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Lösung
am 09.06.2021 12:50
am 11.06.2021 17:03
am 11.06.2021 18:28
Wir wissen nicht, in welcher Form dieses Telefonat geführt wurde (mit oder ohne Zustimmung). Unser Rechtsraum lässt die Auftragserteilung am Telefon zu. Das am anderen Ende der Leitung häufig gut geschulte Verkäufer auf "gutgläubige" Konsumenten treffen, ist natürlich nicht immer ein Setting auf Augenhöhe. Ob man sich auf dieses Setting einlässt, ist aber eine freie Entscheidung.
Ob im konkreten Fall der Vertrag wirksam oder nicht wirksam abgeschlossen wurde, kann nur juristisch geklärt werden. Ist man sich zu 100% sicher keinen Auftrag erteilt zu haben, kann man ganz souverän die Angelegenheit managen. Komplizierter wird es ja immer, wenn man sich eben nicht zu 100% sicher ist und auch keine rechtliche Auseinandersetzung möchte. Da macht es immer Sinn, sich an die Widerrufsbelehrung zu halten.
Bekanntlich gibt es das grosse Thema der Kaufreue. Anstatt zu einer falschen Kaufentscheidung zu stehen, wird dann die Opferkarte gezogen. Insofern hat die Münze immer zwei Seiten. Wie es im konkreten Fall aussieht, können wir aber ohne objektive Fakten nicht diskutieren.
am 11.06.2021 20:22
am 12.06.2021 08:31
Deine Sichtweise bleibt dir unbenommen. Es zeigt aber auch auf, dass du an einer neutralen Einordnung nicht interessiert bist. Für dich steht der "Schuldige" ja schon fest.
Ich finde es macht wenig Sinn, in einem Thread mit konkreter Thematik den grossen Hammer rauszuholen und zu polarisieren . Damit ist @Sarah2509 in keiner Weise geholfen und kann zu falschen Entscheidungen führen. Statt Generalkritik ist es da schon sinnvoller, im konkreten Einzelfall eine Lösung zu finden.
am 12.06.2021 11:31
@CE38 Du bist doch schon lange genug dabei und kennst diese Geschichte bestens. Kennst du aus der community einen einzigen Fall, wo sich bei der Bearbeitung gezeigt hat, dass der Kunde doch einen Vertrag abgeschlossen hatte? Ich nicht! Ich kenne aber genug Fälle, wo die Moderatoren die Pseudo-Verträge beendet haben. Wenn der angebliche Vertragsabschluss nicht viele Monate zurücklag, dann von Anfang an, andernfalls ab sofort. Wobei mir letzteres nie gefallen hat, möglicherweise haben die Moderatoren aber nicht weitergehende Kompetenzen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Verträge nicht ab sofort beendet worden wären, wenn die Sache nicht faul gewesen wäre und vermutlich hätte die Einschaltung eines RA ein anderes Ergebnis gebracht.
Ferner muss man wohl davon ausgehen, dass es der Wahrheit entspricht, wenn eine Kundin schreibt, sie hätte klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie an dem Produkt nicht interessiert sei. Wieso sollen wir da unterstellen, es hätte anders sein können? Warum wird hier in der Regel unterstellt, der Kunde hätte möglicherweise etwas faslch gemacht?
Lies dir doch noch mal durch, welchen Unsinn man der Kundin schon am Telefon erzählt hat, von wegem Brief ans Management. Und deren Antwort "jetzt sei es zuspät" - die typische Antwort bei verfristetem Widerruf.
Und was der hotliner aus dem Gespräch "ableitet" ist absolut unerheblich. VF muss nachweisen, dass ein Vertrag exisitiert. Und wie schon geschrieben: Eine Auftragsbestätigung allein ist unerheblich.
@int Du musst niemand suchen, der sich für diese Sache interessiert. Diese Praxis ist allgemein bekannt, die Verbraucherschützer haben entsprechende Urteile eingeklagt, die VF anweisen, es zu unterlassen. Die angedrohten Strafzahlungen bei Zuwiderhandlung sind anscheinend ein Tiger ohne Zähne, denn es dürfte genügend juristische Hintertürchen geben, die es VF ermöglichen, sich der direkten Verantwortung zu entziehen.
am 12.06.2021 12:30
Ich kenne einige Fälle - auch aus Unitymedia Zeiten - da stellte sich das ganze als Kaufreue heraus.
In der Darstellung von @Sarah2509 konnte ich keinen Hinweis entnehmen, wie das Telefonat beendet wurde. Zu Beginn wurde eine Ablehnung deutlich signalisiert. Dann wurde wohl von Verkaeuferseite auf das 14 tägige Widerrufsrecht hingewiesen. Wie es aber weiterging, konnte ich den Beitrag nicht entnehmen. Für den Fall das @Sarah2509 dann doch eingeknickt ist, macht es Sinn, die Widerrufsbelehrung nicht zu ignorieren.
Gab es keinen Auftrag, ist doch alles voellig unstrittig. Was als Auftrag nicht vorhanden ist kann auch nicht in rechtlich gültiger Form bestätigt werden. Das kann dann über verschiedene Wege abgeräumt werden.
am 13.06.2021 11:30
@CE38 Ich verstehe eines nicht: Warum wird immer wieder unterstellt, es könnte ja anders sein, als der Kunde es schildert? @Sarah2509 sagt eindeutig und bleibt bei Nachfrage dabei: "Ich habe nicht JA gesagt, weil ich das Produkt nicht brauche". Das ist der Sachverhalt und dazu möchte sie unsere Meinung. Sollte sich herausstellen, dass es VF möglich ist, einen rechtlich korrekten Vertragsabschluss nachzuweisen, muss sich niemand vorwerfen lassen, er hätte nicht geholfen. Im übrigen deutet doch der ganze Ablauf darauf hin, dass Sarah2509 absolut kein Interesse an einem Vertrag hatte.
Enttäuschend ist allerdings das, wie @Nancy auf den Fall einging. Ich vermute mal, sie hat überlesen, dass es jetzt wohl absolut keinen Sinn mehr macht, noch einen Widerspruch zu schicken.
am 13.06.2021 11:59
Eine Zustimmung kann nicht nur durch ein "ja" signalisiert werden. "Ich schau es mir mal an" - "ich kann es mal probieren" etc. reichen völlig aus. Natürlich ist die Gefahr von Missverständnissen bei dieser Art von Telefonaten besonders groß. Hier kann nur @Sarah2509 Auskunft geben, ob von Anfang bis auch zum Ende des Telefongespräches die Zusendung abgelehnt wurde. Es ist ja Aufgabe von Telefonverkaeufern, anfängliche Kaufhindernisse und Ablehnung durch Argumente auszuräumen. Dazu wird ja häufig auf eine "inoffizielle" Probephase durch das Widerrufsrecht hingewiesen.
Hat @Sarah2509 im kompletten Telefonat keiner Zusendung zugestimmt, lässt sich die Angelegenheit auch nach Fristablauf ausräumen. Natürlich ist die Schilderung von @Sarah2509 glaubwürdig, dies steht doch nicht zur Diskussion. Auf zusätzliche Aspekte und fehlende Informationen hinzuweisen, ist keine Unterstellung in der Sache.
am 13.06.2021 12:21
13.06.2021 12:29 - bearbeitet 13.06.2021 12:40
Fuer das "große Ganze" einen Kundenthread zu nutzen, finde ich in der Sache nicht sonderlich hilfreich. Das eigentliche Anliegen geht dann schnell unter. Nutze fuer deine Grundsatzdiskussionen besser andere Moeglichkeiten.
Der Widerruf eines Vertrages ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung nicht zu lesen, ist eine individuelle Entscheidung. Für eine Entscheidung muss man aber auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen.