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am 26.07.2022 23:10
Ich bin seit langer Zeit Kunde von Vodafone, sowohl Mobil, als auch DSL/Kabel. Es gab immer nur Kleinigkeiten, wie bspw. kleine Störungen, allerdings sind diese nicht weiter schlimm. Einige Ausfälle sind tollerierbar.
In diesem Falle wurden meine Partnerin und ich schlichtweg arglistig von einem Filialmitarbeiter getäuscht. Der Kundenservice verweist auf eine Rechnungsprüfungspflicht, für Rechnungen, die von vornherein nicht hätten anfallen dürfen. Hier haftet Vodafon klar für das Vergehen Ihrer Mitarbeiter, die offensichtlich nicht rechtskräftige Verträge abschließen.
Der Sachverhalt:
In meiner alten Wohnung hatte ich einen DSL Vertrag, welcher gegen einen neuen Vertrag aufgrund eines Umzugs "gewechselt" werden sollte. Dabei sollte der alte Vertrag gekündigt werden und dafür ein Neuer Vertrag aufgesetzt werden. In der Filiale wurde uns folgendes versprochen:
Dies hat uns der Filialmitarbeiter versprochen und angeblich so aufgesetzt. Wir sind sogar ein weiteres Mal vorbei gegangen um zu sagen an welche Adresse der Router gesendet werden sollte.
Nach 10 Monaten fällt mir auf, dass wir eine Rechnung von über 50 Euro im Monat bekommen für den neuen Vertrag. Der Vertrag wurde also nicht durch den Filialmitarbeiter runtergestuft nach 6 Monaten. In diesem Rahmen habe ich mich ausversehen in meinen alten Vodafone-Account eingeloggt und gesehen, dass eine Rechnung von 42,98 Euro vorliegt (und das ganze10 Monate lang). Der alte Vertrag wurde somit auch nicht gekündigt.
Abgesehen davon, dass weder meine, noch die Willenserklärung meiner Partnerin, im Rahmen eines Kaufvertrages gar nicht erfüllt sind und somit gar kein Vertrag hätte zustande kommen sollen, liegt geradewegs eine Täuschung vor. Der Mitarbeiter der sagt "er mache den Vertrag im hinteren Zimmer fertig" ohne die Dokumente vorzulegen hat mit klarer Intention die gleiche Täuschung bei uns durchgeführt, wie bei anderen Kunden auch. Auch die Rezensionen von der Filiale zeigen, dass andere Leute dort *** werden (leider habe ich sie mir vorher nicht druchgelesen).
Der Kundenservice war hier leider nicht hilfreich und ich gedenke gerichtlich dagegen vorzugehen und gemeinsam mit anderen Leute, denen das Gleiche passiert ist, eine Sammelklage anzustreben, da Vodafone nicht für Ihre eigenen Filialmitarbeiter haftet und die eigenen Kunden vernachlässigt.
am 27.07.2022 00:19
eine gewisse Aufmerksamkeit sollte man als Kunde allerdings auch immer haben.
speziell wenn man nicht nur ne Tüte Brötchen kaufen geht, sondern Verträge miz ner Laufzeit von 24 Monaten o ä abschließt.
nach Aktivierung des neuen Vertrages bekommt man i d R eine mehrseitige Auftragsbestätigung / Vertragsunterlagen - wenn da gar nichts kommt - egal ob Mobilfunk- Internet- Versicherungs- o Leasingvertrag MUSS man tätig werden!
Diese Dokumente sollte man auch tatsächlich lesen, da wichtige Fakten zu Widerrufsrecht etc enthalten sind.
Klar, wenn der Verkäufer versprochen hat, das Downgrade des Vertrages direkt mit zu erledigen - und dies offenbar nicht gemacht hat - ist das echt mies !!
In den Vertragsunterlagen stehen halt u a such die Bedingngen zum Downgrade, da wäre Eigeninitiative sinnvoll gewesen....
V a hätte zum alten DSL Vertrag auch eine Kündigungsbestätigung kommen müssen u ne Endabrechnung...
lange Rede, kurzer Sinn - hinterher ist man immer schlauer.
ich empfehle Sturm zu laufen im Support - höflich aber bestimt eine rückwirkende Kündigung zum DSL Vertrag - also zumindest eine Teilerstattung zu fordern.
ggf schriftlich ne Frist setzen wenn sich nichts regt....
mit etwas Glück u der passenden Herangehensweise erwischt man einen kompetentten u verständnisvollen Agent....
u bei der Historie gehört definitiv etwas Glück dazu
am 27.07.2022 02:07
Vodafone haftet nicht für Franchisenehmer - wenn du also in einer Filiale eines Franchisenehmers (und das sind so gut wie alle Shops) den Vertrag abgeschlossen hast, dann muss Vodafone für etwaige Versäumnisse des dortigen Angestellten weder haften noch sonstewie agieren.
Da helfen dann auch keine Klagen gegen Vodafone, sondern einziger Ansprechpartner ist alleinig der Shop(inhaber) an sich.
Und woher soll Vodafone wissen, wenn du keinen Umzug über die offiziellen Wege meldest (und der Shop gehört eben NICHT dazu), dass du umziehst? Ganz davon abgesehen, dass hier das TKG klare Regelungen vorsieht - wenn der Vertrag an der neuen Adresse unverändert fortgeführt werden kann, wird er dies auch und es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst dann nur regulär zum Ende der Laufzeit kündigen - und für den Umzug darf der Anbieter ein Entgelt maximal in der Höhe eines Neuabschlussentgeltes einfordern (wobei die Umzugskosten m.W. fast immer geringer als die eines Neuanschlusses sind).
Noch was:
Die Mitarbeiter im Shop schließen keine rechtskräftigen Verträge im Namen von Vodafone ab - dazu sind sie gar nicht befugt. Sie können lediglich deinen Vertragswunsch entgegennehmen und an Vodafone weiterleiten - ob Vodafone dem Wunsch entspricht oder diesen ablehnt, liegt nicht mehr im Ermessensbereich des Shop-Mitarbeiters.
Und weiterhin:
Ihr habt keinen Kaufvertrag abgeschlossen - Internetverträge sind Dienstleistungsverträge, keine Kaufverträge!
am 27.07.2022 02:11
@natas666 schrieb:
Diese Dokumente sollte man auch tatsächlich lesen, da wichtige Fakten zu Widerrufsrecht etc enthalten sind.
Ein Wiederrufsrecht gibt es bei im stationären Handel abgeschlossenen Verträgen nicht - und da kommen auch keine weiteren Unterlagen mehr, weil die Unterlagen der Shop selbst schon (lt. TKG zumindest in Textform) rausgeben muss.
Und eine rückwirkende Kündigung des DSL-Vertrages wird auch schwer bis unmöglich - gerade wenn die Leitung die ganze Zeit geschalten ist und damit auch mindestens mal Gebühren für die Leitungsmiete angefallen sind. Wenn man Glück hat, dann kann der Vertrag zumindest per sofort und nicht erst mit dem im TKG genannten Monat Kündigungsfrist beendet werden.
am 27.07.2022 04:24
@reneromann Ein Wiederrufsrecht gibt es bei im stationären Handel abgeschlossenen Verträgen nicht -
Genau, war blöd formuliert: wollte nur darauf hinweisen, dass da u U wichtige Infos drin stehen..
in den von mir angesprochenen Unterlagen nach Abschluss ! Ich kenne das nur so, dass egal ob Online, im Shop o in der Hotline ein Vertrag gemacht wird (inzwischen mit Vertragsszusammenfassung u aktiver Bestätigung durch den Kd - logisch) eine Auftragsbestätigung kommt. Sozusagen die Vertragsunterlagen mit Name, Anschrift u Kundennummer etc.
Die Vertragszusammenfassung z B enthält derartige Angaben halt noch nicht. Sollte evtl besser Angebotszusammenfassung genannt werden....
am 27.07.2022 13:13
Wenn du nichts schriftliches hast, das der Vertrag nach 6monaten automatisch auf 100Mbit eingestuft werden soll, kann man dir da kaum helfen.
Du musst dich dazu unbedingt an den Shop wenden.
Hast du was unterschrieben? Wenn ja, wäre ich natürlich da hinterher das ich eine Kopie von dem ganzen Vertrag bekomme...
am 27.07.2022 13:33
@fsdgwertdfcv Ich glaube dir alles, was du geschrieben hast.
Aber: Hast du irgendwelche Beweise, die du dem Gericht vorlegen könntest? Die Aussage deiner Partnerin ist uninteressant. Ich fürchte, da wird ein seriöser Anwalt auch seine Bedenken haben.
Und zehn Monate lang nicht merken, dass viel zu hohe Beträge vom Konto abgeben, ist schon auch eine gewisse Mitschuld.
Ich will dir keine Vorwürfe machen, aber in dieser Welt gibt es nicht nur ehrliche Menschen.
am 10.08.2022 11:45
Die Aussage der Partnerin ist nicht "uninteressant".
Das erkennende (hier: Amts)Gericht entscheidet in freier Beweiswürdigung über die Glaubhaftigkeit aller Verfahrensbeteiligten (vorliegend also mindestens dreier Personen).
Tatsächlich ist es gut möglich, dass bereits ein Anwaltsschreiben an den Verkäufer des Vertrages mit Kopie an den Provider eine Lösung im Sinne des Kunden bewirkt.
10.08.2022 12:07 - bearbeitet 10.08.2022 12:09
Nichts für ungut, aber wenn die mündlichen Aussagen nicht ebenfalls schriftlich fixiert wurden und/oder die schriftlichen Auftragsdaten mit Unterschrift einen komplett anderen Sachverhalt darlegen, als die mündlichen Aussagen, dann wird es schwer, die mündlichen Aussagen höher werten zu lassen, als das was schriftlich vorliegt.
Wenn also mündlich eine Umstellung besprochen wurde, schriftlich jedoch steht, dass eine Umschaltung noch einmal separat nach X Monaten beantragt werden muss, dann gilt erst einmal das, was schriftlich fixiert wurde -- insbesondere dann, wenn -wie im Fall von VF und den meisten anderen Anbietern- der schriftliche Vertrag einen Passus wie "es existieren keine mündlichen Nebenabreden" enthält. Denn damit sind mündliche Nebenabreden wie die automatische Umstellung nach X Monaten, wenn nicht auch explizit so schriftlich bestätigt, hinfällig. Und da kann dann auch ein Gericht nicht viel bei machen - weil der Kunde diesen Passus genau so mit seiner Unterschrift bestätigt hat.
Gleiches auch bei der Kündigung des Altanschlusses - diese hat mindestens in Textform zu erfolgen. Eine mündliche Kündigung im Shop funktioniert nicht, wenn dort nicht der Sachverhalt schriftlich fixiert wird -- wo wir wieder beim Thema "mündliche Aussage vs. schriftliches Dokument" wären. Im Zweifel muss nämlich auch hier der Kunde beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig dem Anbieter zugegangen ist -- und der Shop ist nunmal keine (direkte) Vertretung des Anbieters, der rechtswirksame Dokumente entgegennehmen darf.
am 12.08.2022 17:27
@Bullterrier schrieb:Die Aussage der Partnerin ist nicht "uninteressant".
Das erkennende (hier: Amts)Gericht entscheidet in freier Beweiswürdigung über die Glaubhaftigkeit aller......
Ich gebe zu bedenken, dass Amtsgerichtsurteile nicht auff andere Fälle übertragbar sind, jedes Amtsgericht kann anders entscheiden, sogar das gleiche Amtsgericht kann es. Auf solcherlei Urteile würde ich mich nicht verlassen