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20.01.2022 19:09 - bearbeitet 20.01.2022 19:13
Hallo zusammen!
Ich hatte Anfang des Jahres einen Totalausfall, sprich kein Internet, Telefon und TV. Schnell war klar, dass der von Vodafone angebrachte Verstärker ausgefallen war. (Kontrolllampe war aus)
Beim Anruf bei der Hotline wurde mir ein schneller Technikerbesuch zugesagt und auf Nachfrage bestätigt, dass es in diesem Fall keine Servicepauschale kosten würde. Techniker kam zwar erst 2 Tage später als angekündigt, aber auch dieser hat mir bestätigt, dass ich nichts zu bezahlen habe, da das Gerät in meinem Vertrag enthalten ist und Vodafone gehört. Er versprach mir, dies auch noch explizit in seinem Arbeitsbericht zu vermerken.
Wie mit der Hotline ausgemacht, habe ich dann auch noch einmal dort angerufen, um eine Gutschrift für den Ausfall zu bekommen. Diese wurde mir zugesichert und wie vereinbart in der aktuellen Rechnung berücksichtigt.
Zur Sicherheit habe bei diesem Gespräch auch noch einmal die Servicepauschale erwähnt. Und erneut wurde mir bestätigt, dass ich diese in meinem Fall nicht anfällt.
Ihr könnt Euch denken, was jetzt kommt: sie wurde trotz aller Zusagen berechnet. ☹
Ein Anruf beim Kundenservice gerade verlief nun alles andere als erwartet. Der Kundenbetreuer meinte, dass er da nichts machen könne. Die Servicepauschale würde immer berechnet.
Meine Ausführungen, dass mir aber etwas anderes zugesichert wurde, führten zur Aussage, dass mich die Mitarbeiter von Vodafone und der Techniker angelogen (wörtliche Aussage!!!) haben und da ich die Zusage nicht schriftlich hätte, muss ich zahlen.
Ich könne mich ja per Post (!) beschweren. Ich sollte androhen, dass ich kündige, vielleicht würde mir dann die Pauschale gutgeschrieben.
Ist das übliche Praxis bei Vodafone? Langsam frage ich mich, ob ich nicht wirklich alles kündige und wieder meine Satellitenschüssel reaktiviere.
Kann mir hier jemand helfen? Wäre schön, wenn ich nicht tatsächlich einen Brief schreiben muss. 😊
Lieben Gruß
JG33
am 20.01.2022 19:21
Zunächst ist die Servicepauschale bereits ueber den bestehenden Vertrag vereinbart, sofern der Technikereinsatz in deinen Zustaendigkeitsbereich faellt. Der Verstärker gehört zu deinen Hausnetz (ist kein Leihgeraet von Vodafone).
Hast du eine TV oder eine Internet & Phone Störung gemeldet ? Aus welchen Bundesland kommst du ?
20.01.2022 19:38 - bearbeitet 20.01.2022 19:40
Ich komme aus Bayern und mir wurde gesagt, dass der Verstärker nicht mein Gerät ist. (Kundenbetreuer und Techniker).
Deshalb war es auch nicht möglich, dass ich das Gerät selbst durch ein funktionierendes ersetze. Das wurde mir explizit "verboten". Dann wäre Vodafone raus aus der Gewährleistungm, dass mein Anschluss funktioniert, war die Aussage.
Und ich habe eine Störung von Internet und Telefon gemeldet, wobei wohl fälschlicherweise TV-Störung aufgenommen wurde. Das hat aber der Techniker korrigiert, auch mit dem Hinweis, dass die Störung bei TV etwas kosten würde aber bei Internet eben nicht. Das würden die bei Vodafone gerne mal machen um Geld zu bekommen, war die Bemerkung des Technikers hierzu.
Die Pauschale wurde jetzt auch nicht bei meiner TV- sondern bei meiner Internet-Rechnung erhoben.
LG
JG33
20.01.2022 19:50 - bearbeitet 20.01.2022 19:57
Bei einer gemeldeten TV-Störung wird grundsätzlich der Techniker-Einsatz berechnet, sofern kein Service Vertrag für den TV-Kabelanschluss besteht.
Mit dem Techniker kannst du keine kaufmännischen Absprachen zu Lasten von Vodafone machen. Der Techniker kommt von einem Subunternehmen im Auftrag deines regionalen Vodafone Unternehmens.
Mit Errichtung des Verteilers / Verstärkers geht es in das Eigentum des Hauseigentümers ueber. (Hausnetz - Netzebene 4)
Ein:e Mod schaut sich den Vorgang sicherlich mal an.
am 20.01.2022 20:26
Bei einer TV Störung immer die Hausverwaltung darüber informieren.
am 20.01.2022 20:32
@CE38 wurde aber das Gegenteil behauptet, wie geschrieben...
am 20.01.2022 20:32
@DreiViertelFlo welche Hausverwaltung? ist mein Haus
am 20.01.2022 21:39
Schaue dir immer deine schriftlichen Vertragsunterlagen an. Aussagen sind häufig ein vielstimmiger Chor - stille Post und die veränderten Informationen an Ende der Kette kennen wir alle. Daher gelten immer ausschließlich die schriftlichen Vertragsdokumente und keine mündlichen Aussagen.
am 20.01.2022 23:23
daraus folgern wir, dass man vor einem Vertrag mit Vodafone am besten ein Jurastudium und ein Studium im Bereich Verkabelungstechnik machen sollte.
Der Kontakt zur Telefonhotline sollte unterbleiben. 🙂
Mal im Ernst: Woher kommen deine Einsichten?
am 20.01.2022 23:50
Muendliche Vereinbarungen an der Hotline entfalten ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich keine vertragliche Wirkung (siehe AGB). Die Vertragsunterlagen durchlesen geht übrigens ohne Jura Studium 😃