Deutschlandfunk aus dem Kabelnetz genommen
Anonym67030
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Frage 1
Warum wurde der DLF - auf Wunsch des Senders (?) - aus dem Kabelnetz in Karlsruhe (?) herausgenommen ?

Frage 1.2.
Ging es um Geld, wollte der DLF die Gebühren der Unimedia nicht mehr bezahlen

Frage 2:
Wann wird das TV Prog der ARD und des ZDF herausgenommen - wann der endlich RTL II ?!?
217 Antworten 217
Anonym67177
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Hallo ce38,

selbstverständlich nehmen wir hier im Forum die anstehenden Entscheidungen nicht voraus.
Aber in dieser Entscheidung (Klägerin ist Netzdienstleister) wurde mehrfach ausdrücklich eine Abwägung gefordert, z. B. 53:
"eine wirtschaftlich wertvolle Leistung bereit stellte, indem sie der Klägerin die Programmsignale kostenlos überlassen und ihr damit die Möglichkeit zu deren kommerzieller Verwertung eröffnet hat" ...
Die Auffassung der Klägerin, mit der von ihr für die Einräumung des Kabelweitersenderechts zu zahlenden Vergütung seien sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche der Beklagten abgegolten, trifft nicht zu. Wenn die Klägerin geltend macht, sie könne für die Einspeisung und den Transport der Programmsignale ... von der Beklagten eine Vergütung verlangen, kann es dieser grundsätzlich nicht verwehrt sein, gegenüber einer solchen Forderung auf den wirtschaftlichen Wert zu verweisen, den die Überlassung dieser Programmsignale für die Klägerin darstellt."

Dabei ist jeweils abzuwägen gegen "die insbesondere für die Einkünfte aus Werbung bedeutsame Reichweite, die sie jeweils erzielen können". Oder unter 43 "insbesondere den Wert der verkauften Werbezeit". Die Must-Carry-Regel "dient jedoch nicht dazu, diese wirtschaftlich zu begünstigen" (gemeint sind hier unter 42 die Sender).

Werbeeinkünfte beim Deutschlandfunk sind also abzuwägen gegen den wirtschaftlichen Wert des Sendesignals für den Netzwerkbetreiber, hinzu kommt die Relation unter 52
"Insoweit wird gegebenenfalls zu berücksichtigen sein, in welchem Verhältnis das geforderte Einspeiseentgelt zu den Erträgen aus den Zahlungen der Zuschauerhaushalte steht."

Wie kann da aus dieser BGH-Entscheidung die Gewissheit abgeleitet werden, die Deutschlandfunksender seien Zahlungspflichtig?
Ich lese darin sehr viel deutlicher eine mögliche Vergütung für die Deutschlandfunksender.

Woher nehmt "Ihr" Forenteilnehmer Eure aus diesem Urteil abgeleitete Gewissheit, Deutschlandfunk sei zahlungspflichtig? Wo habe ich da etwas entscheidendes überlesen, hier fehlerhaft zusammengefasst?

Gute Nacht!

EGP
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
@EPG
Mit der Einschätzung der BGH-Entscheidung stimme ich ueberein. Der BGH hat eine riesige "Brandmauer" gezogen, um Must-carry Sender ohne freiwillig abgeschlossenen Einspeisevertrag (der wuerde natuerlich zu erfüllen sein) vor Zahlungsforderungen zu schuetzen.

Die Berichterstattung ist häufig interessensgeleitet, muss auch in Hinblick auf den Konflikt der deutschen Zeitungsverleger mit dem oeffentlich-rechtlichen Sendern gesehen werden. (z.B. Konflikt Bild vs. Text Anteil im Internet). Also weg von Ueberschriften und sich ernsthaft mit den Argumenten des BGH beschäftigen - das können auch Nichtjuristen.
Anonym67177
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Ja CE38,

dieser Entscheidungstext und weitere im Kabelnetzbereich kann ohne Zusatzkosten jedermannFrau im Internet und großen Bibliotheken lesen. Die Ausführungen haben halt SMS-Überlänge, so wie die Lange Nacht im Deutschlandfunk zuweilen als Zumutung empfunden wird. Naja.

Was mich im Zusammenhang mit den Thread-Thema aber auch interessiert, sind die hier zu spärlich thematisierten Punkte wie z. B.
- Ausnutzung der Monopolmacht, die sich in der Abschaltung demonstriert
- die Ansageschleife besagt inhaltlich etwas anderes, als die schriftliche Erklärung der Fa. Unitymedia. Haben Kunden nicht Anspruch auf korrekte Nachrichten auf Deutschlandfunk-Sendeplätzen?
- die hier im Forum in vielfacher Weise beklagte fachliche Kompetenz des Kundendienstes
  (gibt es glücklicherweise rühmliche Gegenbeispiele), auch bei Rückfragen zur Deutschlandfunk-Abschaltung. Hat Unitymedia die zum Versorgungsbetrieb erforderliche Kompetenz und Mitarbeiterzahl, ist z. B. Herr Ubo hinreichend ausgebildet? Er wird hier im Forum ja besonders häufig genannt 😉
-  ob nicht im Hinblick auf die Abschaltung die Aufsichtsbehörden gegen Unitymedia vorgehen müssten zum Schutz der Verbraucher und Öffentlichkeit und eine Trennung von Netzbetrieb und Produktvertrieb anordnen "müssten". Haben wir "ausgelieferte Endkunden" nicht einen Anspruch auf Schutz durch diese Institutionen? Unser jeweiliger Einzelvertrag im Massengeschäft steht bei Verkehrsbetrieben und erst recht hier bei der Versorgung mit Information in einem derart krassen Missverhältnis zu den Kosten der Rechtsverfolgung, dass auf die individuelle Rechtsdurchsetzung idR verzichtet wird. Den Unitymedia-Anwälten ist die chronische Schwäche der Aufsichtsbehörden vertraut.

Das sind für mich (bewusst unvollständig gelassene) Beispiele für die im Zusammenhang mit der Abschaltung hier sehr lückenhaften Diskussion durch BürgerInnen, die doch gerade ihre Rechte wahrnehmen sollten. Da genügen Telefonate nicht, damit ist nichts fixiert.

Beispielsweise wurde im Hinblick auf die Ausnutzung der Monopolsituation für Unitymedia vorgebracht, ein Ausweichen auf einen anderen Empfangsweg sei trivial einfach, kostengünstig und zumutbar. Es wurde aber zugegeben, dass die vorgeschlagene Lösung Internetradio den Hörer auf ein anderweitiges Vertragsverhältnis mit getrennten regelmäßigen Kosten verweist und Internetanbindungen nicht allen Hörerinnen und Hörern zur Verfügung stehen (auch wenn das politisch erwünscht ist), dazu die Geräte.

In einem Beitrag wurde für die Nichtzahlung der Einspeisegebühren eine Kostensteigerung des Radio/TV-Anschlusses auf fast 50 EUR befürchtet - diese Befürchtung ist aber Realität für die HörerInnen, die zum altvertrauten Antennenanschluss von Radio/TV jetzt noch einen Internetvertrag abschliessen sollen, wenn sie der Empfehlung des Hundendienstes von Unitymedia folgen.

Diese öffentlich-rechtliche Rechtsposition vermisse ich bei dem hier vielfach geübten Tunnelblick auf den Anschlussvertrag der WEG-Gemeinschaft oder individuelle Verträge gegenüber der Fa. Unitymedia.
Dazu fehlen insbesondere seitens der Fa. Unitymedia inhaltliche Antworten.

Einen guten Tag!

EGP
Daniel_79
Royal-Techie
Royal-Techie
@EGP auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole. Es gibt kein Monopol. Radio kannst du über mehrere Wege empfangen. Auch die anderen Dienste die du bei UM bekommst wie TV und Internet gibt es über andere Wege. Wo soll da ein Monopol sein?
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Fuer die Plattform DVB-C und Kabel UKW hat Unitymedia in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ein Monopol - dies ist sicherlich unbestritten. Alternative Provider können ihre Leistungen ueber das Netz nicht anbieten. Die Binnenpluralitaet muss aber immer auf der Plattform gegeben sein. (Plattformregulierung - Unitymedia ist Plattformanbieter nach § 2 Abs. 2 Nr. 13 RSTV - in den 3 Bundeslaendern mit marktbeherrschender Stellung auf den regulierten Plattformen)

https://www.die-medienanstalten.de/themen/plattformregulierung/
Anonym67177
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Huch Daniel Guide
- so spät in der Nacht noch eine Frage zu dem zugestandenermassen komplexen Thema Monopol.

Sollte das nicht besser in einen getrennten Thread "ausgelagert" werden?
Auch wenn ich das immer mal wieder selber als wichtigen Punkt benannt habe.
Ich möchte nicht dieser Frage  ausweichen - aber dieser Punkt eignet sich meiner Vermutung sehr gut für eine getrennte Diskussion des Themas Monopol.

Du und die anderen Forenteilnehmer können sich das ja in Ruhe überlegen - ich geh jetzt träumen.

Eine gute Nacht!

EGP
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
@EPG
Die "Monopoldiskussion" halte ich auch unter einen eigenen Thread angebracht. Grade im Zuge der Prüfung der Uebernahme durch VF aber auch jüngste Entscheidungen in Sachen Facebook zeigt auf, das mit dem Bundeskartellamt zu rechnen ist.
Torsten
SuperUser
SuperUser
Nur hat das Bundeskartellamt im Falle der Übernahme durch VF leider nix zu melden, da hier ausschließlich die EU-Kommission die Entscheidung fällt. Da gilt EU-Recht und nicht nationales Recht.
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Torsten:
Nur hat das Bundeskartellamt im Falle der Übernahme durch VF leider nix zu melden, da hier ausschließlich die EU-Kommission die Entscheidung fällt. Da gilt EU-Recht und nicht nationales Recht.

Die Uebernahme wird von der EU geprueft, danach ist aber fuer die weitere Ueberwachung wieder das Bundeskartellamt am Zuge.
Daniel_79
Royal-Techie
Royal-Techie
@CE38 DVB-C mag das sein. Das ist aber eine TECHNOLOGIE und kein Produkt oder Dienstleistung die du kaufst. Du kaufst Tarife für TV, Internet, Telefon und wie hier diskutiert Radioempfang. Für das alles gibt es für gewöhnlich Alternative Bezugsquellen. Da Monopol bedeutet, dass ein Produkt oder Dienstleistung nur von einem bezogen werden kann ist das eben nicht gegeben. Kannst es gerne auslagern wobei viel mehr habe ich dazu nicht zu sagen und noch ein Thema bei dem man sich im Kreis dreht macht aus meiner Sicht auch kein Sinn.