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am 04.08.2025 13:31
Hallo zusammen,
Wir haben im Januar neue Verträge abgeschlossen. Telefisch. Beim Abschluss der Verträge wurden wir über die Cashback Aktion informiert und dass die Auszahlung 6 Monate nach Vertragsbeginn erfolgt. Passiert ist nichts. Auf Nachfrage hieß es nun, dass das nur online möglich gewesen wäre und jetzt will man davon natürlich nichts mehr wissen.
Unser nächster Weg ist nun zur Verbraucherzentrale und natürlich waren wir nach Vertragsende längste Zeit Vodafone Kunden.
Ich wollte hier nur mal anfragen ob es noch mehr Betroffene von dieser Aktion gibt?
am 04.08.2025 16:15
Habt ihr damals irgendwas schriftlich zu dieser Aktion bekommen oder wurde darüber nur mündlich „informiert“? Es ist durchaus möglich dass es Cashback nur bei Abschluss über eine bestimmte Website gab, was dann auch so in den Aktionsbedingungen nachzulesen war. Was wiederum für die üblicherweise *nicht* direkt bei Vodafone angestellten Telefonverkäufer ungünstig ist, da sie dann keine Provision bekommen.
am 05.08.2025 07:59
Moin,
schriftlich weiß ich grad nicht und kann es die nächsten 2 Wochen leider auch nicht prüfen.
Das lief alles telefonisch. Online hatten wir gar nicht geschaut und wussten auch gar nichts von einer Cashback Aktion. Die Information war auch tatsächlich eine Zusicherung, gehört von 2 Paar Ohren. Es hieß "Es gibt eine Cashback Aktion, Sie bekommen nach 6 Monaten ein Cashback von X Euro. Ohne Wenn und Aber. Ich habe mittlerweile einen ähnlich gelagerten Fall hier im Forum gefunden.
am 05.08.2025 09:22
Es zählt halt nur das was du schriftlich hast, ansonsten sieht es schlecht aus. Mündliche Nebenabreden sind wertlos.
am 05.08.2025 10:26
Hab grad mit der Verbraucherzentrale telefoniert. Auch die mündliche Zusage zählt. Wir werden dann die weiteren Schritte entsprechend einleiten.
am 05.08.2025 10:34
Moin @AndreasSu :).
Hast Du dazu eine schriftliche Bestätigung/Nachweise in irgendeiner Weise bekommen?
Liebe Grüße
RED_DUSTin
am 05.08.2025 10:51
Wir waren bei Abschluss zu zweit am Telefon über Lautsprecher. Die Gegenseite hatte davon auch Kenntnis.
am 05.08.2025 11:10
Geht speziell um schriftlichen Nachweis (Teilnahmebedingungen, Vertragszusammenfassung, anderweitige schriftliche Dokumentation). Mündliche Aussagen am Telefon, auch wenn mehrere Personen beteiligt waren, sind ohne dokumentierte Grundlage nicht verbindlich. Daher empfehlen wir grundsätzlich, sich solche Zusagen immer schriftlich bestätigen zu lassen.
Liebe Grüße
RED_DUSTin
am 05.08.2025 11:16
Die Verbraucherzentrale sieht das grundsätzlich anders. Und der vertraue ich grade mehr als alles was von Vodafone kommt.
am 05.08.2025 11:25
Es gibt halt 2 Probleme: da wäre zuerst die Nachweisbarkeit, da *kann* ein Zeuge hilfreich sein, muss aber nicht. Und dann wäre der Fakt, dass ihr doch sicher einer schriftlichen Vertragszusammenfassung zugestimmt habt, oder nicht? Wenn da nichts zum Thema Cashback drin stand hättet ihr stutzig werden müssen, erst recht wenn ihr dann in den meines Wissens ebenfalls enthaltenen AGB lest dass nur gilt was schriftlich vereinbart wurde.
Und ja, das ganze System des Vertriebs auf Provisionsbasis ist beinahe eine Aufforderung dazu unseriös zu arbeiten um dadurch höhere Einnahmen zu generieren.