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am 05.03.2022 01:00
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und benötige bitte Unterstützung. Im Oktober 2021 ist mein Kabelreceiver kaputtgegangen. Anruf bei Hotline, Fehler gleich gefunden. Gleichzeitig Giga Box empfohlen ...ok, gleich mal bestellt. Giga Box bekommen...komme nicht zurecht damit, gleich wieder mit beiliegendem Retoureschein zurück. Dazu noch ein Kabelrouter bekommen...der nicht funktioniert hat...wieder Anruf...Umtausch zu Fritz Box...auch ok...
Ich hatte früher ca 53 ,-/Monat für Kabel-Internet-Telefon gezahlt. Seit Oktober sind es fast 120,-pro Monat ! Früher waren es 3 Positionen pro Rechnung, jetzt sind es 10 (zehn !) Positionen. Da kann doch was nicht stimmen ! Siehe Auflistung und Gegenüberstellung meiner Kosten in Anlage, Foto. Wer kann mich hier bitte mal aufklären für was ich hier bezahle und warum ?
Die Giga Box hätte ich neben retoure auch noch extra wiederrufen müssen ?...hä ? ...das lasse ich mir nicht gefallen ! Das Gerät habe ich ja auch gar nicht mehr ! Nächstes Gespräch mit Hotline: ich bin falsch beraten worden und sollte mich beschweren. Das hätte auch interne Konsequenzen. Der Name des AP bei Vodafone liegt mir vor. Das habe ich getan. Antwortschreiben auf meine Beschwerde: Wiederuf geht nicht mehr und ob ich die Geräte zurückhaben wollte, ich zahle ja auch dafür + Kündigungsbestätigung. Ich habe weder wiederrufen noch gekündigt, sondern gleich alles zurückgeschickt. Die beiden Schreiben von Vodafone zeigen mir, daß auf meine Beschwerde gar nicht eingegangen wurde. Und das alles nur weil im Oktober mein Kabelreceiver kaputtgegangen ist. Ich bitte um Unterstützung bzw. Aufklärung weil ich keinen Bock darauf habe zu meinem Anwalt zu rennen um mein Geld zurückzufordern. Besten Dank ! Uwe
am 05.03.2022 14:14
Besten Dank für die Infos.
ich komme mir vor wie ein Vollidiot der den Geiern in der Vodafone Hotline voll auf den Leim gegangen ist.
Nochmal: ich habe 10 Positionen für die ich bezahle....das war keine Beratung ....das war dreist und unverschämt.
Da muß ich aber dann wohl durch ...aber nur bis zum Vertragsende.
am 05.03.2022 14:54
Du hast eine Auftragsbestätigung mitsamt Widerrufsbelehrung bekommen - und dort waren alle Preise genannt.
Wenn du dir das natürlich nicht durchliest und es nicht widerrufst, dann kannst du das nur als Lehrgeld verbuchen.