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am 16.04.2022 13:29
Hallo,
seit Monaten habe ich zu geringe Bandbreiten, habe seit September 2020 einen LAN- CableMax 1000-Anschluss mit Vodafone Modem. Über die geringe Bandbreite liegen inzwischen 6 Messprotokolle der Bundesnetzagentur vor, insgesamt 180 Messungen)
Letzte Störungsmeldung war am 22.03.2020, ein Techniker wurde von Vodafone beauftragt. Temin am gleichen Tag.
Der Techniker änderte die Modemeinstellungen und vermutete einen defekten F-Stecker (Modemanschluss)
Fachgerechter Austausch des F-Steckers am 24.03.2022, nach wie vor keine Verbesserung der Bandbreite.
Obwohl Ursache der geringen Bandbreite nach wie vor unbekannt ist wurde mit der April Rechnung eine Service-Pauschale i. H. v. 99,50 € berechnet . ( Bin seit über 11 Jahren Kunde)
Dazu stelle ich außerdem fest:
Ein Auftrag zur Durchführung des Services habe ich nicht erteilt.
Vielmehr hat ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens am 22. 3.2022 freiwillig angeboten, einen Techniker noch am gleichen Tag vorbeizuschicken. Über anfallende Kosten bin ich im Gespräch nicht aufgeklärt worden, im Gegenteil - Ihr Mitarbeiter betonte noch, dass ich die Störung nicht zu verantworten habe.
Ich bitte dazu, das Protokoll des Telefongespräches vom 22.03.2022 zur Kenntnis zu nehmen.
Trotz des fachgerecht ausgetauschten Steckers ist die Bandbreite nach wie vor gering.
Leider ist es nicht möglich, Ihnen das Messeprotokoll digital zukommen zu lassen.
Ich werde daher weiterhin die Bundesnetzagentur über den Sachstand und Ihre Forderung in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
heyks
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19.04.2022 17:46 - bearbeitet 19.04.2022 17:50
Bevor du jetzt weiteres Geld verbrennst, solltest du jedoch wissen, dass die Kostentragungspflicht bereits in der zum Vertrag zugehörigen Preisliste vertraglich vereinbart und festgehalten ist.
Wenn also eine Beschädigung am Kabel die Ursache bzw. eine der Ursachen sein soll, dann kostet dich der Einsatz gemäß der entsprechenden vertraglichen Unterlagen Geld - und zwar egal, ob du nochmal "neu" über die Kostentragungspflicht informiert wurdest oder nicht.
Gleiches gilt auch, wenn deine Störungsmeldung auf eben jenes Problem zurückzuführen ist - und wenn der Techniker mit seinem Gerät über 900 MBit/s im Download misst, jedoch bei deinem Gerät "nur" deutlich geringere Werte ankommen, dann liegt die Vermutung nahe, dass es eben nicht an der Leitung an sich liegt - denn sonst würde der Techniker keine 900 MBit/s erreichen - sondern das es dann an deinem Heimnetz bzw. an deinen Endgeräten liegt. Hierfür ist Vodafone ebenfalls nicht zuständig - auch in dem Fall kommt die vertraglich vereinbarte Kostentragungspflicht zum Tragen.
Und by the way: Mit was hat denn der Techniker die >900 MBit/s gemessen, wenn nicht mit einem Kabelmodem/-router? Auch sein Messgerät ist nichts anderes...
Übrigens: Du kannst die Koax-Antennenkabel nicht mit den Kupfer-Telefonleitungen vergleichen - bei Koax-Antennenkabeln kommen viel höhere Frequenzen zur Übertragung zum Einsatz, als beim DSL - Kabel-Internet via Koax-Kabel nutzt Frequenzen von 5..862 MHz, während bei SVDSL bei 34 MHz Schluss ist [und das wären dann schon die 250 MBit/s-Leitungen]; bei "normalem" VDSL sogar nur bis 17 MHz.
Wenn die Haus-Antennenkabel und die Stecker keine ausreichende Abschirmung bieten, kann eben jene unzureichende Schirmung zu Problemen führen - dann rächt es sich, wenn man vor 11 Jahren beim (Antennen-)Kabel am falschen Ende gespart hat -- ähnlich wie man über ein Cat3-Netzwerkkabel auch kein 100 MBit/s-, geschweige denn 1 GBit/s-Ethernet drüber bekommt.
am 19.04.2022 18:07
"Wenn also eine Beschädigung am Kabel die Ursache bzw. eine der Ursachen sein soll, dann kostet dich der Einsatz gemäß der entsprechenden vertraglichen Unterlagen Geld - und zwar egal, ob du nochmal "neu" über die Kostentragungspflicht informiert wurdest oder nicht."
Dein o.g. Einwand ist unstreitig.
Solange aber die Diagnose des Technikers lediglich eine Vermutung ist und somit die Ursache nicht eindeutig von mir zu verantworten ist, bezweifle ich die Rechtmäßigkeit der Forderung.
Dazu ist es auch nicht nötig Geld zu "verbrennen": Die Bundesnetzagentur bietet ein kostenloses Schlichtungsverfahren an.
am 19.04.2022 19:15
Bedenke bitte nur, das am Ende des Schlichtungsverfahrens auch die (fristlose) Kündigung seitens Vodafone stehen kann. Denn für die Hausverkabelung ist nicht Vodafone verantwortlich, sondern der Hauseigentümer. Und sollte Vodafone dich fristlos kündigen, dann stehst du von jetzt auf gleich ohne Internet & Telefonie da, denn ein DSL-Anschluss braucht idR 3-6 Wochen Vorlaufzeit.
am 19.04.2022 19:52
Das Recht zur fristlosen Kündigung außerhalb der Vertragslaufzeit hat Vodafone nur bei Zahlungsverzug.
Ein Zahlungsverzug wird nicht Gegenstand des Schlichtungsverfahrens sein, vielmehr ist zu klären, ob die Forderung rechtmäßig ist. Wie bereits von anderen Community-Mitgliedern zu lesen war, ist nicht von einer unzureichenden Verkabelung auszugehen, wenn der Techniker 900 MBit/s im Download gemessen hat.
19.04.2022 20:56 - bearbeitet 19.04.2022 20:58
Wenn der Techniker mit seinem Gerät am Kabelanschluss >900 MBit/s misst und du wesentlich weniger, woran wird es dann wohl liegen:
a) an der Leitung (die er ja mit seinem Gerät getestet hat)
-oder-
b) an deinen Geräten (die der Techniker nicht benutzt hat).
Wenn es an b) liegt, fällt es alleine in deinen Einflussbereich, der Technikereinsatz war überflüssig und somit kostenpflichtig und wir stehen an dem Punkt, dass dann nur feststeht, dass es eben nicht an der Leitung liegt.
Da Vodafone nichts für deine Endgeräte und deine Verkabelung kann, wird dir dann auch ein Schlichtungsverfahren nicht weiterhelfen...
Du könntest ja mal etwas mehr zu deinen Geräten schreiben - eventuell wird es dabei dann ja auch klar, dass es aufgrund dieser nichts mit 1 GBit/s werden kann.
am 19.04.2022 21:31
oder c) an der zu geringen Bandbreite des Anbieters. (180 Messungen in 6 Messkampangen sind aussagekräftiger als eine Einzelmessung des Technikers).
Ich habe außer einem 3,5 Jahre alten PC keine weiteren Endgeräte.
Das Kabelmodem wurde für die Vertragsdauer von Vodafone zur Verfügung gestellt, die Funktionstüchtigkeit fällt damit in deren Zuständigkeitsbereich.
Schon allein wegen der widersprüchlichen Diagnose des Technikers und der fehlenden Möglichkeit, die Messprotokolle an Vodafone digital zu übermitteln, wird es ein Schlichtungsverfahren geben,
am 19.04.2022 21:46
3 1/2 Jahre alt hat nicht viel zu sagen - gerade dann, wenn der PC eher an der Mindestspezifikation von Windows kratzt (z.B. "nur" 4 GB RAM oder einen i3 oder gar Intel Celeron hat)...
Ebenfalls problematisch können auch bestimmte Programme - gerade kostenlose Firewalls und Antivirenprogramme - sein, die in den Netzwerkstack eingreifen und durch ggfs. nicht ressourcenoptimierte Prozesse die Geschwindigkeit arg ausbremsen können. Oder auch die Anbindung einer Gigabit-Netzwerkkarte bei einem Notebook per USB-Dockingstation, bei der dann meist die USB-Verbindung den begrenzenden Faktor stellt.
Und wie gesagt - wenn nie, aber auch wirklich nie die Geschwindigkeit mit dem PC erreicht wird, ist es viel wahrscheinlicher, dass es am PC liegt, als dass es am Internetanschluss liegt. Bei einer Überlastung des Segments bekommt man nämlich i.d.R. in den frühen Morgenstunden und in den Nachtstunden sehr wohl die volle Leistung...
am 19.04.2022 22:04
Die Geschwindigkeit wird aber in Einzelfällen erreicht. Auch das belegen die Messprotokolle. Da nicht ausgeschlossen ist, dass die Gründe für die geringe Bandbreite von Vodafone zu vertreten sind, werde ich eben dazu noch die Stellungnahme der Bundesnetzagenur abwarten.