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am 19.03.2021 20:24 - zuletzt bearbeitet am 19.03.2021 23:25 von Gelöschter User
Tja, ich muss dann meine Erfahrungen auch mal loswerden.
Lange Kunde bei Kabeldeutschland, nun Vodafone. 2013 Internet und TV volles Programm.
April 2020 vom " alten " Kabel TV auf Giga TV mit extra-Box für 2. TV " UMGESTELLT " !! dachte ich.
Der hotline Mitarbeiter nahm alles auf , .. kein Problem, stellen wit um, natürlich wieder TV mit Premium etc...
Neue Hardware kam, die alte Hardeware zurück geschickt, nun nach 11 Monaten fällt mir auf 90,00€ im Monat ist aber viel !? Vertrag online eingesehen, hat gedauert bis ich "verstand" das beide TV Verträge aktiv sind.
Also nichts mit UMSTELLEN, nee einfach neuen Vertrag, und doppelt kassieren, obwohl die Hardware zur Nutzung nicht mehr bei mir ist. Hotline "konnte" nicht weiterhelfen, also Beschwerde eingereicht.
Antwort in Kurzform:
Selber schuld, ich hätte ja Kontrollpflicht. und Fehler können ja mal passieren.
Keine Erstattung und keine Verrechung des zuviel bezahlten Geldes.
Aber aus Kulanz haben Sie jetzt den alten Vertrag gekündigt, sehr nett !
Wenn das bei jedem dritten so gemacht wird, ist das ein netter " Nebenverdienst "
Naja, ich hab nun gekündigt und werde zu einem Mitbewerber wechseln, 5 Euro mehr im Monat
aber soger noch etwas mehr Auswahl ......
leider läuft der Vertrag noch ein Jahr;(
MFG
st_mue
Edit: @st_mue Beitrag nach Internet, Telefon und TV über Kabel verschoben. Gruss Methusalem1
am 27.03.2021 23:45
Der Mensch kann auch nach 11 Monaten sein Geld zurück verlangen für den 2 Vertrag, dafür gibt es keine Vorgaben.
Mfg
am 27.03.2021 23:52
In der Auftragsbestätigung von Vodafone steht niemals 2.Vertrag, da steht vllt oben eine andere Kundennummer oder andere Kundenkontonummer.
Er kann nur einen Vertrag auf seinem Anschluss nutzen, das Vodafone nicht mal merkt warum.man das Endgerät vorher zurück sendet, ist ja wieder wohl mangelhafte Kundenbetreuung, man keine seine Kunden auch Fragen für den Grund der Rücksendung oder die Angaben aus dem Retourenschein, wenn es welche gibt zur Auswahl, beachten oder erfragen.
Kunde wurde falsch beraten, da ist es völlig egal was vorher drinne stand, der Kunde hat es Vodafone mitgeteilt und das ist es was vorrangig zählt. Falsche Auftragsbestätigung ist schon schlecht genug und beschämend für einen Auftragsdienstleister, wie kann man eine Schuld nur auf den Kunden abwälzen. (Für doppelte Versicherungen gibt es auch einen Haftungsauschluss bei mehrfach Abschluss, sollte wohl auch lieber für Festnetzverträge oder Kabelverträge ))
am 28.03.2021 10:02
@braunerbrownie nein er kann mehrere Anschlüsse in seiner Wohnung auf seinem Namen abschließen das kein Problem und auch technisch möglich
am 28.03.2021 11:18 - zuletzt bearbeitet am 28.03.2021 11:30 von pRo-Marco
Nein, keine gleichartrigen Verträge, er schreibt von 2TV Verträge im Kabel Segment.
Das geht nicht, er könnte einmal Internet und einmal Fermsehen gezremmt haben, aber nicht das gleiche!
Ein Vertrag ist daher sofort rechtsunwirksam, einer der Verträge hätte nie Zustande kommen dürfen.
Vielleicht sollte Vodafone überlegen Ihr Buchungssystem für doppelte falsche Verträge unanfällig zu gestalten um Kunden solche Diskussionen zu ersparen und dem Personal die unangenehmen Anfragen und zusätzliche Arbeit.
Man kann aber lieber auch das Geld einfach in die Tasche stecken und das Personal noch mit Dumpinglohn Nachhause schicken wie früher vor Mindestlohn.
@braunerbrownie VERWARNUNG 1
Ich habe mir das jetzt ein Weilchen mit angeschaut und nun ist es gut. Recherchiere bitte vorher, bevor Du irgendwelche haltlosen Behauptungen aufstellst. Dies gilt nicht nur für diesen Thread, sondern auch für Deine anderen Posts. Das eine ist eine Meinung und das andere ist ein nachgewiesener Fakt (Quellen sind immer gern gesehen). Deine Meinung darfst Du gerne äußern, aber stelle sie nicht als Fakt hin. Das verwirrt den Leser.
Viele Grüße
Marco
am 28.03.2021 16:46
Hallo nochmal zusammen,
vielen Dank für die rege Diskussion.
Ich habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt.
Der sieht sich das mal in " Ruhe " an 😉
Die Verbraucherzentrale weiß auch schon bescheid, und meldet sich nochmal bei mir. zZ haben die viel zu tun.
Und das VF im AG München schon abgemahnt wurde weiß auch jeder, bis 250.000€ kann VF das kosten,
da sie schon öfters "unangenehm" aufgefallen sind.
LG
st-mue
und dass mit der fristlosen/ausserordentlichen Kündigung kläre ich nächste Woche mit meinem Anwalt.
Schade, war ansich bisher zufrieden mit VF, auch wenn hier und da mal kein Internet / TV funktionierte, aber OK
ist halt sehr komplex die Technik.
Nun geht es dann zu "rosa Riesen" 😉
am 31.03.2021 21:38 - zuletzt bearbeitet am 02.04.2021 11:45 von MasterScorpion
Die Rechtswirkskeit von Verträgen, kannst du auf Wikipedia nachlesen:
Wenn ein Kunde sagt er hat einen anderen Vertrag abgeschlossen, dann ist danach der Vertrag rechtsunwirksam.
Wenn ein Kunde zweimal den gleichen Vertrag erhält, zu seinen Ungunsten, danm handelt es sich um falschr Beartung und der Vertrag ist auch rechtsunwirksam.
Text formatiert, MS
am 31.03.2021 21:47
Wenn ein Kunde sagt er hat einen anderen Vertrag abgeschlossen, dann ist danach der Vertrag rechtsunwirksam.
Uj, klasse, das ist ja einfach - dann braucht man ja auch die Anwälte nicht mehr. Alle bisher geschlossenen Verträge über Versandhausbestellungen, Mietwohnungen, Auto- oder Hauskäufe sind rechtsunwirksam, wenn der Kunde sagt, dass er einen anderen Vertrag abgeschlossen hat. Schön, dass es so einfach ist.
Wie gut, dass es hier keine Rechtsberatung gibt.
am 31.03.2021 21:53
Es geht um die gleiche Art von Nutzungsverträgen, wenn er Kabelgebühren meint und dazu der Zusatzvertrag für HD Fernsehen abeschlossen wird mit Gerät, dann sind es natürlich 2.
2 mal den gleichen Vertrag wäre wohl nur bei einer zusätzlichen Leitung notwendig, wenn man die Wohnungen baulich zusammen gelegt hat. Selbst da fänd ich doppelten Vertrag zahlen unmöglich.
am 31.03.2021 22:03
Naja bei Verträgen besteht das Rechtsgefüge aus 2 Vertragspartnern, es ist aus der Sicht des Kunden und für den Kunden eine einseitige Vertragserklärung um die Zahlungen die er nicht mehr zahlen möchte zu rechtfertigen.
Wenn Vodafone nicht seiner Meinung wäre, würde er keinen Anwalt sicherlich beauftragen.
Eine Rechtsberatung wäre mit Fristen und Rückforderungen verbunden und auch die Nennung von BGB Paragraphen, Vetrags und Verbraucherrechte für einen Kunden dem seine Rückzahlungs - Forderung zu unrecht abgelehnt wurde als Hilfe zu erklären oder seine Ansicht zu teilen was man selber dagegen tun würde ist keine Rechtsberatung hier.
am 02.04.2021 11:30
Hallo nochmal 😉
also ich war beim Anwalt, es ist nichts vom NEUEN oder ZWEITEN Vertrag erwähnt.
ABER ! VF hat mir ja nicht umsonst 15,00 € Rabatt gegeben, das war NICHT das ich meinen Vertrag wechseln möchte, und dafür bereit bin etwas mehr zu zahlen. Nein, das kann als Vertragbonus bewertet werden.
Und NEIN, es ist nicht ersichtlich auf den Kontoauszügen dass zwei verschiedene TV Verträge abgebucht wurden,
es ist EINE Abbuchung, plus die Abbuchung fürs Internet. Es ist auch NICHT die Vertragsnummer bei den Buchungen erwähnt.........
Mann könnte evt. das bei Gericht klären lassen, 50/50. Habe ich aber kein Lust drauf.
Ich hoffe das sich das Geschäftsgebaren von VF mal langsam rumspricht und die Leute ihre Schlüsse ziehen.
Mein RA sprach von anderen Sachen die er mit VF auf seinem Tisch hatte .... naja.
Also Leute streitet Euch hier nicht 😉 Recht haben / Recht bekommen .... das kennt Ihr ja,
Anstand ist halt nicht VF Sache.
Und JA, die alte TV-Box habe ich mit dem Rückschein wie von VF gefordert zurück geschickt.
Ich schmunzel ansich nur noch darüber.
Es geht ( von Anfang an ) nicht um die 200,00€, nein es geht mit um die Dreistigkeit der Antwort dieser Firma.
Wie weit mein RA geht, warten wir es ab.
Ich wünsche Euch schöne, sonnige und erholsame Feiertage
St