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Lösung
am 02.07.2021 14:34
Hallo liebe Community,
kurz zu meiner Situation:
Aktuell wohne ich in einer WG. Für diese WG habe ich einen Kabel-Vertrag gebucht. Die WG wird sich allerdings bis Ende September auflösen. Da sich der Vertrag ab Juli für ein Jahr verlängert hat, müssten wir den Vertrag also noch bis Juni 2022 weiterzahlen.
Nun ist die Situation, dass ich schon eine neue Wohnung gefunden habe und in den nächsten Tagen umziehen werde. Für meine neue Wohnung möchte ich auch einen Vodafone Kabel-Vertrag buchen. Ich kann allerdings unseren aktuellen Vertrag nicht mitnehmen, da die anderen Mitbewohner diesen ja noch bis Ende September brauchen. Ich müsste also in der neuen Wohnung einen neuen Vertrag buchen und den jetzigen Vertrag, zusammen mit meinen Mitbewohnern, bis nächstes Jahr weiterzahlen. Die anderen Mitbewohner ziehen an Orte, an denen bereits Internetanschlüsse vorhanden sind. Jedoch wäre an diesen Orten auch Vodafone Kabel verfügbar, sodass hier meines Wissens nach kein außerordentliches Kündigungsrecht besteht. Den Vertrag auf die Mitbewohner umzuschreiben, würde in diesem Fall meines Wissens nach nichts bringen.
Meine Hoffnung ist nun, dass sich Vodafone hier eventuell kulant zeigen würde, und die Kündigung des aktuellen Vertrages zum 30.09.2021 erlauben würde. Ich bleibe ja weiterhin Vodafone-Kunde in meiner neuen Wohnung.
Ich weiß nicht, ob die Mitarbeiter in diesem Forum hier etwas machen können. Falls dieses Forum der falsche Weg für so eine Anfrage ist, bitte ich dies zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias
am 02.07.2021 21:55
@mtz Klar, fragen kann man immer. Der Gesetzeswortlaut ist "...die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen.." Also da würde ich tatsächlich keine großen Hoffnungen haben - aber warten wir mal ab.
am 02.07.2021 22:05
Die angezeigten Verträge beschreiben nur die Verträge, die jetzt neu abgeschlossen werden können. Ich bin davon überzeugt, dass es im gleichen Gebiet auch 400Mbit-Verträge gibt, was kein Problem wäre.
Zur Not wäre ein 500Mbit-Vertrag zum gleichen Preis wie der aktuelle Vertrag möglich.
Ich verstehe nur das eigentliche Problem nicht:
Was spricht gegen eine Überschreibung des bestehenden Vertrags auf die Mitbewohnerin?
Das ist meines Wissens eine recht einfache schriftliche Willenserklärung die innerhalb von ein paar Tagen abgeschlossen ist.
02.07.2021 23:09 - bearbeitet 02.07.2021 23:10
Hallo @mtz ,
es gäbe noch eine andere Möglichkeit:
Dein Anschluss bleibt bis Ende September in der WG und deine Mitbewohner nutzen ihn weiter. Du besorgst dir für die Zwischenzeit einen monatlich oder anders kurzfristig kündbaren DSL Vertrag und ziehst deinen jetzigen Vertrag zu Ende September um und nutzt ihn ab da wieder.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
-Deine Mitbewohner können den Anschluss bis zum Auszug nutzen
-Der Vertrag muss nicht umgeschrieben werden
-Es muss nicht für einen nicht genutzten Vertrag weitergezahlt werden
Da du kein Neukunde bist, würdest du von einem neuen Vertrag nach Umzug nicht profitieren. Du würdest Bestandskundenkonditionen bekommen.
Den Vertrag umzuschreiben wäre nur sinnvoll, wenn der neue Vertragspartner ihn auch nutzen könnte und möchte. Die Tatsache, dass die 400 Mbit Leitung für neue Vertragsabschlüsse nicht mehr angeboten wird, bedeutet nicht, dass sie nicht geschaltet werden kann. Wenn an einer Adresse 500 Mbit möglich sind, sind 400 ebenfalls verfügbar. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bestünde nicht.
Viele Grüße, Ines
am 03.07.2021 09:57
@Gelöschter User schrieb:Ich verstehe nur das eigentliche Problem nicht:
Was spricht gegen eine Überschreibung des bestehenden Vertrags auf die Mitbewohnerin?
Dass die Ende September ausziehen, und an der künftigen Anschrift bereits ein internet-vertrag besteht. Allerdings nicht von VF und Kabel wäre dort auch möglich. Als müsste der neue Inhaber des Vertrags diesen mitnehmen, ohne Sonderkündigungsrecht.