Frage
Antwort
Lösung
am
25.07.2022
19:52
- zuletzt bearbeitet am
25.07.2022
22:08
von
MasterScorpion
Hallo Vodafone-Team,
ich habe von Vodafone zwei Offerten per Mail erhalten in der man mir bei einem Wechsel des Telefonanschlusses zu Vodafone einen Kombi-Rabatt von 5,00 € mtl. einräumt.
Nachdem ich mit den T.anschluss zu Vodafone gewechselt bin, wollte Vodafone von seinen Offerten nichts mehr wissen. Der K.-Rabatt würde mir nicht zustehen, so die tel. Aussage. Nun fühle ich ich mich von Vodafone übervorteilt bzw. *.
Auf diesen Wege möchte ich Vodafone noch einmal höflich die Möglichkeit geben, Ihre ablehnende Haltung mir gegenüber zu überdenken und den K.-Rabatt doch noch zu gewähren.
Andernfalls müsste ich über eine anwaltlich gestürzte Sonderkündigung (inkl. Schadensersatzforderung) nachdenken. Auch wäre der Fall etwas für den Verbracherschutz: Stichwort irreführende Werbung.
Mit freundlichen Grüßen K9
am 25.07.2022 22:13
Der Wortfilter hat seinen Grund.
Aus welchem Bundesland?
Welche Verträge sind aktiv - genaue Bezeichnung.
am 29.07.2022 17:59
@MasterScorpion schrieb:Der Wortfilter hat seinen Grund.
Okay, welcher Grund könnte das wohl sein? Möglicherweise den der Zensur? ![]()
Welche Verträge ich mit Vodafone habe ist - genau genommen - irrelevant, da ich mich hier auf die von Vodafone an mich persönlich gesendete Mail (Offerte) beziehe. Dort steht unmissverständlich, dass ich ich beim Wechsel des Festnetzanschluss zu Vodafone den Treuerabatt erhalte.
Der Vollständigkeit halber dennoch die angefragten Informationen:
Bundesland: SH
TV-Vertrag: Vodafone TV Cable und Premium Cable
Festnetz-Vertrag: Vodafone CableMax 1000
... und kommt mir jetzt bitte nicht mit soetwas wie "wechsel zu GigaTV dann gibt es den Treuerabatt"; davon stand in der Mail (Offerte) nichts.
29.07.2022 18:36 - bearbeitet 29.07.2022 18:37
Die Forenregeln findest du hier.
"Welche Verträge ich mit Vodafone habe ist - genau genommen - irrelevant,"
Hier findest du die berechtigten Tarife.
Theoretisch sollte die Hotline unter 0800 444065 7633 hinbekommen.
Hat man dir einen genauen Grund für die Ablehnung genannt?
Kombirabatt und Treuerabatt sind zwei unterschiedliche Rabatte.
am 30.07.2022 17:45
@MasterScorpion schrieb:...
(1) "Theoretisch sollte die Hotline unter 0800 444065 7633 hinbekommen."
(2) "Hat man dir einen genauen Grund für die Ablehnung genannt?"
(3) "Kombirabatt und Treuerabatt sind zwei unterschiedliche Rabatte."
Zu (1): Bei unzähligen Anrufe unter den unterschiedlichsten Telefonnummern von Vodafone (auch die oben genannte) haben es die Mitarbeiter nicht "hinbekommen". Kein Mitarbeiter war bereit den Rabatt freizugeben.
Zu (2): Der Rabatt stehe mir nicht zu, war die häufigste Antwort. Auf Nachfrage warum, konnte mir das nur ein Mitarbeiter sagen: Ich sei kein Giga-Kunde.
Zu (3): Das mag sein. Ich bin jedoch ein Kunde, den Vodafone nachfolgendes Versprechen machte; hätte ich da noch nach den Begrifflichkeiten recherchieren sollen?
Inhalt der Offerte: "Hol Dir unseren Aktionstarif Vodafone CableMax 1000,...
Und surf zuhause gigaschnell zum Tiefpreis ab 39,99 € pro Monat.¹
Weil Du schon TV von uns hast, bekommst Du zusätzlich Deinen GigaKombi-Vorteil.
jeden Monat 5 € GigaKombi-Rabatt"
(auf Wunsch kann ich die entsprechende Mail zur Verfügung stellen)
... wie gesagt, bekomme ich den 5,-- Rabatt nicht ist dass für irreführende Werbung und deswegen fühle mich, wie ich es in dem Post anfänglich beschrieben habe.
am 30.07.2022 19:31
"hätte ich da noch nach den Begrifflichkeiten recherchieren sollen?"
Und ja bei der Hotline sind die Begrifflichkeiten sehr wichtig.
30.07.2022 19:50 - bearbeitet 30.07.2022 19:52
Nabend. In deiner pdf. steht doch eindeutig in dem Sternchentext bei Nummer 2: "bei Buchung eines Giga TV blabla bekommst du 5 Euro Rabatt". Du hast kein Giga TV, ergo gibs kein Rabatt.
VG
30.07.2022 20:25 - bearbeitet 30.07.2022 20:35
Mails sind irrelevant.
Was bindent ist ist die Auftragsbestätigung und der Vertrag. Wüsste nicht das Werbungen einen Vertrag gleich sind und bindent sind.
In den meisten Werbungen steht ja auch oft, so lange Vorrat reicht etc.. Oder an Bedingung xy geknüpft.
Ein kleines Zitat :
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Verbraucher haben keinen durchsetzbaren zivilrechtlichen Anspruch, die zu einem günstigen Preis in Werbeprospekten angebotene Ware auch tatsächlich zu diesem Preis erwerben zu können.
Entscheidend ist, wann der Kaufvertrag zustande kommt. Für den Abschluss des Vertrages bedarf es zweier übereinstimmender Willenserklärungen – Angebot und Annahme. Das Werbeprospekt ist nicht als Angebot des Verkäufers auf Abschluss eines Kaufvertrages zu werten. Die Werbung, die Warenpräsentation im Schaufenster, auch das Auspreisen im Regal stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots an. Mangels zweier übereinstimmender Willenserklärungen (Angebot und Annahme) kommt kein Kaufvertrag zustande.
Zitat Ende.
Und das kann man auch auf telekommunikation ausweiten.
Ausserdem können bei Werbungen auch mal Fehler passieren.
Was steht denn in deiner Auftragsbestätigung bzw Vertragszusammenfassung?
Der Kombi Rabatt ist wie gesagt auch kein treue Rabatt.
Und warum sollte man ein treue Rabatt bekommen wenn man erst zu Vodafone wechselt?
am 02.08.2022 19:43
Hallo,
1. Die Ausführung der Verbraucherzentrale steht nicht im Kontext mit meinem Post und ist auch nicht übertragbar. Das ist dann doch etwas zu einfach gedacht.
2. Wenn eine Werbung fehlerhaft ist, ist der Vertrag unwirksam (wegen der gegenseitigen Willensbekundung, die hier auf die irreführende, pardon, fehlerhafte Werbung basierte)
3. Ich bin kein Neukunde bei Vodafone
4. Ich habe bei der Hotline vor Vertragsunterzeichnung explizit nach dem "5 € Kombi-Rabatt pro Monat" (TV und - neu dazu - Festnetz) nachgefragt und dieser wurde mir auch telefonisch bestätigt (ich habe der Aufzeichnung des Gesprächs zugestimmt; vielleicht hört sich das ein Entscheidungsträger bei Vodafone einfach mal an)
03.08.2022 12:46 - bearbeitet 03.08.2022 12:48
Eine Werbung ist KEIN vertrag und auch KEINE WILLENSERKLÄRUNG.
Bei einem Auftrag wird eine Auftragsbestätigung und eine vorvertraglichezusammenfassung mit Allen Kosten und Rabatten aufgesetzt. Wenn du diese Vertragszusammenfassung bestätigt ist EIN Vertrag zustande gekommen NUR dann.
Wenn du dann natürlich nun die vorvertraglichezusammenfassung bestätigt hast gillt dieser Vertrag und KEIN. Anderer...
Werbung ist irrelevant.