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Lösung
am 06.10.2023 13:29
Hallo, ich habe mir das neue Iphone 15 Pro mit einem Vertrag bestellt. Das Iphone kommt erst am ende des Monats und die Sim-Karte ist noch nicht aktiviert, weil ich sie ohne Handy nicht benutzen kann. Trotzdem wurde mir jetzt für zwei Monate der Beitrag für die Karte + das Handy abgezogen. Warum wird das hier einfach angezogen, obwohl ich weder das Handy habe noch die Sim dadurch nutzen kann?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 07.10.2023 08:35
@Romario97 der Vertrag beginnt mit Auslieferung er SIM Karte und /oder des Gerätes. Die Zuzahlung für das Gerät läuft über 24 Monate. Dabei ist es egal ob das Gerät erst später kommt. Du mußt die Zuzahlung so oder so bezahlen. Die Sim Karte hast du ja schon und kannst somit telefonieren. Dazu hat dir @reneromann ja schon etwas geschrieben.
am 06.10.2023 16:24
Die SIM ist voraktiviert - ob du sie ohne das von dir gewählte Gerät benutzt oder nicht, spielt für die Kostenpflichtigkeit keine Rolle.
am 07.10.2023 08:35
@Romario97 der Vertrag beginnt mit Auslieferung er SIM Karte und /oder des Gerätes. Die Zuzahlung für das Gerät läuft über 24 Monate. Dabei ist es egal ob das Gerät erst später kommt. Du mußt die Zuzahlung so oder so bezahlen. Die Sim Karte hast du ja schon und kannst somit telefonieren. Dazu hat dir @reneromann ja schon etwas geschrieben.
am 08.10.2023 19:30
Okay alles klar, danke.
am 09.10.2023 15:25
aber wie kann man denn die SIM karte nutzen ohne Handy?
09.10.2023 15:29 - bearbeitet 09.10.2023 15:30
Du kannst die SIM-Karte in jedem Mobilfunkgerät nutzen - die ist nicht an das iPhone 15 Pro gebunden.
Ob du nun ein anderes Gerät hast oder nicht, spielt für die Rechnung selbst keine Rolle - Vodafone hat dir die SIM bereitgestellt, damit könntest du den Vertrag nutzen -- für das Endgerät bist du selbst zuständig.
Das ist halt das Problem, wenn man irgendwelche Geräte mit ewig langen Wartezeiten vorbestellt...
09.10.2023 16:35 - bearbeitet 09.10.2023 16:38
Keine Sorge, noch ist Polen nicht verloren. Ein hoch auf unsere Verbraucherschutzrechte. Da für die Erfüllung des Vertrags bzw. des Fernabsatzgeschäftes zwingend die Auslieferung des iPhones erforderlich ist, hast du immer noch dein Widerrufsrecht. Dies beginnt ab dem Tag, sobald du dein iPhone erhalten hast! Dieses darfst du dann 14 Tage lang auf Herz und Nieren testen (angemessene Gebrauchsspuren sind in Ordnung). Sofern du bis spätestens dem 14. Tag nach Erhalt (Zustellungsdatum von DHL/UPS/GLS) dein Widerruf äußerst (am besten per Mail, damit du eine Bestätigung der Übermittlung hast), hat Vodafone dir alle bereits bezahlten Beträge bis auf den letzten Cent zurückzuzahlen.
am 09.10.2023 17:21
@MexicanJoker schrieb:
Keine Sorge, noch ist Polen nicht verloren. Ein hoch auf unsere Verbraucherschutzrechte. Da für die Erfüllung des Vertrags bzw. des Fernabsatzgeschäftes zwingend die Auslieferung des iPhones erforderlich ist, hast du immer noch dein Widerrufsrecht. Dies beginnt ab dem Tag, sobald du dein iPhone erhalten hast! Dieses darfst du dann 14 Tage lang auf Herz und Nieren testen (angemessene Gebrauchsspuren sind in Ordnung). Sofern du bis spätestens dem 14. Tag nach Erhalt (Zustellungsdatum von DHL/UPS/GLS) dein Widerruf äußerst (am besten per Mail, damit du eine Bestätigung der Übermittlung hast), hat Vodafone dir alle bereits bezahlten Beträge bis auf den letzten Cent zurückzuzahlen.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man lieber...
Nur so: Bei Dienstleistungsverträgen -und dazu gehört der Mobilfunkvertrag- darf für die Zeit, in der die Dienstleistung genutzt wurde, auch der (anteilige) Preis der Dienstleistung gefordert werden. Gleiches gilt für etwaige Einmalentgelte die in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung stehen...
Ergo: Nix mit "hat Vodafone dir alle bereits bezahlten Beträge bis auf den letzten Cent zurückzuzahlen."
Ganz im Gegenteil - für die Vertragsgrundgebühren gibt's für den Nutzungszeitraum keinen einzigen Cent zurück. Einzig der Gerätepreis muss erstattet werden -- hilft aber nichts, wenn man das Gerät nutzen will.