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Vertrag am Telefon untergeschoben
Sarah2509
Daten-Fan
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Ich wurde im März von Vodafone angerufen ob ich das Vodafone giga TV haben möchte darauf hin sagte ich dieser Mitarbeiterinn das ich es nicht brauche und auch nicht möchte. Sie erläuterte wiederum das es unverbindlich sei und ich das Gerät einfach innerhalb von 14 Tagen zurück schicken kann ohne das Sie einen Vertrag starten. Nun ist es aber so das Ich dies Giga TV packet direkt nach zwei Tagen da Wochenende war direkt zurück geschickt habe und trotzdem ein Vertrag besteht. Wenn man bei der Hotline anruft wird gesagt er kann mir nicht weiterhelfen weil wenn er es jetzt kündigt läuft der Vertrag trotzdem die Zwei Jahre Laufzeit durch und ich muss den Betrag von 29.99€ monatlich zahlen aber ich soll mich doch per Brief direkt an Ihr Management melden und schreiben das mir niemand gesagt hat das Ich eine schriftliche Kündigung beilegen muss. Gesagt getan eine Woche später kam dann die Rückmeldung das es zu spät wäre und ich nicht mehr aus diesem Vertrag raus komme. Hattet Ihr schon so ein Problem und wie komme ich jetzt aus diesem Vertrag raus?
21 Antworten 21
int
Smart-Analyzer
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@CE38 es kann kein Widerruf erfolgen, wenn ein Vertrag nicht wirksam zustande gekommen ist. Der nachträgliche Widerruf wird wohl eher hilfsweise und ohne Präjudiz erfolgt sein.

Aber das ist Haarspalterei. VF muss aufhören damit Geld zu verdienen, indem Leuten durch juristische Tricks Verträge ans Bein bindet. Wie hoch da wohl die Dunkelziffer ist? Würde mich brennend interessieren. Ist das ein Thema für die Spiegel TV Redaktion?

@int 

Wir wissen nicht, in welcher Form dieses Telefonat geführt wurde (mit oder ohne Zustimmung). Unser Rechtsraum lässt die Auftragserteilung am Telefon zu. Das am anderen Ende der Leitung häufig gut geschulte Verkäufer auf "gutgläubige" Konsumenten treffen, ist natürlich nicht immer ein Setting auf Augenhöhe. Ob man sich auf dieses Setting einlässt, ist aber eine freie Entscheidung.

 

Ob im konkreten Fall der Vertrag wirksam oder nicht wirksam abgeschlossen wurde, kann nur juristisch geklärt werden. Ist man sich zu 100% sicher keinen Auftrag erteilt zu haben, kann man ganz souverän die Angelegenheit managen. Komplizierter wird es ja immer, wenn man sich eben nicht zu 100% sicher ist und auch keine rechtliche Auseinandersetzung möchte. Da macht es immer Sinn, sich an die Widerrufsbelehrung zu halten.

 

Bekanntlich gibt es das grosse Thema der Kaufreue. Anstatt zu einer falschen Kaufentscheidung zu stehen, wird dann die Opferkarte gezogen. Insofern hat die Münze immer zwei Seiten. Wie es im konkreten Fall aussieht, können wir aber ohne objektive Fakten nicht diskutieren.

 

 

 

int
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
@CE38 ich sehe das etwas anders. Ich bin über 30 Jahre im ITK-Sektor zuhause und kenne etliche Fälle, wo durch solche Spitzfindigkeiten Verträge am Laufen gehalten werden zuwider des Konsumentenwillens. Ich denke, ich werde künftig lieber wieder die Telekom empfehlen, denn die haben noch Reputation zu verlieren. Trotzdem werde ich zusehen, ob ich ein Organ finde, welches über solche Sachen berichten kann, denn ich kenne doch schon einige sehr ähnliche Fälle. Möglicherweise interessiert sich auch die Bundesnetzagentur dafür. Eine entsprechende Meldung an diese Behörde durch die Geschädigten könnte auch hilfreiche sein.

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's gänzlich ungeniert.

@int 

Deine Sichtweise bleibt dir unbenommen. Es zeigt aber auch auf, dass du an einer neutralen Einordnung nicht interessiert bist. Für dich steht der "Schuldige" ja schon fest.

 

Ich finde es macht wenig Sinn, in einem Thread mit konkreter Thematik den grossen Hammer rauszuholen und zu polarisieren . Damit ist @Sarah2509  in keiner Weise geholfen und kann zu falschen Entscheidungen führen. Statt Generalkritik ist es da schon sinnvoller, im konkreten Einzelfall eine Lösung zu finden.

@CE38 Du bist doch schon lange genug dabei und kennst diese Geschichte bestens. Kennst du aus der community einen einzigen Fall, wo sich bei der Bearbeitung gezeigt hat, dass der Kunde doch einen Vertrag abgeschlossen hatte? Ich nicht! Ich kenne aber genug Fälle, wo die Moderatoren die Pseudo-Verträge beendet haben. Wenn der angebliche Vertragsabschluss nicht viele Monate zurücklag, dann von Anfang an, andernfalls ab sofort. Wobei mir letzteres nie gefallen hat, möglicherweise haben die Moderatoren aber nicht weitergehende Kompetenzen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Verträge nicht ab sofort beendet worden wären, wenn die Sache nicht faul gewesen wäre und vermutlich hätte die Einschaltung eines RA ein anderes Ergebnis gebracht.

Ferner muss man wohl davon ausgehen, dass es der Wahrheit entspricht, wenn eine Kundin schreibt, sie hätte klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie an dem Produkt nicht interessiert sei. Wieso sollen wir da unterstellen, es hätte anders sein können? Warum wird hier in der Regel unterstellt, der Kunde hätte möglicherweise etwas faslch gemacht?

Lies dir doch noch mal durch, welchen Unsinn man der Kundin schon am Telefon erzählt hat, von wegem Brief ans Management. Und deren Antwort "jetzt sei es zuspät" - die typische Antwort bei verfristetem Widerruf.

Und was der hotliner aus dem Gespräch "ableitet"  ist absolut unerheblich.  VF muss nachweisen, dass ein Vertrag exisitiert. Und wie schon geschrieben: Eine Auftragsbestätigung allein ist unerheblich. 

@int Du musst niemand suchen, der sich für diese Sache interessiert. Diese Praxis ist allgemein bekannt, die Verbraucherschützer haben entsprechende Urteile eingeklagt, die VF anweisen, es zu unterlassen. Die angedrohten Strafzahlungen bei Zuwiderhandlung sind anscheinend ein Tiger ohne Zähne, denn es dürfte genügend juristische Hintertürchen geben, die es VF ermöglichen, sich der direkten Verantwortung zu entziehen. 

 

 

@Díaz_de_Vivar 

Ich kenne einige Fälle - auch aus Unitymedia Zeiten - da stellte sich das ganze als Kaufreue heraus.

 

In der Darstellung von @Sarah2509  konnte ich keinen Hinweis entnehmen, wie das Telefonat beendet wurde. Zu Beginn wurde eine Ablehnung deutlich signalisiert. Dann wurde wohl von Verkaeuferseite auf das 14 tägige Widerrufsrecht hingewiesen. Wie es aber weiterging, konnte ich den Beitrag nicht entnehmen. Für den Fall das @Sarah2509  dann doch eingeknickt ist, macht es Sinn, die Widerrufsbelehrung nicht zu ignorieren. 

 

Gab es keinen Auftrag, ist doch alles voellig unstrittig. Was als Auftrag nicht vorhanden ist kann auch nicht in rechtlich gültiger Form bestätigt werden. Das kann dann über verschiedene Wege abgeräumt werden.

@CE38 Ich verstehe eines nicht: Warum wird immer wieder unterstellt, es könnte ja anders sein, als der Kunde es schildert? @Sarah2509 sagt eindeutig und bleibt bei Nachfrage dabei: "Ich habe nicht JA gesagt, weil ich das Produkt nicht brauche". Das ist der Sachverhalt und dazu möchte sie unsere Meinung. Sollte sich herausstellen, dass es VF  möglich ist, einen rechtlich korrekten Vertragsabschluss nachzuweisen, muss sich niemand vorwerfen lassen, er hätte nicht geholfen. Im übrigen deutet doch der ganze Ablauf darauf hin, dass Sarah2509 absolut kein Interesse an einem Vertrag hatte. 

Enttäuschend ist allerdings das, wie @Nancy auf den Fall einging. Ich vermute mal, sie hat überlesen, dass es jetzt wohl absolut keinen Sinn mehr macht, noch einen Widerspruch zu schicken.

@Díaz_de_Vivar 

Eine Zustimmung kann nicht nur durch ein "ja" signalisiert werden. "Ich schau es mir mal an" - "ich kann es mal probieren" etc. reichen völlig aus. Natürlich ist die Gefahr von Missverständnissen bei dieser Art von Telefonaten besonders groß. Hier kann nur @Sarah2509  Auskunft geben, ob von Anfang bis auch zum Ende des Telefongespräches die Zusendung abgelehnt wurde. Es ist ja Aufgabe von Telefonverkaeufern, anfängliche Kaufhindernisse und Ablehnung durch Argumente auszuräumen. Dazu wird ja häufig auf eine "inoffizielle" Probephase durch das Widerrufsrecht hingewiesen.

 

Hat @Sarah2509  im kompletten Telefonat keiner Zusendung zugestimmt, lässt sich die Angelegenheit auch nach Fristablauf ausräumen. Natürlich ist die Schilderung von @Sarah2509  glaubwürdig, dies steht doch nicht zur Diskussion. Auf zusätzliche Aspekte und fehlende Informationen hinzuweisen, ist keine Unterstellung in der Sache.

int
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
@CE38 ich finde Du verkennst das große Ganze. Es ist vollkommen egal, ob VF in diesem oder jenem Fall seinem Kunden(!) einen juristischen Strick drehen kann. Die Prozesse sind in Verbindung mit den Formularen so designt, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist Fehler durch Übersehen von Klauseln oder Hinweisen zu machen.

Googel:
Vodafone ignoriert Widerruf (232.000)
Telekom ignoriert Widerruf (269.000)

Anzahl Kunden
VF: 30 Mio
TK: 242 Mio

Rechnet man es aus kommt man auf einen unzufrieden Kunden wegen Widerrufsproblemen bei VF pro 129 Kunden und bei TK eine pro 899(!) Kunden. Das sind natürlich keine validen Zahlen, aber die Tendenzen sind beeindruckend!

Die von Dir angesprochene Kaufreue habe ich gerade ebenfalls gerade recherchiert. Laut Lehrbuch weist eine hohe Quote den Dienstleister darauf hin, dass er Qualitätsprobleme hat. Noch Fragen?

@int 

Fuer das "große Ganze" einen Kundenthread zu nutzen, finde ich in der Sache nicht sonderlich hilfreich. Das eigentliche Anliegen geht dann schnell unter. Nutze fuer deine Grundsatzdiskussionen besser andere Moeglichkeiten.

 

Der Widerruf eines Vertrages ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung nicht zu lesen, ist eine individuelle Entscheidung. Für eine Entscheidung muss man aber auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen.