Keine Nachricht auf Sonderkündigung
KraqFen
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Liebe Vodafone Moderatoren,

seit dem .05.2020 haben wir nun eine andauernde  Störungen in eurem bzw. meinem Anschluss. Welche nicht eine oder mehrere Stunden dauern, sondern meist über Nacht oder über das ganze Wochenende anhalten. Meist ist die Leitung dann für 2 Stunden verfügbar, dann geht die Störung weiter.

Wir haben nun  am 1.1.2021 eine Sonderkündigung aufgrund nichterfüllung des mit Vodafone abgeschlossen Vertrages geschrieben. Diese per Einschreiben, leider hält es Vodafone nicht für nötig auf diese einzugehen.

Ich habe noch eine so schlechten Kundenservice wie bei Vodafone erlebt. Der Kunde also ich wird entweder vertröstet, *schlecht beraten* aus der Leitung geworfen oder woanders hin verwiesen. Diese Abteilung ist jedoch grundsätzlich so unfähig, dass eine Weiterleitung / Verbinden in die andere Abteilung leider nicht möglich ist.

Ich werde nun erneut diese Zeilen per Einschreiben / Rückschein senden und hoffe dann auf eine Reaktion von Vodafone. Auch wiederrufe ich mein SEPA Lastschriftmandant aufgrund von Vertragsbrüchigkeit seitens Vodafone. Sollte ich bis zum Ende des Monats keine Antwort von Vodafone erhalten, werde ich umgehend den Rechtsweg beschreiten, hier wird Vodafone dann bestimmt reagieren. Außer die Rechtsabteilung in Ihrem Hause ist genau so unfähig wie der Rest.

 

Besten Dank

Sebi
19 Antworten 19

@reneromann Okay bin ja für jede Hilfe dankbar 🙂 

Werde versuchen je die 10 Messungen über den Tag zu verteilen. Und das Mal über ne ganze Woche.

Natürlich wurden diese Messungen per LAN durch geführt. Mit Cat. 5e Kabel. Und 1 Gig Schnittstelle.  Wäre hier noch ein Bild des Test Aufbaus von Nutzen oder eher Unsinnig. (Das Programm "Breitbandmessung" lässt auch nur LAN zu)


Ich sag nochmal Danke für die Tipps

Wie schon mal geschrieben, bedeutet "fristlose Kündigung" nicht sofortige Beendigung, sondern Kündigung ohne Einhaltung einer Frist. Verwendet man den identischen Begriff "ausserordentliche Kündigung" wird es klarer. Insofern ist eine weitere Nutzung nicht unbedingt ausgeschlossen, vor allem dann, wenn der Vertragspartner nicht reagiert. Ich will jetzt nicht behaupten, dass dies bewußte Taktik von VF ist, unhöflich ist es allemal. Es empfiehlt sich daher, auch bei einer fristlosen Kündigung einen festen Termin zu nennen. "Ich kündige fristlos zum ....."

Signalpegel posten!

 

 

Der glubb is a Depp

@Díaz_de_Vivarwarte auf die Antwort von VF das die mir mitteilen wann Sie den Dienst einstellen. Bringt ja nix wenn ich Router etc.  zurück schicken ich aber trotzdem jeden Monat weiter zahlen muss.

"

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem vertraglich zugesicherten Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den oben aufgeführten Vertrag für die Internetnutzung außerordentlich.

Die Kündigung erfolgt, da ich das Internet aufgrund permanenter Ausfälle nicht in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen kann. Trotz mehrfacher Aufforderungen meinerseits und einiger Versuche Ihrerseits, die Möglichkeit der Nutzung sicherzustellen, hat sich keine Änderung der Situation ergeben. Aus diesem Grund bin ich an einer weiteren Zusammenarbeit nicht mehr interessiert. Eine erneute Kontaktaufnahme Ihrerseits halte ich nicht für notwendig.

Sollte die Nutzung des Sonderkündigungsrechtes in diesem Fall wider Erwarten nicht gegeben sein, werde ich weitere Messung vornehmen und weiter Briefe senden.

 

Anbei das Detailierte Messprotokoll der App „Breitbandmessung“ der Bundesnetzargentur.

Anhang „Messprotokoll der Breidbandmessung vom 17.12.2020“  - Seite 1 - 23

 

Mit Inkrafttreten der Kündigung und darüber hinaus erlischt auch die Ihnen von mir erteilte Einzugsermächtigung. Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung unter Angabe des Datums, an dem Sie Ihren Dienst einstellen, schriftlich."

 

Ein Ausschnitt des Schreibens. Leider bis jetzt keine Meldung.

 

KraqFen
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

@Menne99 Na klar hab mir extra von Vodafone die Fritz.Box 6591 Cable gemietet, da es mit der alten Box noch mehr Probleme gab. Ich versteh leider von diesen Werten überhaupt nix. Nicht mein Gebiet. Vielleicht bin auch von diesen "Rückwertstörungen" oder wie diese heißen betroffen.Kanäle1.PNGKanäle2.PNG

Die Kündigung in deinem Schreiben dürfte hinfällig sein. Du übersendest ein Messprotokoll als Nachweis einer Störung, kündigst aber sofort und verbittest Antworten ("Eine erneute Kontaktaufnahme Ihrerseits halte ich nicht für notwendig"). Prinzipiell wäre auch fraglich, inwiefern eine Störungsmeldung aus Mai noch zu einer Messung im Dezember passt.

 

Wenn du im Dezember schriftlich die Störung mit dem Schreiben meldest, dann aber in diesem Schreiben -ohne angemessene Frist zur Behebung- sofort die Kündigung aussprichst und oben drein Rückantworten verbietest, darfst du dich nicht wundern, wenn da nichts mehr zurück kommt und auch nichts passiert. Denn du hast schlichtweg die Regeln nicht eingehalten - Störung schriftlich melden und angemessene Frist zur Behebung setzen, nach Ablauf der Frist erneute Meldung mit Hinweis auf Kündigung, sofern binnen angemessener Nachfrist nichts passiert - und dann am Ende die Kündigung hinterher.

 

Und ja, du bist von einer Rückkanalstörung betroffen.

@reneromann das Verbot auf Kontaktaufnahme bezieht sich auf neue Angebote, für neu Vertag etc.  da ich hier ja kein Interesse mehr hab.

 

Die Kündigung möchte schriftlich bestätigt haben. 

 

Naja hab seit März 2020 die Störung offen.  Reicht ein Jahr nicht zur Fehlerbehebung? 

Bin ja leider auch nur ein 26 Jähriger der Versucht aus diesem Vertrag raus zu kommen.. Zudem Upload zur Zeit eh nicht funktioniert.😂 Aber meine Hoffnung, was ich so in andren Post Gelesen hab eh gegen 0 geht das in der Hinsicht was passiert. 

 

 

Aber werde es noch Mal probieren mit dem neuen Messprotokoll als Störung mit glaub 2 Wochen Entstörungsfrist? Und dann nach diesen zwei Wochen die Kündigung mit den Beweis eines erneuten Messprotokoll das hier nichts passiert ist und dann sollte es ja passen oder ? 

 

Aber muss noch Mal danke ab alle sagen die auch hier extra mit dem Thema befassen find ich echt super.

 


@reneromann  schrieb:

Denn du hast schlichtweg die Regeln nicht eingehalten - Störung schriftlich melden und angemessene Frist zur Behebung setzen, nach Ablauf der Frist erneute Meldung mit Hinweis auf Kündigung, sofern binnen angemessener Nachfrist nichts passiert - und dann am Ende die Kündigung hinterher..


Woher stammt denn diese Regelung? Und bei der Frist darf man nicht nach Satz 1 in § 314 Abs. 2 BGB aufhören zu lesen (hat schon mancher sehr bereut in einer Klausur, weil er sich gefreut hat, eine Anspruchsgrundlage zu finden) sondern zumindest mal prüfen, ob nicht in den folgenden Sätzen eine Ausnahme steckt.

Aber wir schreiben hier ja keine BGB-Klausur und zudem sind Diskussionen zu Rechtsfragen auch nicht besonders gern gesehen. Aber ganz abgesehen von allen rechtlichen Fragen, ist ein kein im Geschäftsleben übliches Gebahren, sich einfach nicht zu melden.

@Díaz_de_Vivar 

Wir stimmen wohl darüber überein, dass dem Vertragspartner eine Möglichkeit zur Störungsbeseitigung eingeräumt werden muss und nicht einfach direkt gekündigt werden kann. Und das zu einer solchen Möglichkeit zur Störungsbeseitigung auch ein angemessener Zeitrahmen gehört, dürfte auch unstrittig sein...

 

Ich stimme dir zwar zu, dass eine Antwort auf ein Schreiben erfolgen sollte - nur wenn man als Kunde mit der Wortwahl sofort abblockt und nur auf Kündigung ohne Möglichkeit zur Störungsbeseitigung besteht, darf man sich nicht wundern, wenn von der Gegenseite nicht viel zurück kommt.


@reneromann  schrieb:

Wir stimmen wohl darüber überein, dass dem Vertragspartner eine Möglichkeit zur Störungsbeseitigung eingeräumt werden muss und nicht einfach direkt gekündigt werden kann. .


Da stimmen wir nicht überein. § 314 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BGB § 314 BGB Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund - dejure.org sehen doch Ausnahmen vor. Gerade Satz 3 ist eine Sache, die ein Anwalt sicher versuchen würde, dem Gericht "schmackhaft" zu machen. Wir sollen aber an dieser Stelle nicht darüber diskutieren. Hilft ja auch niemanden.