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am 17.12.2022 12:51
Hallo zusammen,
ich habe momentan Kabelfernsehen (abgerechnet über Nebenkostenabrechnung) und einen Internet/Telefonvertrag (Gigabit) der auf mich selber läuft.
Ich möchte meinen Kabelfernsehenvertrag von der Hausverwaltung kündigen lassen (ist ja jetzt möglich)
aber mein Internet/Telefon behalten.
Nun ist meine Sorge das bei kündigung von Kabelfernsehen auch das Internet abgeschaltet wird.
Hat jemand schonmal die gleiche Prozedur gemacht und wie ist es abgelaufen.
Oder ist meine Sorge unbegründet?
Danke schonmal im vorraus
Grüsse Volker
am 17.12.2022 13:16
@Volkeslang Sollte kein Problem darstellen - das Kabelfernsehen ist unabhängig von deinen Internet & Festnetz Anschluss. In ein paar wenigen fällen ist der Kabelanschluss Vorrausetzung aber dann kommt der jeweilige 3t Anbieter auf dich zu.
am 17.12.2022 15:18
Beachte bitte, dass die Nebenkosten schon noch ein paar Monate laufen, wenn nicht Hausintern was anderes vereinbart wurde. Irgenwelches PayTV-Gedöns funktioniert damit nicht mehr über Kabel.
Insbesondere als Wohnungseigentümer gelten noch andere Regeln.
Siehe hierzu den Artikel der Verbraucherzentrale.
am 17.12.2022 17:40
Danke für den interessanten Link von der Verbraucherzentrale, aber was meinst du mit PayTv Gedöns Netflix und Co kommen doch über Stream
am 17.12.2022 23:22
@Volkeslang schrieb:
Ich möchte meinen Kabelfernsehenvertrag von der Hausverwaltung kündigen lassen (ist ja jetzt möglich)
Ne, deinen TV Vertrag mußt du schon selber kündigen.
Wenn du die Kosten für den Kabelanschluß in den Mietnebenkosten hast, das hat nichts mit deinem TV Vertrag zu tun.
am 18.12.2022 10:46
Wir kommen da etwas durcheinander:
Aktuell gibt es bei TV z.B. Giga TV Cable. Dieser Vertrag erfordert TV Connect o.Ä.
Wenn TV Connect über die Nebenkosten läuft, muss dieser nach meiner Vorstellung über die Hausverwaltung gekündigt werden, da es gar keinen direkten Vertrag mit Vodafone gibt.
Der Vertrag Giga TV Cable muss direkt vom Mieter gekündigt werden, da hier ein Vertragsverhältnis existiert.
Diese Verträge habe ich mit "Gedöns" gemeint. Selbstverständlich gibt es auch völlig unabhängige Streaming Plattformen.
am 18.12.2022 23:17
@HausHelene schrieb:
Aktuell gibt es bei TV z.B. Giga TV Cable. Dieser Vertrag erfordert TV Connect o.Ä.
Nein, wenn der Kabelanschluß z.B. über die Nebenkosten bezahlt wird, dann muß TV Connect nicht bezahlt werden.
Das gilt für alle TV Verträge.
@HausHelene schrieb:
Wenn TV Connect über die Nebenkosten läuft, muss dieser nach meiner Vorstellung über die Hausverwaltung gekündigt werden, da es gar keinen direkten Vertrag mit Vodafone gibt.
Das geht nicht, wie erwähnt wenn Nebenkosten dann kein TV Connect.
Wenn TV Connect, dann wird das direkt an VF gezahlt mit dem TV Vertrag, da ist der Vermieter/Hausverwaltung raus.
@HausHelene schrieb:
Der Vertrag Giga TV Cable muss direkt vom Mieter gekündigt werden, da hier ein Vertragsverhältnis existiert.
Ersetzt Mieter durch VF Kunde, dann stimmt das.
am 19.12.2022 09:51
Wie kann es sein, dass 2 deutsch sprechende Personen das gleiche meinen und so unterschiedlich argumentieren?
Ich weiss ja nicht, ob du TV über Nebenkosten bezahlst und unter welcher Positionsbezeichnung es bei der Hausverwaltung läuft.
Bei mir steht "Basis-TV" obwohl es nach der aktuellen Begrifflichkeit seitens VF falsch ist. Ich habe kein HD für RTL und Co.
am 19.12.2022 12:20
Ich bezahle den Kabelanschluss über die Nebenkosten ca. 14 €. Internet und Telefon wird mir direkt von Vodafone abgebucht. Sind dann wohl 2 seperate Verträge die nichts miteinander zu tun haben und getrennt voneinander gekündigt werden können. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe
am 19.12.2022 12:23
Der Vertrag über die Nebenkosten kann in der Tat nur vom Vermieter ggü. Vodafone gekündigt werden, allerdings erst zum Ende der Vertragslaufzeit. Zum 30.06.2024 allerdings ist endgültig Schluß mit der Umlagefähigkeit auf die Nebenkosten, solange darf der Vermieter die Kosten von Bestandsverträgen auf dich umlegen. Wenn du das nicht möchtest, wirst du wohl die Wohnung kündigen und dir eine neue suchen müssen.