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Lösung
am 10.05.2024 10:44
Hallo,
ich ziehe demnächst um und mir wurde mitgeteilt in der neuen Wohnung könne man nur den Anbieter Cable4 wählen, da die Hauseigentümer das Netz denen überlassen hat. Kann das tatsächlich sein, der Vodafone Verfügbarkeitscheck zeigt mir noch volle Verfügbarkeit an? das Haus wurde nach Neubau erst seit kurzem erst fertiggestellt
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 10.05.2024 12:08
über Cable4 bestellst du den Kabelgrundanschluss, denen gehört die NE4
dann kannst du deinen Vodafone Kabel Internetvertrag weiter nutzen
am 10.05.2024 12:08
über Cable4 bestellst du den Kabelgrundanschluss, denen gehört die NE4
dann kannst du deinen Vodafone Kabel Internetvertrag weiter nutzen
am 10.05.2024 15:53
beachte aber bitte, dass du zusätzlich einen TV-Connect-Vertrag abschließen musst
am 10.05.2024 15:56
@HausHelene schrieb:beachte aber bitte, dass du zusätzlich einen TV-Connect-Vertrag abschließen musst
Nein, muss er nicht
am 10.05.2024 16:16
und die Firma macht das alles kostenlos?
am 10.05.2024 16:22
@HausHelene schrieb:und die Firma macht das alles kostenlos?
Nein, warum kostenlos?
Cable4 ist der NE4 Anbieter über den er den Kabelgrundanschluss bestellen und bezahlen muss
am 10.05.2024 16:24
Diese Variante ist mir neu. Gibt es dazu irgendwelche belastbaren Infos?
am 10.05.2024 16:30
das Thema wurde hier schon mehrfach diskutiert
Infocity Rostock ist auch so ein Beispiel
einfach mal die Suche benutzen oder danach googeln
am 10.05.2024 19:59
Das ist mir tatsächlich entgangen. Hierzu gehört dann auch deine Bemerkung mi der Grundversorgung
am 15.05.2024 10:39
Danke für eure Antworten, habe jetzt über Cable4 zusätzlich den Kabel Basisanschluss für 5,99€ bestellt um keine Probleme zu bekommen. Allerdings meint die Verbraucherzentrale, dass ein Basisanschluss gar nicht notwendig sei, prüft es derzeit allerdings noch:
Allerdings gibt es einige kleinere sogenannte Netzebene 4-Kabelnetzbetreiber, die Verbraucher:innen einreden wollen, dass sie nur dann Internetdienste bei Anbietern wie Vodafone oder Pyur beziehen können, wenn sie bei ihnen einen entsprechenden TV-Vertrag abschließen.
Diese kleineren Anbieter, zu denen zum Beispiel Rehnig Breitbandnetze, Medicom Dreieich, Infocity Rostock gehören, drängen Sie dann zu einem Vertragsabschluss und deklarieren das als "Durchleitungsgebühren" oder "Entgelt für die Nutzung der Medieninfrastruktur". Derzeit prüfen die Verbraucherzentralen, ob das zulässig ist.
Quelle