Frage
Antwort
Lösung
am
25.10.2022
11:35
- zuletzt bearbeitet am
25.10.2022
11:53
von
Kurtler
Ich habe einen FritzBox Kabel Router. Dieser wurde von Vodafone bereitgestellt und ist mittlerweile abbezahlt bzw. in meinem Eigentum. Das Vertragsverhältnis wurde vor ca. 2 Jahren beendet.
Als Folgevertrag hatte ich einen normalen DSL Anschluss.
An einer neuen Adresse will ich nun einen Kabelanschluss nutzen und dafür den in meinem Eigentum befindlichen Router nutzen.
Der neue Provider hat mir jedoch mitgeteilt dass dieser noch auf Vodafone registriert ist.
Die Online Freischaltung ist wohl nur für bestehende Verträge möglich, das Kunden Konto existiert ja nicht mehr.
Wie bekomme ich den Router nun freigeschalten?
Edit: @Kabel_Router In das passende Board verschoben. Gruß Kurtler
25.10.2022 11:52 - bearbeitet 25.10.2022 11:57
Denn bekommst du überhaupt nicht freigeschaltet, da es sich um ein Leihgerät handelt. Mit der Bezahlung ging der Router nicht in deinem Eigentum über, sondern das war nur die "Strafzahlung" weil du den Router nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt hast.
Ein Kabel Leihrouter lässt sich auf keinen anderen Anschluss aktivieren.
Gruß Kurt
am 25.10.2022 12:13
Und noch was:
Unterschlagene Leihgeräte (nichts anderes ist es, wenn du das Leihgerät nicht zurückschickst) sind explizit NICHT von der Endgerätefreiheit umfasst - nur Geräte, die auf dem freien Markt erworben wurden, sind für die Endgerätefreiheit geeignet.
Einzige Lösung:
Schick die FritzBox zurück, dann kannst du nach Eingang des Gerätes nett beim Kundensupport nachfragen, ob der dir die Schadensersatzforderung wieder gutschreibt und zurücküberweist. Aber erneut freigeschaltet wird die FritzBox nicht (mehr), egal ob nun an einem Anschluss eines Drittanbieters -oder- ob an einem Anschluss von Vodafone, selbst wenn dieser über die gleiche Kundennummer laufen würde...
am 25.10.2022 12:14
meiner Recherche nach gibt es zwei Situationen mit den Routern.
Bei der einenn ist es wie Du es schilderst... Der Router bleibt dauerhaft im Besitz des Telekommunikationsanbieters und ist gemietet.
Bei der anderen Variante geht der Besitz auf den Kunden über.
Das hatte ich eben erst bei einem anderen Vertrag von 1&1.
Demnach dürfte Deine Antwort nicht auf meine Situation zutreffen.
am 25.10.2022 12:23
Lies dir die AGB von VF-Kabel durch, dann wirst du feststellen, dass bei VF der Router selbst nach Schadensersatzzahlung im Eigentum von VF-Kabel verbleibt.
Die Lösung mit dem Abkaufen gibt es m.W. nur bei DSL-Anbietern - bei VF im Kabelnetz (egal ob VF Deutschland [ehem. KD] oder VF West [ehem. UM]) sind die Geräte hingegen noch nie verkauft worden, sondern waren schon immer Leihgeräte, die auch nach Ende des Vertrages im Eigentum des Netzbetreibers bleiben...
am 25.10.2022 12:47
"meiner Recherche nach gibt es zwei Situationen mit den Routern."
Links?
Wie reneromann beschrieben würd ich das Gerät an VF zurückschicken - mein Geld erstattet bekommen - und mir dann ein eigenes Gerät besorgen.