1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Was darf in Rechnung gestellt werden wenn Router und Receiver nicht mehr auffindbar sind
Latibra
Daten-Fan
Daten-Fan

Mein alter Kabel Vertrag wurde gekündigt und ich wurde aufgefordert den alten Router und Receiver zurück zu schicken. Da wir aber Umgezogen sind in der Zeit und dies nun 6 Monate her ist finden wir diesen nicht. Was kann in Rechnung gestellt werden?

War ein GigaTv Box und ein Router aber Weiss leider nicht welcher.

Und kann man dies bitte in Raten zahlen. 

5 Antworten 5
Kurtler
SuperUser
SuperUser

Nein das kann man nicht in Raten Zahlen. Für einen Router musst du so um die 100 -160 Euro rechnen, für die Giga Box 299 Euro.

 

Mir unerklärlich, wie man das nicht mehr finden kann. So klein sind die Geräte nun auch nicht. Also für die Preise würde ich nochmal genau nachsehen.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

@Kurtler Nachdem zwei Gerichte VF gehörig auf die Finger geklopft hatten, wegen der überhöhten Ausgleichszahlungen, (es geht schließlich nicht an, auch nach Jahren noch Neupreise zu verlangen ) hat man die Preise realistisch ziemlich nach unten berichtigt. Wurde wirklich Zeit, ein Dank an die Verbraucherschützer, die diese Urteile erkämpften.

Nachzulesen im Info Doc 120 wonach für eine FRITZ!Box 7530 z.B. noch 35€ fällig sind.

@Díaz_de_Vivar 

 

Da ja nicht geschrieben wurde, um welchen Router es sich dabei handelt, kann es natürlich noch günstiger werden.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

@Díaz_de_Vivar 

 

Ja für den Kabel Standardrouter werden auch nur noch 35 Euro, für die Fritz Boxen 6591 und 6660 , nur noch 60 Euro fällig.

 

https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/KH_09868_A_00_3221_screen.pdf

 

Und für die GigaTV Net Box auch nur noch 35 Euro!!

 

https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/KH_18947_A_00_3221_PL_screen.pdf

 

Ja ist schon sehr günstiger geworden. Also hält sich ja dann in Grenzen.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

@Kurtler Da werden vermutlich auf diversen Plattformen die Angebote in die Höhe gehen. Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob die Geräte trotz "Ausgleichszahlung" (VF vermeidet offensichtlich den Begriff "Schadensersatz", was Gerichte sicher nicht tangieren würde) Eigentum des Kunden werden. Denn eines muss VF jedenfalls nicht: Einem anderem Kunden den Betrieb ermöglichen.