1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Einzelverbindunsnachweis aktivert und versprochen, wird aber nicht geliefert
Cosmopolitan
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo,

 

ich habe den Tarif Red Internet & Phone 50 Cable und von Anfang an einen EVN beantragt. Mir wurde gesagt, den bekommt man auch für kostenlose Anrufe. Dieser wurde nie beigefügt.

Ich rief vor einigen Monaten mehrmals die Hotline an und mir wurde zugesichert, dass er aktiviert wird.

Bis heute ist da leider nicht der Fall. Im Kundencenter scheint das auch aktiviert zu sein.

Bildschirmfoto_2021-11-01_11-29-20.png

Wenn wenigstens die Vodafone Box eine anständige Exportfunktion hätte, könnte man sich die Verbindungen abspeichern. Screenshots sind nervig und man kann sie nicht nach Nummern durchsuchen. In einer pdf, csv geht das.

Im Geschäftsverkehr sind EVN wichtig, da es Anscheinsbeweise sind.

 

Könnte sich bitte jemand darum kümmern?

 

Danke und Gruß

Cosmopolitan

10 Antworten 10
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@Cosmopolitan 

Eine Erfassung erfolgt nur bei den kostenpflichtigen Verbindungen.

 

https://kabel.vodafone.de/hilfe_und_service/faq/article/question/ich-finde-einen-einzelverbindungsna...

 

Bei dir kann die Home Box Option Sinn machen. Du bekommst dann die Fritz!Box 6660 Cable. Dieser Router protokolliert ein- und ausgehende Telefonate.

EVN führen lediglich kostenpflichtige Aktionen, also Gespräche, die nicht über Flatrates abgedeckt sind. Gespräche innerhalb der Flatraes werden nicht aufgeführt - dies ist von der BNetzA bereits 2008 so festgelegt worden.

 

Weiterhin:

Wenn man den Anschluss geschäftlich nutzt, sollte man wohl kaum einen Privatkundentarif buchen...

Danke. Ich habe den EVN ja bestellt.

Kostenpflichtige Gespräche müssen m. W. immer aufgeführt werden, dazu braucht man keinen EVN bestellen.

@Cosmopolitan 

Ein EVN fuer kostenpflichtig Gespräche muss vorher beantragt werden. Dies ist schon aus datenschutzrechtlichen Vorgaben notwendig. Über einen Einzelverbindungsnachweis muessen vorher alle Mitbenutzer (z.B. Haushaltsangehoerige) informiert werden. Auch die Art der Speicherung (vollständig oder gekürzte Rufnummer) muss vereinbart werden.

Ok, das wurde gemacht.

Nun gut, dann ist es wie immer. Was die Hotline sagt und vespricht, nie für bare Münze nehmen 😞

 

Lt. Gesetz müssen EVN für kostenfreie Gspräche (Flatrate) zwar nicht mehr erstellt werden, aber es gibt noch Anbieter die das trotzdem tun. Daher dachte ich, man muss den kompletten EVN für alle beantragen. So wie es mir halt gesagt wurde.

 

 

 

 

 

 


 

Bei dir kann die Home Box Option Sinn machen. Du bekommst dann die Fritz!Box 6660 Cable. Dieser Router protokolliert ein- und ausgehende Telefonate.


Die VF Box listet die Verbindungen auch auf, aber man kann sie nicht exportieren. Die VF Box ist mMn eh ein schlechtes Gerät. In der Easy Box ging der Export.

 

Geht nur über screenshot. Nicht mal "Seite speichern unter geht". Das nervt. Wird der Router aus gemacht, verschwinden auch alle Verbindungsdaten, was ich ja noch einigermaßen verstehen kann. Aber auch das wäre technisch möglich zu speichern.

Screenshots kann man halt nicht durchsuchen.


@Cosmopolitan  schrieb:

Kostenpflichtige Gespräche müssen m. W. immer aufgeführt werden, dazu braucht man keinen EVN bestellen.


Nein, du liegst falsch.

 

Die Rechnung muss keine detaillierte Aufstellung der Verbindungseinzeldaten haben, es reicht die summierte Aufstellung der Positionen, also z.B. "x Gespräche à y Abrechnungseinheiten zu Sonderrufnummern 0137/8 - z €" oder "x Gespräche à y Minuten zu Festnetz Ausland - z €".

 

Erst der EVN bietet die detaillierte Aufstellung, wie sich die "y Minuten" oder "y Abrechnungseinheiten" der "x Gespräche" aufsplitten, wann die einzelnen Gespräche geführt wurden und was die Zielrufnummer war. Daher ja auch der Name "Einzelverbindungsnachweis". Die Rechnung selbst braucht diese Einzelaufstellung nicht enthalten.



Weiterhin:

Wenn man den Anschluss geschäftlich nutzt, sollte man wohl kaum einen Privatkundentarif buchen..


Schon mal davon gehört, dass man auch als Privatperson Geschäfte/Verträge schließen kann 😉

Bei Streitigkeiten können Nachweise über Telefonate und Faxverbindungen daher ebenfalls hilfreich sein.

Bei Fax zusätzlich zum qualifizierten Sendenachweis.

Und ja, Fax hat auch heute noch seine Berechtigung, so lange keiner in der Lage und Willens ist, verschlüsselten E-Mail Verkehr zu nutzen.

Zudem gibt es rechtlich noch immer Probleme mit dem Zugangsnachweis von E-Mails. Und das im 21. Jahrhundert. Dann lieber altmodisch per Fax, wo der Zugansnachweis rechtlich besser geregelt ist.

 

 

 

 


@Cosmopolitan  schrieb:


Weiterhin:

Wenn man den Anschluss geschäftlich nutzt, sollte man wohl kaum einen Privatkundentarif buchen..


Schon mal davon gehört, dass man auch als Privatperson Geschäfte/Verträge schließen kann 😉


Als Privatperson handelst du aber nicht geschäftlich - mal davon abgesehen, dass die Privatkundentarife eine geschäftliche Nutzung explizit ausschließen. Und du bezogst dich anfänglich auf geschäftliche Kontakte.

 

Den Rest lasse ich jetzt mal so stehen - mir zumindest ist es bisher noch nie untergekommen, dass ich ein Telefongespräch explizit nachweisen musste. Mag aber auch sein, dass ich bei wichtigen Dingen zu "altmodisch" bin und dann gleich auf Papier und Brief zurückgreife - selbst ein Fax ist mir dort zu unsicher (auch mit Sendebericht). Wenn überhaupt gibt's Telefon, Fax oder Mail nur vorab zum Brief - und das hat bisher immer gereicht.