Technikerkosten
Phillieosoph
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo, ich hatte einen Tarifwechsel vorgenommen von 100 mit auf 500.

Es hat nicht funktioniert, ich habe eine Störung gemeldet.

Man hat mir mitgeteilt, man schicke einen Techniker.

Dieser konnte das Problem nicht beheben, angeblich liege es an meinem Kabel, welches aber nagelneu ist und total funktioniert. Dann kam ein zweiter, der meinte, es liege an meinem Rechner, was auch nicht stimmt, denn seitdem ich den Tarifwechsel rückgängig gemacht habe auf die voherigen 100 mbit, funktioniert alles wieder reibungslos. Nun bekomme ich plötztzlich eine Rechnung über 200 Euro für diese Technikerbesuche, die nichts brachten und über deren Kosten man mich nicht informiert hat. Das akzeptiere ich nicht und kann ich nicht bezahlen. Kann mir jemand bitte helfen? Ich bin Hartz IV und habe echt genug Probleme... Danke. Philippe.

10 Antworten 10
Max-Tester
Datenguru
Datenguru

Wen das Problem, bei denem Rechner lag musst du es Bezahlen.

Das wurde die bestimmt auch gesagt.

 

Wen deine Netzwerkarte nur 100mbit kann, den geht ebend keine 500.

Hallo @Phillieosoph, im Prinzip bin ich auch der Meinung von @Max-Tester 

Du kannst es ja mal bei einem VF-Mitarbeiter versuchen Euer Kontakt zu Vodafone - Vodafone Community

Facebook oder twitter sollen reht gut funktionieren. Große Hoffnung will ich dir jedoch nicht machen, aber zu verlieren hast du ja nichts. 

Die Gebühren sind auch in der Preisliste aufgeführt, die Bestandteil des Vertrags ist. 

fama21
Datenguru
Datenguru

@Phillieosoph 
menschlich kann ich das mit ALG II serh gut nachvollziehen. ich hoffe, die situtation ändert sich bei dir. einen weisen usernamen hast du schon 🙂 lieder ist ALG II bezug innerhalb des vodafoen-unternehmes und auch rechtlich kein argument. 

 

dennoch sehe ich das ander als die zwei anderen user. zumindenst rate ich dir, diese berechnung zu "beanstanden". dafür hast du eine frist von acht wochen. dann kann man im kampf der guten argumente mit vodafone immer noch später bezahlen, aber erstmal würde ich das beanstanden. 

 

außerdem muss vodafoen dir beweisen, warum genau dieser techniker-einsatz beazhtl werden muss. und da hist man als laie einfach unfähig das ganze technsiche verfahren zu verstehen und kann so der willkür von vodafone ausgesetzt sein. 

es gibt user hier, die kennen die rechtslage nciht, daher überschätzen diese ihre eigenen (rechtlichen) fähigkeiten und argumentieren (im sinne des anbieters) aus dem bacuh heraus mit "steht in der preisliste" oder "steht in den agb". 

guck mal hier, zuletzt war das hier so eine debatte: https://forum.vodafone.de/t5/Kabel-Tarife-Rechnung/Entsch%C3%A4digung-nach-5-Tage-Totalausfall/m-p/2...

 

es ist dein geld! du verlierst geld, wenn du es zahlst, nicht die anderen user. daher rate ich dir definitiv dagegen vorzugehen. 

 

 

 

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Vielen Dank! 


@fama21  schrieb:

es gibt user hier, die kennen die rechtslage nciht, daher überschätzen diese ihre eigenen (rechtlichen) fähigkeiten und argumentieren (im sinne des anbieters) aus dem bacuh heraus mit "steht in der preisliste" oder "steht in den agb".


Darum ist es ja gut, dass wir dich haben. Immer vollkommen objektiv, immer mit Nachweisen und stets den passenden Vergleichsfällen. Ach ja, warum gilt hier eine Einwendungsfrist von acht Wochen? Bitte Rechtsgrundlage angeben.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:
Ach ja, warum gilt hier eine Einwendungsfrist von acht Wochen? Bitte Rechtsgrundlage angeben.

@Díaz_de_Vivar, ncihts lieber als das: 67 abs. 2 TKG und hier reinkopiert: 
(2) 1Endnutzer können eine erteilte Abrechnung nach Zugang oder eine Abbuchung vorausbezahlten Guthabens innerhalb einer Frist von acht Wochen beanstanden. 

ebenso könnte ich aber auch die frist von acht wochen bzeüglich sepa mandat aus 675x abs. 4 bgb meinen: 

(4) Ein Anspruch des Zahlers auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags gegenüber seinem Zahlungsdienstleister geltend macht.

 

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@fama21 Oh je, da hast du arg daneben gegriffen! Beide Rechtsnormen sind nicht einschlägig. Beim 67 TKG geht es um die Berechnung von Verbindungen und 675x BGB ist allein schon deshalb (allerdings nicht allein) uninteressant, weil es einen Erstattungsanspruch zum Inhalt hat. Unser TE will sich aber nichts erstatten lassen, er hat ja noch überhaupt nichts bezahlt.

Hier geht es doch darum, dass ein Dienstleister eine Forderung an einen Leistungsempfänger stellt. Und jetzt wüßte ich gerne, in welcher Rechtsnorm steht, dass Einwendungen gegen die Forderung innerhalb von acht Wochen geltend zu machen sind.

Hinweis: Die Verbraucherschützer haben in einem Beitrag diese acht Wochen auch mal erwähnt. Allerdings zu einem anderem Sachverhalt und auch ohne Angabe einer Norm. Und der BGH hat genau zu diesem Sachverhalt geurteilt, dass eine Fristangabe von acht Wochen als Einspruchsfrist in diversen AGB niicht rechtmäßig ist. Aber wie gesagt: Auch nicht der Sachverhalt im vorliegendem Fall.

Phillieosoph
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Zigmal angerufen. Jedesmal *schlecht beraten* worden. Jetzt Internet gesperrt, obwohl man mir Freischaltung versprochen hat. Nochmal angerufen obwohl ich die reguläre Rechnung bezahlt habe. Nix passiert. Mitarbeiter hat eingeräumt, dass man dort öfter auch mal angelogen wid, weil die Kollegen zu faul der dumm sind.  Jetzt soll ich ohne Internet ca 4 Wochen auf Klärung warten.. *Laden*!!!!!

 

Mal unabhängig von der ganzen juristischen Streiterei:

Auf ALG II kommt man ja nicht so ganz überraschend von jetzt auf gleich.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, sich in dieser Zeit Mehrkosten aufzuerlegen.