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Antwort
Lösung
am 07.12.2023 17:00
Hallo in die Runde,
er geht um einen Kabelanschluss.
Ich werde zu Ende Januar / Anfang Februar einen Internetvertrag 100 abschließen und möchte wissen, ob der Cbn router ch 7466 auf Grund von Docsis 3.0 ausreichend ist oder ob ich besser die FB 6660 verwende, da diese ja auch Docsis 3.1 kann?
In einem früheren Vertragszeitraum hatte ich den CBN in den Bridgemodus "schalten" lassen. Geht dies problemlos auch mit der FB 6660?
Danke vielmals für eure Antworten.
VG
am 07.12.2023 17:21
der Compal CH7466 wird bei Vodafone nicht mehr ausgegeben
Bridge Mode bei der Fritzbox nur mit Mietbox im ehemaligen Unitymedia Gebiet (BW, Hesse, NRW)
am 07.12.2023 17:28
Danke für die Antwort.
In meinem Besitz befindet sich ein Compal CH7466, den ich dann auch benutzen möchte.
Ist bei der Verwendung dieses Routers das "Schalten" in den Bridgemodus möglich?
07.12.2023 17:43 - bearbeitet 07.12.2023 17:52
Hi,
Vodafone schaltet dir den Compal CH7466 gar nicht erst frei, da das Gerät als Providerleihgerät erkannt wird und nicht mehr für Verträge freigeschaltet wird -> an Vodafone zurückschicken oder der ordungsgemäßen Rostoffverwertung zuführen.
Ob der Bridge-Mode mit einer Fritz!Box 6660 Cable genutzt werden kann, hängt vom Bundesland ab, in welchem diese genutzt werden soll. Wie lautet den dieses?
Grüße
am 07.12.2023 17:53
Nun, das kann so nicht sein. Da es einerseits ja nun schon lange keinen Routerzwang mehr gibt und eigene
Hardware benutzt werden kann, steht doch der Verwendung eines privat erworbenen Compal CH7466 eigentlich nichts im Wege. Selbst wenn sich mein Compal CH7466 früher einmal in Verwendung eines Vertragsnehmers von VF befunden habe sollte, ist dieser Router aber nun mein eigene Hardware, die ich benutzen möchte.
Mit welcher Begründung sollte VF diesen meinen Compal CH7466 nun nicht freischalten?
am 07.12.2023 18:06
@tim61 schrieb:Nun, das kann so nicht sein. Da es einerseits ja nun schon lange keinen Routerzwang mehr gibt und eigene
Hardware benutzt werden kann
Das ist richtig. Nur darf es sich bei der Hardware um kein (ehemaliges) Providergerät handeln. Das Gerät gehört weiterhin Vodafone und diese können damit tun und lassen, was diese wollen = ihr Eigentum. Vodafone hat sich entschieden, ihr Eigentum nicht für andere Verträge freizuschalten, wen das Gerät nicht den Wiederaufbereitungsprozess von Vodafone durchläuft = Gerät wurde ordnungsgemäß nach Vertragsende oder Gerätetausch an den Provider zurückgeschickt.
Vodafone verkauft im Kabelbereich keine Geräte an Endkunden, sondern diese werden für die Vertragslaufzeit vermietet und müssen nach dieser wieder zurückgegeben werden. Ansonsten wird eine Schadensersatzpauschale für das Gerät fällig, aber der Eigentümer bleibt -trotz Zahlung dessen - weiterhin Vodafone. Die Pauschale wird aber bei ordnungsgemäßer Rückgabe an Vodafone durch diese erstattet.
Grüße
am 07.12.2023 18:31
@tim61 schrieb:
Nun, das kann so nicht sein. Da es einerseits ja nun schon lange keinen Routerzwang mehr gibt und eigene
Hardware benutzt werden kann, steht doch der Verwendung eines privat erworbenen Compal CH7466 eigentlich nichts im Wege.
Du hast aber kein Eigentum am Gerät erworben, weil Vodafone ihr Eigentum an dem Gerät nie auf den ehemaligen Nutzer übertragen hat. Der ursprüngliche "Verkäufer" hat das Gerät schlichtweg unterschlagen (egal ob wissentlich oder unwissentlich - das spielt keine Rolle) und daher kannst du an dem unterschlagenen Gerät kein Eigentum erwerben.
Genau so wie du auch an einem Mietwagen, der nicht zurückgegeben wurde, kein Eigentum erwerben kannst - auch dort magst du gegen Geldzahlung zwar (neuer) Besitzer des Fahrzeuges sein, aber Eigentümer ist weiterhin der Vermieter (oder dessen Versicherung, wenn der Vermieter den Wagen als gestohlen gemeldet hat und die Versicherung dem Vermieter entsprechend geleistet hat)...
@tim61 schrieb:
Selbst wenn sich mein Compal CH7466 früher einmal in Verwendung eines Vertragsnehmers von VF befunden habe sollte, ist dieser Router aber nun mein eigene Hardware, die ich benutzen möchte.
Wie gesagt - der vorherige Vertragsnehmer hat das Gerät nicht von VF (mit Eigentumsübergang) gekauft, sondern er hat es unterschlagen und dafür Schadenersatz bezahlen müssen (was rechtlich ein himmelweiter Unterschied ist). Du bist jetzt durch den (vermeintlichen) Kauf zwar Besitzer des Gerätes geworden, hast aber kein Eigentum erworben - und genau da liegt das Problem...
@tim61 schrieb:
Mit welcher Begründung sollte VF diesen meinen Compal CH7466 nun nicht freischalten?
Weil VF noch immer Eigentümer von dem Gerät ist und als Eigentümer entscheiden kann, was mit dem Gerät passiert.
Du bist zwar Besitzer, hast aber gegenüber dem Eigentümer keinerlei Rechte...
Daher: Schick das unbrauchbare Gerät zu dem "Verkäufer" und verlange dein Geld zurück...
Bei VF kannst du das Gerät definitiv nicht (mehr) einsetzen -- mal davon abgesehen, dass die Geräte völlig veraltet sind -und- du auch keinerlei Updates & Support für das Gerät bekommst.
am 07.12.2023 19:03
Und wie würde es sich verhalten, wenn ich eine anderes Modem, welches ich privat gekauft habe und welches vorher kein Providerleihgerät war, als eigene Hardware betreiben möchte? Können diese dann im Bridgemodus betrieben werden?
Und wie verhält es sich dann z.B. mit der Nutzung einer selbst gekauften, nagelneuen FB6660...? Gilt dann die Aussage auch, dass der 'Bridge Mode bei der Fritzbox nur mit Mietbox im ehemaligen Unitymediagebiet '
verwendbar wäre?
am 07.12.2023 19:05
Der Bridge-Modus wird von AVM nicht mehr offiziell unterstützt - und außerhalb des Gebiets von ex-UM gab es den (offiziell) noch nie.
am 07.12.2023 22:40
Komme aus NDS und es war im vergangenen Vertragszeitraum kein Problem, den CBN in den Bridgemodus zu "schalten". Die Einstellung konnte ich selbst unter meinen Internet- und Telefoneinstellungen vornehmen.
Aber mal anders herum gefragt: Welche neuen, selbst gekauften "Modemrouter" lassen sich denn dann an einem VF-Kabelanschluss in den Bridgemodus versetzen?