Kündigung wegen Umzug
Marius17
Smart-Analyzer
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Hallo,

 

ich nutze aktuell den Tarif Red Internet & Phone 250 Cable. Die Mindestvertragslaufzeit ist bis April 2024.

 

Zum 01.01. werde ich jedoch umziehen und kann den Tarif daher nicht mehr nutzen, da an der neuen Adresse nur der folgende Tarif verfügbar ist: 

GigaZuhause 16 DSL inkl. Regiozuschlag 

 

Was muss ich nun tun? Kann ich den jetzigen Tarif einfach per Sonderkündigungsrecht zum 31.12. kündigen?

 

Vielen Dank vorab und Grüße

 

 

13 Antworten 13

@MasterScorpion  schrieb:

Stimmt - es ist klar definiert - der Umzug gilt ab Meldedatum.


Wo? Im Gesetz - oder bei VF? Und was heißt "Meldedatum"? In vielen Ämtern gibt es lange Wartezeiten. Ist Meldedatum, das Datum, an welchem sich der Bürger auf´s Amt begibt, oder ist es das Datum, das er dann dort als Umzugsdatum angibt? Welche Auswirkungen hat das auf den Beginn der Beginn der Kündigungsfrist?

Ich finde, in jüngster Zeit hat sowohl die EU als auch die Rechtssprechung in Deutschland sich sehr für Kundenrechte und Verbraucherschutz stark gemacht und viele gute, der Zeit gemäße neue Regeln geschaffen. Und was macht der Verbraucher? Er kuscht und buckelt vor den Unternehmen, "weil die am längeren Hebel sitzen". Ja klar, wenn jeder nach ihrer Pfeife tanzt und macht, was sie gerne wollen.

@HausHelene hat geschrieben "Ein Voreigentümer kann z.B. eine Sperre eintragen lassen" Wo macht er das denn? Bei VF doch, oder? Könnte man doch in die Datenbank aufnehmen. Ganz abgesehen, wenn jemand ein Objekt erwirbt und nicht weiß, welche Anschlüsse da sind, ist er auch sonst nicht viel wert. Und der Notar auch nicht. Vielleicht weiß der neue Eigentümeer dann auch nicht, ob mit Gas oder Öl geheizt wird.

@Marius17 

Das ist ganz einfach: Vor Jahren wollte  ein Mieter Kabel-Internet und der Eigentümer hat keinen Multimediavertrag untershrieben.  Folge: Kein Kabel-Internet + Sperrvermerk. Es genügt also, etwas nicht zu tun.

 

p.s.

Ich habe vor ein paar Jahren das geerbte Haus meiner Mutter verkauft.

Neben dem Grundbuchauszug war ein Energieausweis erforderlich, das der Notar prüfte.

Ob in diesem Energiepass was von der Heizungstechnik stand, weiss ich nicht. Wir heizten noch mit Öl. Darum hatte sich der Makler darum kümmerte.

Während dieser Zeit konnte man sogar Subventionen für den Umstieg auf Gas 🙂 bekommen. Ob der Käufer was unternommen hat, weis ich nicht.

Alles rund um Rechnungen der letzten Jahre habe ich bei Schlüsselübergabe freiwillig zusammengestellt.

Dabei war auch die Multimediagestattung. Ich erläuterte dabei auch, dass derzeit max. 500Mbit verfügbar sind.

Wie es in anderen Bundesländern aussieht, weiss ich nicht. In BaWü läuft die Gestattung automatisch weiter.

Ich habe aber schon gehört, dass Gestattungen auch eine begrenzte Laufzeit haben können und diese dann aktiv verlängert werden müssen.

Es ist dir sicher aufgefallen das VF einfach das Datum nimmt das der Kunde einträgt ohne weiter zu hinterfragen.

Simples Trust - System aber es scheint doch besser zu sein daraus einen Clusterf von Paperwork zu machen damit auch wirklich jeder nach 20 Seiten Bürokratendeutsch das meist nur der Ersteller versteht "klarheit" hat.