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am 25.08.2021 18:22
Hallo,
ich habe im Dez 2020 ein Angebot per Telefon wahrgenommen und einen Vertrag abgeschlossen. Gegenstand war 6 Monate 1000mbit, danach auf 250mbit runter inkl. einem Guthaben von 200,- €. Das ganze Gespräch ist natürlich aufgezeichnet worden.
Leider ist das Downgrade nicht passiert und ich zahle den 1000er Tarif in Höhe von 49,99 €. Ich bitte um kurze Klärung. Vielen Dank. 🙂
am 25.08.2021 18:30
die Aufzeichung zählt nicht als Vertragszusatz, alles was in der Auftragsbestätigung steht ist ausgemacht, alles andere hat keine Handhabe, schau mal im Kundencenter evtl kannste downgraden, aber 200€ Bonus wirds mit Sicherheit nicht geben1
am 25.08.2021 18:36 - zuletzt bearbeitet am 25.08.2021 19:33 von Stephan
Siehe Anhang 😉
Es ist ein Neuvertrag gewesen. Und wie kommt dann die Auftragsbestätigung zustande, wenn ich nicht eindeutig etwas unterzeichnet habe?
Wenn du keine vernünftigen Antworten hast, bitte woanders Trollen.
@MatterMost bitte friedlich bleiben. VG Stephan (MOD)
am 25.08.2021 19:19
Steht denn in der Auftragsbestätigung definitiv drin, das der Vertrag zum 7. Monat downgegradet wird - oder nur, das ein Downgrade zum 7. Vertragsmonat möglich ist? Das sind nämlich 2 Paar Schuhe. Im ersten Fall wird der Downgrade automatisch durchgeführt, im zweiten Fall muss der Kunde aktiv werden und den Downgrade einfordern.
am 25.08.2021 19:30
na dann eben nicht, das hier ist ein Kunden helfen Kunden Forum, ich bin hier raus!
am 26.08.2021 09:57
Wie oben erwähnt steht in der Auftragsbestätigung nur der Tarif drin, aber die Auftragsbestätigung muss ja irgendwie zustande gekommen sein (Kaufvertrag und so). Wenn es keinen Nachweis darüber gibt, wie der Vertrag zustande gekommen ist. Wir können das Thema gerne weiter diskutieren, aber es gibt etliche Post/News/Fälle darüber.
Auftragsbestätigung /= Kaufvertrag.
Die Auftragsbestätigung ist im deutschen Recht keine eigene Rechtsfigur, sondern lediglich eine im allgemeinen Geschäftsverkehr übliche, meist schriftliche, Form der Willenserklärung. ... Schweigt ein Verbraucher auf eine veränderte Auftragsbestätigung, so ist kein Vertrag zustande gekommen.
Wo ist der Vertrag?
26.08.2021 13:28 - bearbeitet 26.08.2021 13:29
Hier ist kein Jura-Forum, das werden wir nicht vertiefen. Fakt ist die AB ist unwidersprochen bindend. Steht da kein automatischer Wechsel zum 7. Monat drin, so gibt es den nur auf Anforderung. Außerdem wird es schwierig bei telefonischem Abschluss (der es ja laut deiner Aussage war) einen Vertrag zu unterschreiben.
am 27.08.2021 12:11
Und wie kommt die AB zustande?
Klar ist das kein Jura-Forum, trotzde würde ich zu gerne wissen, auf welcher Basis die AB generiert wurde. Ich habe nie einen 1000er Anschluss bestellt 🙂
am 27.08.2021 13:16
Hallo MatterMost,
der Wechsel nach den ersten 6 Monaten war noch nie automatisch möglich. Da ist immer die Eigeninitiative der Kunden gefragt. Wenn Dir das anders gesagt wurde, tut uns das natürlich leid. In der Auftragsbestätigung sollte aber hinterlegt sein, wie gewechselt werden kann.
Grüße
Thomas
am 01.09.2021 10:44
Hi Thomas,
das steht nicht in der Auftragsbestätigung. Was nun?