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20.10.2025 17:41 - bearbeitet 20.10.2025 17:55
Moin zusammen,
ich habe seid kurzem einen Internet Tarif über TV Kabel. Nun wurde ich angerufen wo mir mitgeteilt wurde, dass ich einen Kabelanschluss anmelden müsse und dies 15 euro im monat kosten würde. Ich habe im Internet verschiedene Meinungen dazu gefunden ob man wenn man einen reinen Internetvertrag hat man nun eine Kabelanschlussgebür zahlen muss. Auch in keiner der Vertragsunterlagen lässt sich irgendwas dazu finden und wenn eine Gebür für einen Kabelanschluss an Vodafone gezahlt werden muss müsste das ja da irgendwo drin stehen.
Wird jetzt also noch diese Gebür fällig oder wird versucht mir einen extra tv anschluss aufzuschwatzen?
am 21.10.2025 15:08
@MarcSauer schrieb:Und wenn vor Vertragsabschluss ich in Rostock von Vodafone nicht über diese Eventuellen Mehrkosten informiert werde, kann ich den Vertrag Stornieren.
wie gesagt, das kannst du, bzw. der TS machen, ändert aber nichts daran, dass die Gebühr für die Durchleitung entrichtet werden muss, wenn man Kabelinternet haben möchte
am 21.10.2025 15:14
Das ist mir klar. Darum ging es mir auch nicht. Schönen Tag noch.
am 21.10.2025 16:18
@MarcSauer schrieb:
Das ist mir klar. Darum ging es mir auch nicht. Schönen Tag noch.
Und was postest du hier denn rum?
Der TE hat gefragt, ob er OHNE Zusatzkosten Kabel-Internet bei der Konstellation nutzen kann - und da lautet die klare Antwort: NEIN.
Entweder er bezahlt die Zusatzkosten und kann Kabel-Internet nutzen -ODER- es gibt kein Kabel-Internet, weil die Leitung gesperrt ist.
Und was die Verbraucherzentralen schreiben, sollte man auch nicht immer als bare Münze nehmen -- die haben auch jahrelang felsenfest behauptet, dass ein Umzug bei Mobilfunk ein Sonderkündigungsrecht nach sich ziehen würde; geklagt und festgestellt wurde das aber in fast einem Jahrzehnt, in dem die Regelung mittlerweile gilt, nie.
Mich würde es nicht wundern, wenn es mit den NE3-Anbietern (im Fall von Rostock wäre dies Infocity) oder NE4-Anbietern ähnlich laufen wird -- denn die Verbraucherzentralen können viel behaupten, wenn der Tag lang ist -- aber ob sie das rechtlich auch "durchdrücken" können, dass eben die Durchleitung des Vodafone-"Fremdsignals" durch die Anlage eines Dritten "kostenlos" erfolgen muss (und nichts weiter wird da behauptet), steht auf einem ganz anderen Blatt [und mich würde es nicht wundern, wenn das nicht klappt, da noch immer Vertragsfreiheit herrscht].
Und noch was:
Grundvoraussetzung laut AGB für einen Kabel-Internetanschluss von Vodafone ist ein vom Kunden auf eigene Kosten bereitzustellender vollversorgter Kabelanschluss mit Vodafone-Signal. Wenn Vodafone den in eigenem Versorgungsgebiet kostenlos bereitstellt, ist das Sache von Vodafone -- wenn aber in einem Gebiet, wo ein Drittanbieter diesen bereitstellt, es Zusatzkosten verursacht, ist Vodafone nicht in der Mitteilungspflicht, welche Kosten in welcher Höhe anfallen -- die AGB bürden die Kosten dem Kunden auf. Genau wie Vodafone ja auch nicht für die Stromversorgung des Routers oder Verstärkers verantwortlich ist -- das ist alleine Sache des Kunden, sich darum auf eigene Kosten zu kümmern...
am 21.10.2025 16:25
Du raffst es nicht, oder?
Es ging darum, ob wenn ich mit Vodafone einen Vertrag schließe, es rechtens ist, dass auf einmal ein anderer Anbieter ins Spiel kommt.
was Verbraucherzentralen schreiben ist nicht für voll zu nehmen😂
Deswegen wird auch gerade eine Klage geprüft, weil es mit dem Gesetz überhaupt nicht Vereinbar ist.
sag ja. Du hast Null Ahnung. Und davon viel…
weißt Du überhaupt worum es in Rostock geht? Oder postest Du einfach irgendwelchen Mist, damit Du im Rang steigst?
21.10.2025 16:40 - bearbeitet 21.10.2025 16:46
Und noch was zum Thema.
Er hat nur geschrieben, dass er 15€ mehr zahlen soll wegen einem TV Vertrag.
schreibt er irgendwelche Infos, ob er mit einem weiteren Anbieter einen Vertrag schließen soll??? Oder bei Vodafone? Nein!…
Das hast Du einfach so aus der Luft gegriffen von wegen, kommt drauf an, in welcher Stadt er wohnt…
Deswegen habe ich auch geschrieben, „Ich verstehe das so“…
Und dann machst Du blöde Sprüche von wegen, was ich verstehe….. Leute wie du sind der Grund, warum das Posten in vielen Bereichen keinen Spaß mehr macht…
am 21.10.2025 16:49
@MarcSauer schrieb:
Du raffst es nicht, oder?
Doch, ich "raffe" es schon - aber du willst es offenbar nicht begreifen, was man dir versucht zu erklären.
@MarcSauer schrieb:
Es ging darum, ob wenn ich mit Vodafone einen Vertrag schließe, es rechtens ist, dass auf einmal ein anderer Anbieter ins Spiel kommt.
Lies die AGB von Vodafone - dort steht drin, was der Kunde auf eigene Kosten bereitstellen muss. Und wenn dort ein vollversorgter Kabelanschluss eines Drittanbieters die Voraussetzung ist, dann hat der Kunde diesen Anschluss auf eigene Kosten bereitzustellen.
@MarcSauer schrieb:
was Verbraucherzentralen schreiben ist nicht für voll zu nehmen😂
Deswegen wird auch gerade eine Klage geprüft, weil es mit dem Gesetz überhaupt nicht Vereinbar ist.
Wenn die Situation so klar wäre, wie es von den Verbraucherzentralen vorgegeben wird, hätte man in den letzten 1 1/2 Jahren bereits die Klage eingereicht. Mal davon abgesehen, dass die Situation keinesfalls neu ist -- die Situation gab es bis vor ca. 10 Jahren auch bei Vodafone selbst - dort war vorher auch der gebuchte Kabelanschluss Grundvoraussetzung für einen Internetanschluss. Scheint den Leuten aber entfallen zu sein...
Davon abgesehen ist die Situation keinesfalls neu - nur ist sie den meisten Leuten vorher nicht aufgefallen, weil sie als Mieter in Mehrfamilienhäusern davon nie direkt betroffen waren, da dort i.d.R. Mehrnutzerverträge von Vermieter abgeschlossen wurden.
Dort hingegen, wo es keine solchen Mehrnutzerverträge gab - beispielsweise bei Eigenheimen - war das schon seit Jahren so, dass teils die Kabelgrundgebühr Voraussetzung gewesen ist.
@MarcSauer schrieb:
sag ja. Du hast Null Ahnung. Und davon viel…
Ich würde eher sagen, dass du keine Ahnung von der Materie hast, weil du dich damit nie beschäftigt hast.
Wie auch - wenn du als Mieter damit erstmals letztes Jahr konfrontiert wurdest...
@MarcSauer schrieb:
weißt Du überhaupt worum es in Rostock geht?
Ja, weiß ich - da ich selbst in Rostock gelebt habe.
Ohne Grundvertrag mit Infocity gab's da noch nie Internet einzeln - und das schon seit über 18 Jahren.
Internet von Vodafone gibt's dort erst seit Februar 2009 - damals habe ich die Umstellung selbst von Infocity-Direktvermarktung auf KabelDeutschland-Zuführung mitgemacht, daher kann ich dir das aus erster Hand sagen, was dort vor Ort los ist.
Und in all den Jahren musste IMMER die Grundgebühr an Infocity entrichtet werden - entweder über die Nebenkosten oder direkt - egal ob man TV wollte oder nicht. Sobald Kabel-Internet genutzt werden wollte, musste man über all die Jahre den Infocity-Anschluss mitbuchen - ohne dem passierte nichts.
am 21.10.2025 17:20
Ich habe schon einige deiner Posts gelesen… Unwissenheit pur. Klugscheissmodus pur.
Mit Leuten wie dir, die angeblich alles wissen braucht man nicht zu diskutieren…
Es wird die Handhabe von Infocity geprüft, da das mit dem Gesetz, was die Bundesregierung 2024 mit dem Wegfall der Abrechnung des Kabelanschlusses über die Nebenkosten eingeführt hat wohl nicht vereinbar ist.
Der Anbieter in Rostock behauptet, dass er die Signale für Kabel TV und Internet nicht trennen kann und du deswegen gezwungen bist, bei denen die Durchleitungsgebühr zu zahlen…
Das verstößt aber Laut Verbraucherschützern gegen das Gesetz. Was gibt es daran nicht zu verstehen…. Und wenn Du 100 Jahre da gewohnt hättest. Es geht darum, ob das noch Rechtens ist, mit dem Wegfall des Nebenkostenprivielegs…
am 21.10.2025 17:40
@MarcSauer schrieb:
Ich habe schon einige deiner Posts gelesen… Unwissenheit pur. Klugscheissmodus pur.
Mit Leuten wie dir, die angeblich alles wissen braucht man nicht zu diskutieren…
Nur weil du es nicht verstehen willst oder der Meinung bist, dass es so nicht sein darf, heißt es nicht, dass das "Unwissenheit" ist.
@MarcSauer schrieb:
Es wird die Handhabe von Infocity geprüft, da das mit dem Gesetz, was die Bundesregierung 2024 mit dem Wegfall der Abrechnung des Kabelanschlusses über die Nebenkosten eingeführt hat wohl nicht vereinbar ist.
Und hier zeigst du, dass du keine Ahnung hast. Zuerst einmal: Das Gesetz wurde zum 01.12.2021 eingeführt, es gab lediglich eine Übergangsfrist für die Abrechnung über die Nebenkosten bis spätestens zum 30.06.2024.
Die Änderungen betreffen aber auch lediglich die Möglichkeit zur Nebenkostenabrechnung -- aber nicht zur generellen Abrechnung einer Kabel-Grundgebühr als Voraussetzung für darüber benutzte Leistungen wie einen Internetzugang.
@MarcSauer schrieb:
Der Anbieter in Rostock behauptet, dass er die Signale für Kabel TV und Internet nicht trennen kann und du deswegen gezwungen bist, bei denen die Durchleitungsgebühr zu zahlen…
Korrekt - das ist die Gebühr für Aufbau, Betrieb und Wartung des Kabelnetzes, da das Netz in Rostock nicht Vodafone, sondern Infocity gehört und von Infocity schon vor der Übernahme durch KabelDeutschland Anfang 2009 eigenständig betrieben wurde.
@MarcSauer schrieb:
Das verstößt aber Laut Verbraucherschützern gegen das Gesetz. Was gibt es daran nicht zu verstehen….
Gegen WELCHES Gesetz? Die Änderungen am TKG in Kombination mit den Änderungen an der BetrKV aus 2021 sagen rein gar nichts über die prinzipielle Rechtmäßigkeit einer Kabel-Grundgebühr aus. Sie schließen nur aus, dass eine solche Grundgebühr über die Nebenkosten abgerechnet werden darf, was rechtlich ein himmelweiter Unterschied ist.
Und genau daran krankt auch die Argumentation der Verbraucherschützer - es gibt keinen Gesetzesverstoß, weil die grundsätzliche Berechtigung für eine Kabelgrundgebühr von den Änderungen des TKG und der BetrKV nicht betroffen ist.
Zumal eben jene Situation schon seit Jahrzehnten(!) für Einzelnutzer bestand, bei denen KEINE Mehrnutzerverträge mit Abrechnung über die Nebenkosten existierte. Das verschweigen natürlich die Verbraucherschützer geschickt, dass sich an der Situation für Einzelnutzer genau GAR NICHTS geändert hat -- diese mussten beispielsweise in Rostock schon immer einen Kabelgrundanschluss buchen und bezahlen, um darüber Internet separat buchen zu können (und das hat die Verbraucherschützer jahrelang nicht gestört -- weil das ja in der Regel keine Mieter waren, sondern Eigenheimbesitzer, die dann mal als nicht schützenswert abgetan wurden -- frei nach dem Motto, wer das Geld für ein Eigenheim hat, wird sich wohl den Kabelanschluss auch leisten können, egal ob er TV braucht oder darüber nur Internet nutzen will).
@MarcSauer schrieb:
Und wenn Du 100 Jahre da gewohnt hättest. Es geht darum, ob das noch Rechtens ist, mit dem Wegfall des Nebenkostenprivielegs…
Nochmal: Die grundsätzliche Situation, dass für einen Kabel-Internetanschluss in Rostock zwingend ein Kabel-Grundanschluss zu bezahlen ist, hat sich mit dem Wegfall des NK-Privilegs nicht geändert -- nur das vorher die Mieter mit NK-Abrechnung keine Wahl hatten und den Grundanschluss über die NK immer bezahlen mussten, während der Einzelnutzer sich auch schon vorher immer frei entscheiden konnte: "Will ich Kabel-Internet und bezahle den Grundanschluss on top" -oder- "verzichte ich auf Kabel-Internet und brauche den Grundanschluss dann nicht zu bezahlen".
Genau jene Wahl hat jetzt auch der Mieter - entweder er will Kabel-Internet und muss den Grundanschluss dann auch buchen und bezahlen -ODER- er verzichtet auf Kabel-Internet.
Eine Option 3 "Der Kunde bekommt den Grundanschluss kostenlos und bezahlt lediglich den Internetvertrag" hat der Gesetzgeber so nirgendwo so vorgeschrieben, auch wenn das hier gerne von den Verbraucherschützern so stipuliert wird. Das einige Anbieter wie bspw. Vodafone dies bei eigenen Anschlüssen mittlerweile anders machen (bzw. Vodafone einfach mal den TV-Teil durch eine Erhöhung des Basispreises mit in en Internet-Vertrag "eingepreist" hat und es deshalb an VF-eigenen Anschlüssen daher heißt, man würde TV kostenlos bekommen), lässt keinen Rückschluss auf eine Unzulässigkeit der Abrechnung bei anderen Anbietern zu.
am 21.10.2025 17:48
Und wieder Null Ahnung…
Richtig. Es gab eine Übergangsfrist. In dieser Zeit wurden diese Machenschaften auch geduldet. Gibt es einen schönen Beitrag auf der Seite des Bundes zum Telekommunikationsgesetz. Schlaumeier😂😂😂😂Wenn man irgendwas behauptet, sollte man sich sicher sein, was das Gesetz dazu sagt….
Es wird aber erst, wie aus diesem Text hervorgeht umgesetzt.
Lese dir mal den Bericht dazu im Nordkurier durch… Aber die haben bestimmt auch keine Ahnung, gelle?😂
am 21.10.2025 17:57
Du bist also der Meinung, dass ein Unternehmen unentgeltlich seine Infrastruktur bereitstellen muss, damit ein 3. darüber seine Dienste bereitstellen kann?
Dann zitiere Mal die Stelle im Gesetz, aus der das hervorgehen soll.
Nebenbei, was die Verbraucherschützer meinen, ist uninteressant, solange sie keine betreffende Klage gewonnen haben.
Auch deinen Artikel im Nordkurier darfst du gerne zitieren oder verlinken.