Präfix in Benutzername
Ideeha
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

Ich habe festgestellt, dass mein Router ohne Präfix vodafone-vdsl.komplett/ auf dem Vodafone-Server landet und von dort eine IP zugewiesen bekommt, aber kein Internet. Mit Präfix erscheint im Router Log die Meldung, dass LCP von Peer also Vodafone Server abgebrochen wird und somit kommt mein Router überhaupt nicht durch.

Ich habe Keenetic Hero DSL KN-2410 bekannt als Keenetic 3525. Die Leitung ist von Telekom und daher Vlan 7.
Allerdings ist es auch so, dass in der Vodafone Website bei der Änderung der Internet-Zugang muss auch Benutzername ohne Präfix also vbXXXXXXXXX abgeben werden.

Ich hätte gerne DNS Einstellungen und gegebenfalls Präfix Änderung/Erweiterung zu wissen. Oder wer weiß woran liegt Problem?

 

Vielen Dank 

 

*** @Ideeha, Beitrag von Mobilfunk nach Geräte verschoben! Bitte auf die korrekte Boardauswahl achten! ***

26 Antworten 26
Menne99
Giga-Genie
Giga-Genie

hier ist ein Kunden helfen Kunden Forum und 5 G Vertrag bringt dich auch nicht weiter, IPV6 nutzen das es über 30 Jahre gibt!

 

Der glubb is a Depp
reneromann
SuperUser
SuperUser

Vodafone ist NICHT gesetzlich verpflichtet, Support für Fremdgeräte zu übernehmen! Die notwendigen Zugangsdaten hast du erhalten und das Problem liegt an deinem Gerät.

Wenn du damit nicht klarkommst und es nicht schaffst, dein Gerät alleine oder mit Hilfe des Geräteherstellers korrekt einzurichten, ist dies alleine dein Problem und berechtigt dich gegenüber Vodafone zu keinerlei Ansprüchen.

 

Wenn du Support von Vodafone willst, nutze eines der angebotenen Leihgeräte - oder hole dir professionellen Support für dein Endgerät (auf deine eigenen Kosten).

RobertP
Giga-Genie
Giga-Genie

@Ideeha 

lass dich auf Dual Stack umstellen 

das ist bei DSL relativ unkompliziert möglich 

 

nutze dazu WhatsApp oder SMS:

https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954


@RobertP  schrieb:

@Ideeha 

lass dich auf Dual Stack umstellen 

das ist bei DSL relativ unkompliziert möglich 

 

nutze dazu WhatsApp oder SMS:

https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954


Hattest du bereits gepostet - hat aber wohl offenbar nicht geklappt...

Denn so einfach, wie du es behauptest, ist es nicht mehr...

HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Sind eigentlich außer dem Router und den Endgeräten weitere Accesspoints o.A. im Einsatz?

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Hast du auch diesen Punkt in den AGBs gefunden? 

 

Vodafone haftet nicht für eine von ihr nicht zu vertretende
Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der
Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze
Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und
Software, soweit diese nicht von Vodafone zur Verfügung
gestellt wurde, ....

 

Die Personen hier ziehen sich das nicht aus den Fingern wie der Ablauf sein wird.

" Ich würde gerne zu 1&1 oder Telekom zurück. So habe ich wirklich nicht gerechnet."

Dementsprechend wird jetzt jeder Grund ausreichend sein als rechtfertigung.

 

https://help.keenetic.com/hc/en-us/articles/360005801620-Connecting-to-the-Internet-via-IPv6

Falls es jemanden interessiert was die Keenetic Anleitung dazu sagt

 

Ich konnte es jetzt nicht rauslesen: Wenn du noch in der Widerrufsfrist bist kannst du den Widerruf ausführen und den Vertrag auf diese Art beenden.

und ich vermute er hat noch gar nicht versucht sich auf Dual Stack umstellen zu lassen  😉

@HausHelene 

Es wird direkt an die Telefondose angeschlossen. 

@MasterScorpion 

Nach § 45b Abs. 1 TKG (Telekommunikationsgesetz) ist der Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, einen störungsfreien Zugang zum Internet zu gewährleisten. Diese Verpflichtung umfasst nicht nur die reine Bereitstellung einer Internetverbindung, sondern auch die Sicherstellung der Funktionalität internetbasierter Dienste und Protokolle. Eine Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit oder der Funktionalität durch den Einsatz von DS-Lite kann daher als Vertragsverletzung gewertet werden, wenn dadurch der bestimmungsgemäße Gebrauch der Internetdienste erheblich beeinträchtigt wird.

Des Weiteren kann eine Haftungsfreizeichnungsklausel, wie sie in AGBs aufgeführt ist, nicht dazu führen, dass grundlegende Vertragspflichten unterlaufen werden. Laut § 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine vollständige Haftungsfreizeichnung für die Bereitstellung eines funktionierenden Internetzugangs könnte eine solche unangemessene Benachteiligung darstellen.

@RobertP 

Doch, Das habe ich getan und telefonisch beantragt, aber ich fürchte, sie werden es ablehnen, weil sie es auf morgen vertagt haben. 

 

HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Falsch verstanden: Gibt es zwischen DSL-Router und Endgerät irgendwelche weitere Geräte?

Dass du vor deinem DSL-Router keine weiteren Geräte hast, halte ich für selbstverständlich


@Ideeha  schrieb:

@MasterScorpion 

Nach § 45b Abs. 1 TKG (Telekommunikationsgesetz) ist der Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, einen störungsfreien Zugang zum Internet zu gewährleisten. Diese Verpflichtung umfasst nicht nur die reine Bereitstellung einer Internetverbindung, sondern auch die Sicherstellung der Funktionalität internetbasierter Dienste und Protokolle. Eine Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit oder der Funktionalität durch den Einsatz von DS-Lite kann daher als Vertragsverletzung gewertet werden, wenn dadurch der bestimmungsgemäße Gebrauch der Internetdienste erheblich beeinträchtigt wird.


Wenn dein Router die Protokolle (u.a. halt DS-Lite) nicht unterstützt, die in der Schnittstellenbeschreibung gefordert sind, ist dies nicht Sache von Vodafone. Du kannst aus dem TKG auch keinerlei Rechte ableiten, dass dir Vodafone etwaige Hilfe dazu lesiten muss -oder- mehr als vertraglich vereinbart (DS-Lite) anbieten muss.

Fakt ist, dass in den AGB klar darauf hingewiesen wird, dass ein Zugriff von außen per IPv4 nicht möglich ist -und- der Betrieb von Serverdiensten generell an einem Privatkundenanschluss nicht statthaft ist.

 

In den AGB heißt es übrigens genau zu diesem Punkt: "Sofern der Kunde ein eigenes Modem nutzt, muss dieses zur Sicherstellung der Funktionalität und der Netzsicherheit der Vodafone-Spezifikation für Zugangsendgeräte entsprechen. Die Spezifikationen können unter https://www.vodafone.de/hersteller-info.html jederzeit eingesehen werden. Er kann einen Telefondienst mit Hilfe der von Vodafone bereitgestellten Zugangsdaten auf diesem Modem konfigurieren und nutzen."

Wenn dein Gerät also jene Spezifikation nicht oder nicht korrekt unterstützt, war's das -- und das dein Endgerät eine Internetverbindung, wenn auch IPv6-only und aufgrund der fehlerhaften Konfiguration ohne funktionierenden DS-Lite-Tunnel, aufbaut, hast du ja bereits bestätigt - die Zugangsdaten sind also korrekt, Vodafone hat damit die gesetzlich notwendige Pflicht aus dem von dir genannten Paragraphen des TKG erfüllt.

 


@Ideeha  schrieb:

Des Weiteren kann eine Haftungsfreizeichnungsklausel, wie sie in AGBs aufgeführt ist, nicht dazu führen, dass grundlegende Vertragspflichten unterlaufen werden. Laut § 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine vollständige Haftungsfreizeichnung für die Bereitstellung eines funktionierenden Internetzugangs könnte eine solche unangemessene Benachteiligung darstellen.


Wenn du ein geeignetes Endgerät verwenden würdest, würde dein Zugang auch funktionieren.

Vodafone ist nicht für die Konfiguration und für die Prüfung der Eignung von Drittgeräten zuständig - etwaige "Ausfälle", die aus der Verwendung solcher Geräte herrühren, fallen alleinig in den Bereich des Kunden.

 

Da hilft auch kein "Gebot von Treu und Glauben" / § 307 BGB, weil die in dem Fall nicht greifen.

Du bist für ein von dir bereitgestelltes Endgerät selbst verantwortlich - und zwar in vollem Umfang. Wenn das Gerät selbst nicht die Schnittstellenbeschreibung vollständig erfüllt -oder- du die Konfiguration fehlerhaft vornimmst -oder- das Gerät ausfällt -oder- das Gerät schlicht ungeeignet ist, sind das alles Dinge, die alleinig in deinen Verantwortungsbereich fallen, weil DU das Gerät bereitstellst.

Etwas Anderes wäre es nur dann, wenn du ein Vodafone bereitgestelltes Endgerät nutzen würdest - dann wäre Vodafone für die korrekte Einhaltung der Schnittstellenbeschreibung und der korrekten Konfiguration zuständig - wie es auch in den AGB steht. Wenn du aber ein eigenes Gerät hast, liegt das alles bei dir und du kannst niemanden sonst dafür zur Verantwortung ziehen.