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Antwort
Lösung
am 14.03.2021 04:07
tracert google.de Tracing route to google.de [2a00:1450:4001:801::2003] over a maximum of 30 hops: 1 1 ms 1 ms 1 ms fritz.box [2a02:8108:1500:56d4:3ea6:2fff:fe79:e8d4] 2 13 ms 13 ms 15 ms 2a02:8108:1:2a::1 3 8 ms 6 ms 10 ms 2a02:8100:6:2::100:16b1 4 * * * Request timed out. 5 * * 18 ms 2a00::afff:0:c01:c02:1 6 * 15 ms * 2a00::1a0:0:4f 7 15 ms 17 ms 148 ms 2001:4860:1:1::1d4 8 26 ms * 13 ms 2a00:1450:8160::1 9 18 ms 14 ms 19 ms 2001:4860:0:1::531e 10 21 ms * 21 ms 2001:4860:0:12e3::3 11 15 ms 24 ms 18 ms 2001:4860::c:4001:ebf 12 27 ms 21 ms 24 ms 2001:4860::c:4001:5c4 13 31 ms 85 ms * 2001:4860::c:4000:f874 14 28 ms 27 ms 24 ms 2001:4860::9:4001:31f2 15 27 ms * * 2001:4860:0:11e2::1 16 * * * Request timed out. 17 46 ms 23 ms 20 ms fra07s28-in-x2003.1e100.net [2a00:1450:4001:801::2003] Trace complete.
Speedtest
Ich habe schon alles mögliche bei mir probiert, verschiedene LAN-Kabel, Neustart, etc..
So sieht mein letztes Störungsticket aus, das leider nicht geholfen hat:
13.03.2021 03:13 Uhr Dein Auftrag wurde abgeschlossen. 12.03.2021 03:14 Uhr Wir haben Deinen Anschluss geprüft. Er ist von einer Netzstörung betroffen. Die Entstörung läuft bereits. Einen Techniker-Termin bei Dir brauchen wir dazu nicht. Den haben wir storniert. 11.03.2021 14:15 Uhr Wir haben Deinen Anschluss geprüft. Er ist von einer Netzstörung betroffen. Die Entstörung läuft bereits. Einen Techniker-Termin bei Dir brauchen wir dazu nicht. Den haben wir storniert. 10.03.2021 17:26 Uhr Scheinbar funktioniert noch nicht alles. Wir bearbeiten das Ticket erneut. Wir melden uns bei Dir, wenn wir weitere Rückfragen haben oder das Problem beheben konnten. 09.03.2021 22:03 Uhr Dein Auftrag wurde angenommen. Wir haben Deinen Anschluss geprüft. Er ist von einer Netzstörung betroffen. Die Entstörung läuft bereits.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 26.03.2021 10:53
Hey Jana,
Ich hab's bereits getestet und ich habe immer noch die gleichen Probleme.
@Jana478 schrieb:Kündigen kannst Du in diesem Fall nur regulär zum Vertragsende.
In welchem Fall meinst du genau? Wie man im Protokoll von meinem letzten Post sieht, ist der Downloadspeed ja viel zu langsam.
am 26.03.2021 11:03
Hi @EriSimo,
sie will dich nur trollen damit du keine Maßnahmen einleitest. Du hast den Nachweis und kannst damit eine Sonderkündigung aussprechen. Hier musst du über das Vodafone Kontaktformular gehen und dies mit Fristsetzung aussprechen. Du kannst ruhig Vaderfone zwei Wochen Zeit geben, da du keine Antwort vom Kundenmanagement innerhalb dieser Zeit erhalten wirst. Paralell meldest du diesen Vorgang ebenfalls der Bundesnetzagentur die haben hierfür auch ein Formular und schilderst den Fall und schickst die Messkampagne, Screenshots, deine Mail mit der Sonderkündigung und vielleicht noch einen Link zu diesen Thread.
Denn auf Bestrebungen der Bundesnetzagentur wird relativ zeitig reagiert und in den meisten Fällen(was ich auch hier im Forum gelesen habe), anstandslos der Sonderkündigung zugestimmt. Danach kannst du dann ruhigen gewissen einen DSL Anschluss beantragen, dann findet sich der neue Anbieter und Vaderfone wegen eines Wechseltermins zusammen. Meine Erfahrungen hierzu habe ich hier niedergeschrieben: https://forum.vodafone.de/t5/St%C3%B6rungsmeldungen-Internet-TV/Starke-Schwankung-bei-Ping-sowie-bei...
Ich wünsche dir viel Erfolg und gute Nerven,
Grüße
am 26.03.2021 12:34
Hallo EriSimo,
hier ist noch ein weiterer Rückwegstörer aktiv.
Auch hier läuft schon die Entstörung. Wenn dieser dann behoben ist, sollte es auch wieder störfrei bei Dir laufen. Ein Ticket habe ich Dir zugeordnet, Du wirst bei Abschluss informiert.
Melde Dich wieder hier, wegen Deiner Gutschrift, sobald Du die Abschlussmeldung bekommst.
Es ist sehr schade, dass Du kündigen möchtest. Ich schlage Dir hier aber vor, warte doch erst einmal die Entstörung ab.
Viele Grüße
Jana
am 26.03.2021 12:48
am 26.03.2021 12:52
Hey @Jana478 ,
ich würde ja die Entstörung abwarten, jedoch gab es schon 3 Tickets die alle geschlossen wurden, ohne dass sich bei mir irgendwas gebessert hat, sowas ist echt nervig.
LG
am 26.03.2021 21:48
@EriSimo schrieb:Hey @Kain ,
super, danke für die Info, so werde ich das wohl machen.
LG
Selbst würde ich immer Vodafone entstören lassen. Wenn sie es wie in deinem Fall mehrmals schon probiert haben und es dann auch nach deiner Schmerzgrenze noch nicht vernünftig läuft, dann hast du mithilfe des Messprotokolls und übermittelter Fristsetzung bereits alle Hebel parallel erfüllt um eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen, insofern Vodafone dann nicht auf deinen Wunsch zur Vertragsauflösung - vor dem regukären Vertragsende nachkommt.
@Kain hat dir ja schon gute Tipps gegeben zum Ablauf. Selbst würde ich es allerdings so einfach für alle Beteiligten halten, wie es nur geht.
Sprich:
Zweitägige messkampagne über breitbandmessung.de starten, bei nicht erfüllen von einem Kampagnenziel ist die Leistung laut Bundesnetzagentur bereits nicht ausreichend.
Das Messprotokoll dann mit kurzem Anschreiben, das alle persönlichen Daten sowie Kundennummer enthält mit Schilderung des Problems sowie Fristsetzung (14-Tage reichen bei Erstmeldung aus) zur Behebung der Störung (zu niedrige Bandbreite) einfach unproblematisch an Vodafone per Mail schicken. Dazu einfach im Impressum von Vodafone schauen, Vodafone hat verschiedene E-Mails für die jeweiligen Produkte (Kabel, DSL, Handy usw.)
Nach ablaufen der Frist hat Vodafone das Problem entweder behoben und wenn nicht, startest du eine zweite, aktuelle Messkamapgne, die aufzeigt, dass die Probleme weiterhin bestehen.
Sobald die neue Kampagne auch durch ist, leitest du anschließend eine Kontaktanfrage zur Beschwerde an die Bundesnetzagentur (Unterpunk: Internetgeschwindigkeit)
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Internet_Telefon/start.ht...
Dort trägst du erneut deine persönlichen Daten ein und schildest kurz das Problem und bittest um weiterleitung an Vodafone.
Wichtig: Die Anhänge, da wir per E-Mail die Messkampagne sowie das Anschreiben geschickt haben, haben wir auch einen Nachweis, den wir einfach als PDF drucken können. Der Nachweis entfällt ggf. wenn man über das Kontaktformular die Messkampagne sowie Anschreiben geschickt hat, deswegen auch übermittlung per E-Mail.
Zusätzlich alte und neue Messkampagne und an die Bundesnetzagentur abschicken.
Du erhälst dann folgende Antwort von der Bundesnetzagentur:
vielen Dank für Ihre E-Mail mit den beigefügten Messprotokollen, in der Sie die Leistung des Internetanschlusses Ihres Telekommunikationsanbieters Vodafone GmbH beanstanden. Dies bezieht sich nach Ihren Angaben insbesondere auf eine vermutete Störung im Netz, sodass nur eine eingeschränkte Nutzung von Internet und Telefonie möglich ist. Des Weiteren fällt die Datenübertragungsrate an Ihrem Anschluss geringer aus als vertraglich vereinbart wurde.
Die Bundesnetzagentur kann unabhängig von dem oft verwendeten Terminus ''Aufsichtsbehörde'' nur in ihrem, von den gesetzgebenden Körperschaften zugewiesener Zuständigkeitsbereich tätig werden. Die gesetzliche Grundlage im Bereich Telekommunikation ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) in dem vom Gesetzgeber der Handlungsrahmen festgelegt worden ist. Dabei hat uns der Gesetzgeber eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Telekommunikationsunternehmen nicht eingeräumt. Insofern steht es uns generell nicht zu, direkten Zugriff auf Ihre Kundenunterlagen bei diesen Unternehmen zu nehmen und wir haben auch gegenüber diesen kein Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall.
Gemäß § 45b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) können Teilnehmer von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telefondienstes verlangen, dass dieser einer Störung unverzüglich, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen nachgeht, wenn der Anbieter über beträchtliche Marktmacht verfügt.
Die Entstörung von Internet-Anschlüssen unterliegt nicht den Bestimmungen des § 45b TKG. Eine gesetzlich fixierte Entstörungsfrist für Teilnehmeranschlüsse existiert nicht.
Details zum Anspruch auf Entstörung von Telefonanschlüssen durch die TK-Anbieter, können Sie deren AGB entnehmen und nur auf dieser zivilrechtlichen Grundlage kann eine Forderung gegenüber dem Unternehmen erhoben werden.
In wieweit die konkrete Schaltung sowie der Funktionsumfang der von Ihnen eingesetzten Endgeräte, sowie vorhandene und/oder vorgenommene Konfigurationseinstellungen Einfluss auf Ihren dargestellten Sachverhalt haben, ist nicht bekannt und kommt auf den Einzelfall an.
Bezüglich einer zu beanstandeten Datenübertragungsrate ist festzustellen, dass das Angebot von breitbandigen Internet-Anschlüssen nicht den Bestimmungen der Grundversorgung gemäß §§ 78 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) unterliegt.
Breitband (DSL oder VDSL) ist eine reine Wettbewerbsleistung der Anbieter, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten angeboten wird. Die Bundesnetzagentur hat daher keine Handhabe, Unternehmen zu zwingen breitbandige Anschlüsse flächendeckend mit der gewünschten Datenrate anzubieten. Alle Anbieter auf dem Breitbandanschlussmarkt sind als privatwirtschaftlich agierende Unternehmen anzusehen und haben im Wettbewerb die Möglichkeit, eine breitbandige Versorgung auf eigenen oder gemieteten Anschlüssen vorzunehmen. Die Entscheidung darüber, in welchen Regionen zu welchem Zeitpunkt Endkunden breitbandige Internetanschlüsse mit welcher Leistungsstufe angeboten werden, obliegt den Unternehmen.
Wie bereits beschrieben ist Ihr Verhältnis zum Anbieter durch einen Vertrag bestimmt. Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben zivilrechtlichen Regelungen, wie solche Verträge, die mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen geschlossen werden. Die Leistungsangebote unterliegen dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.
Um Ihnen in Ihrem konkreten Fall zu helfen, habe ich Ihre Beschwerde an die Kundenbetreuung der Vodafone GmbH weitergeleitet und diese gebeten, den beanstandeten Sachverhalt zu prüfen und Ihnen unmittelbar zu antworten. Vom Ergebnis lasse ich mich unterrichten. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.
Bei Nachfragen oder bei Verständnisproblemen nutzen Sie bitte das Nachtragsformular auf unserer Internetseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK
Mit freundlichen Grüßen
Da momentan viele Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingehen, kann es etwas dauern bis Vodafone die Bundesnetzagentur sowie dich unterrichtet.
Sobald du den Weg über die Bundesnetzagentur gehst, ist der normale Support hier aus dem Forum außen vor und dir steht eigentlich nur noch die Sonderkündigung zur Verfügung, denn nichts anderes sieht die Bundesnetzagentur vor.
am 28.03.2021 17:38
Hey Jana,
Ticket wurde geschlossen, Probleme bestehen weiterhin. Ich werde nun den Weg der Sonderkündigung gehen. Trotzdem danke für die Hilfe.
am 28.03.2021 17:39
Hey @Julz2k ,
vielen Dank für die Info, da mein Ticket wieder ohne Besserung geschlossen wurde, werde ich das jetzt, wie du beschrieben hast, versuchen.
LG
am 29.03.2021 19:02
Hey,
leider ist der Störer beim Eingrenzen verschwunden und dadurch konnte er nicht beseitigt werden. Wann (Datum + Uhrzeit) gab´s zuletzt Probleme?
VG Wallace