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Außerordentliche Kündigung wg. Umzug ins Ausland
pseudonym2
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hi zusammen,

 

da ich ins Ausland (Dänemark) ziehe, möchte ich gerne meinen Vertrag außerordentlich kündigen. Ich wäre bereit den Vertrag weiter in meinem Zielland zu nutzen, allerdings kann mir die vertragliche Leistung inkl. Vodafone-Pass dort nicht gewährleistet werden.

 

Deshalb möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, denn Roaming ist vertraglich nur möglich, falls immer noch die Mehrheit im Inland telefoniert/gesurft wird - dies ist bei mir nicht der Fall. Bereits in meiner letzten Rechnung sind Zusatzkosten von 75€ angefallen. 

 

Trotz Abmeldebestätigung/Mietvertrag wurde mir der Vetrag nun nach meinem Kündigungsgesuch ordentlich gekündigt, mit eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

 

Bitte hierzu um dringende Klärung.. Hatte eigentlich alles im Kontaktformular ausführlich geschildet & nun statt einer ao eine ordentliche Kündigung erhalten?!

 

In den AGBs habe ich dazu folgene Rechtsgrundlage gefunden: "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

 

Beste Grüße & vielen Dank! Ich verlinke hier jetzt einfach mal @Su, da sie in der Vergangenheit Fragen zu dieser Thematik beantwortet hat - hoffe das ist in Ordnung 🙂 

5 Antworten 5
reneromann
SuperUser
SuperUser

Die Leistung wird doch im Ausland wie vertraglich geschlossen erbracht - du hast bei Vertragsschluss gewusst, dass im Ausland Roaming-Gebühren anfallen (können), ergo sind diese auch Teil deines Vertrages.

Ja, aber es geht hier nicht um eine Auslandsreise sondern um eine ständige Verlegung des Wohnsitzes im Ausland. Mein Vertrag sieht nicht vor, dass ich im Normalfall Roaminggebühren zahle...

Ein Mobilfunkvertrag ist aber -anders als ein Festnetzvertrag- nicht an einen bestimmten Ort gebunden.

 

Das bei dauerhafter Nutzung im Ausland entsprechende Roaming-Gebühren auf dich zukommen und das andere Bestandteile wie die Vodafone Pässe dort nicht in dem Umfang nutzbar sind, wie sie im Inland nutzbar sind, war dir bei Vertragsabschluss bewusst - insofern kann von "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten" keine Rede sein. Du kannst den Vertrag auch im Ausland zu den vertraglich festgehaltenen Konditionen nutzen - damit ist der Paragraph aus dem TKG, der dort übrigens in dieser Form schon seit mind. 6 Jahren drin steht - nicht erfüllt.

 

Interessanterweise gibt es in all dieser Zeit auch kein einziges höchstrichterliches Urteil, welches als Vorlage für eine entsprechende Rechtsauslegung zur vorzeitigen Kündigung von Mobilfunkverträgen dienen könnte; selbst die Verbraucherzentralen, die dies für Festnetzverträge schon durchgefochten haben und u.a. damals mit ihrer Auffassung zum Friststart der (damaligen) 3-Monats-Frist auf die Nase gefallen sind, haben aufgrund dieser Unklarheit bei dem, was das "wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten" heißt, bisher in all den Jahren keine entsprechenden Verfahren angestrebt.

 

Denn es gibt hier beide Auslegungen - einerseits die von dir vertretene Meinung, dass die Leistung nicht gleichwertig sei, weil du einen Roaming-Aufschlag bezahlen musst -- aber eben auch andererseits die von Vodafone vertretene Meinung, dass die Leistung sehr wohl erbracht wird, weil diese Roaming-Aufschläge bereits bei Vertragsabschluss genannt wurden, bekannt waren und damit einen Vertragsbestandteil darstellen.

 

Davon abgesehen gibt es bei subventionierten Endgeräten noch die Frage, wie hoch die Restzahlung ist - wahrscheinlich darfst du dann die Restzahlung für das Gerät am Stück leisten...

Also hier im Community-Forum gibt es durchaus Fälle, bei denen bei gleichem Sachverhalt eine Lösung mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist angeboten wurde. Außerdem ist auch keine Restzahlung für ein Gerät fällig, es handelt sich hierbei um einen reinen Mobilfunkvertrag.

 

Zudem, klar kann man sagen " dass die vertragliche Leistung immer noch geliefert wird" aber hier wird nach wie vor von einem Wohnsitz in DE ausgegangen. In meinem aktuellen, neuen Wohnsitz ist die Leistung NICHT mehr zu gleichen Bezügen liefebar, sondern zu deutlich erhöhten Kosten.

@pseudonym2 du solltest schon dem glauben was @reneromann dir mirgeteilt hat. Bei Vertragsabschluß kann VF nicht wissen das du irgendwann einmal deinen Wohnsitz wechselst und ins Ausland ziehst. Bei Vetragsabschluß sind deshalb alle Möglichkeiten aufgeführt um den Vertrag nutzen zu können. Die Konditionen sind bekannt und von dir abgesegnet worden. Also rein rechtlich nicht anfechtbar. Was du allerdings versuchen kannst ist  auf Kulanz diese Kündigung zu erreichen und darauf hoffen das VF dem auch zustimmt.