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Lösung
08.04.2022 12:41 - bearbeitet 08.04.2022 12:41
Guten Tag,
Ich habe den Router in eine DHL Packstation hinheingelegt, aber anscheinend hat DHL etwas falsch gemacht, weil sie sagen, dass beim Öffnen des Packstation-Fachs durch den DHL-Boten keine Sendung drin war. Das stimmt nicht und ich bin noch nicht verrückt.
Ich habe DHL gebeten, sich die Videoüberwachung anzusehen und einen Ermittlungsauftrag erstellt.
Nun will DHL einen Nachweis über den Router-Preis. Könnt Ihr das bitte schicken? Denn Vodafone wird sicherlich die Zahlung für den verlorenen Router verlangen.
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 08.04.2022 13:44
Die Rechnung wird erst geschrieben, wenn das Gerät nicht eingeht - vorher gibt's da keinen Nachweis o.ä.
Weiterhin sind die 5 Tage Frist völlig an den Haaren herbeigezogen - was auch immer DHL damit bezwecken will, rechtlich haltbar ist das keinesfalls, da die Frist einerseits viel zu kurz ist und andererseits für Forderungen regelmäßig mindestens eine dreijährige Verjährungsfrist gemäß BGB greift.
Du kannst also jetzt nur auf die Rechnung warten und sobald diese bei dir eingezogen wird, diese dann auch an DHL weiterreichen. Das kannst du DHL ja auch jetzt schon mitteilen, dass du auf die Bereitstellung der Rechnung für das verlorengegangene Leihgerät wartest und diese zeitnah nachreichen wirst.
am 08.04.2022 12:47
In der Regel bekommst du die Rechnung für den nicht zurückgeschickten Router 4..6 Wochen nach Ende der zweiwöchigen Rücksendefrist. Diese wird dann auch erst einmal bei dir abgebucht - du darfst dich dann mit DHL "rumärgern" und bekommst das Geld hoffentlich nach Vorlage der Rechnung von DHL erstattet.
am 08.04.2022 13:26
Hallo,
Danke für deine Antwort. Ich habe nur 5 tage um die dokumentation zuzusenden. Und sieht so aus dass eine Kosten nachweis genüg ist und keine rechnung brauche. Wäre schon wenn ich das bekomme sonst muss ich warten und DHL erklären warum nichts geschickt habe.
Danke
am 08.04.2022 13:44
Die Rechnung wird erst geschrieben, wenn das Gerät nicht eingeht - vorher gibt's da keinen Nachweis o.ä.
Weiterhin sind die 5 Tage Frist völlig an den Haaren herbeigezogen - was auch immer DHL damit bezwecken will, rechtlich haltbar ist das keinesfalls, da die Frist einerseits viel zu kurz ist und andererseits für Forderungen regelmäßig mindestens eine dreijährige Verjährungsfrist gemäß BGB greift.
Du kannst also jetzt nur auf die Rechnung warten und sobald diese bei dir eingezogen wird, diese dann auch an DHL weiterreichen. Das kannst du DHL ja auch jetzt schon mitteilen, dass du auf die Bereitstellung der Rechnung für das verlorengegangene Leihgerät wartest und diese zeitnah nachreichen wirst.
am 08.04.2022 13:58