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Lösung
am 20.11.2023 16:56
Hi,
ich ziehe bald als Untermieterin in eine WG um. Dort besteht schon einen Internetvertrag, aber nicht einen von Vodafon. Als Untermieterin habe ich aber natürlich keinen Einfluss oder Entscheidungsrecht darüber welcher Internetvertrag genutzt wird, wenn die Hauptmieterin schon lange den anderen Anbieter nutzt.
Ich weiß, dass wenn ein Vodafonanschluss möglich ist eigentlich kein Sonderkündigungsrecht besteht, aber dies ist sicherlich nur von Relevanz, wenn man als Einzelperson in eine nicht bewohnte Immobilie zieht. Es ist ja nicht so als würde ich mich für den anderen Anbieter anstelle von Vodafon entscheiden. Hat jemand schon die gleiche Erfahrung gemacht?
am 20.11.2023 17:04
Wenn der VF-Vertrag möglich ist, gibt's kein Sonderkündigungsrecht -- egal ob du Untermieter oder Hauptmieter bist. Das TKG macht dort keine Ausnahmen und enthält keine Sonderregelungen.
Es spielt auch keine Rolle ob dort ein anderer Vertrag existiert, den du dann mitnutzen kannst oder den du über deinen (Unter-)Mietvertrag mit bezahlen musst.
am 20.11.2023 17:11
Wenn die Leistung an der neuen Adresse erbracht werden kann zieht der Vertrag mit um.
Hilfe | Alles zum Umzug (vodafone.de) <- dort kannst du deine Umzugsmeldung auch absetzen.
Welche Technologie nutzt der andere Anbieter - Kabel ? DSL?
am 20.11.2023 17:17
wann hast du denn die Info zur sog. Basispreisanpassung erhalten?
wenn die eingeräumte Möglichkeit einer Kündigung aufgrund der Preisanpassung noch nicht abgelaufen ist kannst du darüber kündigen 😉
am 20.11.2023 18:41
und wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, kannst du natürlich binnen Monatsfrist kündigen.