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Ab wann darf man das Vetragshandy verkaufen
Max1907
Smart-Analyzer
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Hallo

 

Ich habe bei Vodafone zu einem Mobilfunk-Vetrag ein Smartphone (Samsung Galaxy S22) dazu bekommen, nun ist es so, das ich mit dem Smartphone nicht so gut klar komme und daher aktuell ein anderes Smartphone nutze und das Samsung Galaxy S22 liegt daher gerade im Schrank und wird nicht genutzt. Ist es mir gestattet, das Gerät zu verkaufen? Ich habe für das Gerät 1€ gezahlt. Im Vertrag steht etwas von einem "Eigentumsvorbehalt",  was bedeutet das genau? Also ab wann darf ich das Gerät verkaufen? Wenn der Vertrag gekündigt ist?

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Max

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Mav1976
SuperUser
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Hi @Max1907,

 

mit dem Telefon kannst du ab dem ersten Tag machen, was du möchtest. Du hast ja einen Einmalbetrag (hier 1,- €) gezahtl und zusätzlich zum Tarif ist noch eine Zuzahlungsstufe (z. B. 25 €, 30 €) abhängig vom Telefon auf der Rechnung aufgeführt. 

 

Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass das Gerät solange im Eigentum von VF bleibt, bis es vollständig bezahlt ist. 

@Mav1976 Und hat das Gerät noch einen SIM-Lock bzw. Net-Lock auf Vodafone bzw. auf die SIM-Karte, kann ich das irgendwie überprüfen. Und kann ich das auch irgendwo im Vertrag nachlesen, weil wenn ich es verkaufe, dann hätte ich gerne etwas schriftliches, das ich es verkaufen darf.

Hi @Max1907,

 

VF bietet die Telefone seit 2015, meine ich, nicht mehr mit einem SIM-/Net-Lock, zumindest nicht mehr bei Laufzeitverträgen. 

 

Prüfen kannst du das ganz einfach. Nimm eine SIM-Karte eines anderen Providers (z. B. Telekom, O2 etc.) und prüfe, ob du es nutzen kannst. 

Im Prinzip ist es so dass du Eigentümer des Geräts bist sobald alle Verbindlichkeiten die damit im Zusammenhang stehen erledigt sind. Also Raten bezahlt, Rechnungen bezahlt und so weiter.  In der Praxis wird dir aber nichts passieren wenn du dein Gerät jetzt weiterverkaufst. Wenn du deinen Verpflichtungen nicht mehr nachommst, dann könnte das Gerät zwar zurückverlangt werden, aber ich kenne keinen Fall wo ein Anbieter wirklich ein Smartphone zurückgefordert hat in so einem Fall. Es wird eben ein Teil der Schulden werden.

Subvention sind keine Raten.

Von dem ersten Tag an dem du das Gerät erhalten hast kannst du das Gerät verkaufen - denn es ist kein Ratenkauf.

Also bei meinem neuen Vertrag habe ich keine Subvention, sondern einen Ratenzahlungsvertrag über 24 Monate für das ausgewählte Gerät. Der Betrag wird dann gemeinsam mit der Monatsrechnung eingezogen. In diesem Fall gehört das Gerät ja noch nicht mir bis zum Ablauf der 24 Monate bzw. wenn ich den Betrag vorher bezahle.