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Gebrauchte Fritzbox auf Vorbesitzer registriert
DaRainer
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo Gemeinde,

 

ich hab ein FB 6591 (20002858) gebraucht gekauft.

Jetzt bekomme ich sie nicht aktiviert, weil sie scheinbar noch auf den Vorbesitzer registriert ist bzw. der sie vor dem Verkauf nicht freigegeben hat.

Die Meldung lautet:
"Leider können Sie die Aktivierung dieses Gerätes nicht durchführen. Es handelt sich bei dem Gerät um Eigentum von Vodafone, welches bereits einem anderen Kunden zugeordnet ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Verkäufer."

Nun reagiert der Verkäufer nicht auf meine Nachrichten, sodass ich dringend Eure Hilfe brauche.

In einem anderen Beitrag habe ich von der Möglichkeit gelesen, das Gerät von VF aus dem alten Vertrag des Vorbesitzers entfernen zu lassen.

Ist hier jemand, der mir helfen kann!?

VG

kobrain

14 Antworten 14

@reneromann danke für deine durchaus anschauliche Erklärung.

Die Antwort gefällt mir zwar nicht, ist aber vermutlich zutreffend!

Ich versuch mal mein Geld wieder zu kriegen Smiley (wütend)

Wenns hart auf hart kommt auch mit "professioneller Hilfe"

Danke an alle, die geantwortet haben!

Sofern der Verkäufer auf den Umstand hingewiesen hat - also z.B. "Box mit VF-Branding", "Funktioniert nicht an VF-Anschlüssen" o.ä., wird das schwierig werden, Geld zurück zu bekommen...

 

Davon abgesehen muss der Verkäufer natürlich auch erst einmal Geld haben, was er dir zurückerstatten kann - greif mal einem armen Mann in die leeren Taschen...

Ha, jetzt wird's spannend!

Der Verkäufer behauptet, er hätte das Gerät von VF gekauft - es handle sich also nicht um ein Leihgerät.

Wer weis noch Rat?

Da VF nie Kabelboxen verkauft hat, kannst du dir ja jetzt denken, wieviel "Wahrheit" in seiner Aussage steckt.

 

Wenn überhaupt, hat er die Gebühr für die Nichtrücksendung der Box bezahlt - im Prinzip sowas wie die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko eines Mietwagens - nur trotzdem gehört ihm die Box am Ende nicht. Die Box bleibt im Eigentum von Vodafone - selbst nach Bezahlung dieser Nichtrücksendegebühr.

Vodafone verkauft seine Leihgeräte nicht. Der Verkäufer hat eine Strafgebühr für die Nichtrückgabe bezahlt, damit ist das Gerät aber nicht in sein Eigentum übergegangen.