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Antwort
Lösung
am 21.01.2020 09:43
Ich möchte zu UM wechseln und zwar ab dem 5.5.2020.
Mein jetziger Anbieter ist M-Net.
Über Check24 habe ich bereits einen Anbieterwechsel beauftragt und auch (selbst) bei M-Net zum 5.5.2020 gekündigt. Habe den Auftrag heute allerdings wieder stornieren lassen, weil Check24 behauptet, UM würde von M-Net keine Rufnummern portieren.
Hallooo, die Portierung ist doch kein Wunschkonzert, sondern ein RECHTSANSPRUCH von meiner Seite (siehe Link der Bundesnetzagentur)
Wechsel direkt bei UM beauftragen und Portierungsauftrag per FAX direkt an UM??
Es ist unfassbar, wie Verbraucher diesbezüglich hinters Licht geführt werden.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 22.01.2020 15:07
am 21.01.2020 15:15
generell kann man seine Rufnummer mitnehmen. Kündigung und Portierung laufen dann über Unitymedia.
Wichtig ist nur, dass du auch im gleichen Vorwahlgebiet bleibst. Sobald sich die Vorwahl ändert, kannst du die Nummer nicht behalten.
Damit Unitymedia deine Nummer portieren kann, muss erst der Anschluss aktiviert werden. Danach folgen Kündigung beim Altanbieter und Portierung. Es kann also nicht alles erst am 06.05.20 passieren.
am 21.01.2020 15:55
am 22.01.2020 15:07