Ja CE38,
dieser Entscheidungstext und weitere im Kabelnetzbereich kann ohne Zusatzkosten jedermannFrau im Internet und großen Bibliotheken lesen. Die Ausführungen haben halt SMS-Überlänge, so wie die Lange Nacht im Deutschlandfunk zuweilen als Zumutung empfunden wird. Naja.
Was mich im Zusammenhang mit den Thread-Thema aber auch interessiert, sind die hier zu spärlich thematisierten Punkte wie z. B.
- Ausnutzung der Monopolmacht, die sich in der Abschaltung demonstriert
- die Ansageschleife besagt inhaltlich etwas anderes, als die schriftliche Erklärung der Fa. Unitymedia. Haben Kunden nicht Anspruch auf korrekte Nachrichten auf Deutschlandfunk-Sendeplätzen?
- die hier im Forum in vielfacher Weise beklagte fachliche Kompetenz des Kundendienstes
(gibt es glücklicherweise rühmliche Gegenbeispiele), auch bei Rückfragen zur Deutschlandfunk-Abschaltung. Hat Unitymedia die zum Versorgungsbetrieb erforderliche Kompetenz und Mitarbeiterzahl, ist z. B. Herr Ubo hinreichend ausgebildet? Er wird hier im Forum ja besonders häufig genannt 😉
- ob nicht im Hinblick auf die Abschaltung die Aufsichtsbehörden gegen Unitymedia vorgehen müssten zum Schutz der Verbraucher und Öffentlichkeit und eine Trennung von Netzbetrieb und Produktvertrieb anordnen "müssten". Haben wir "ausgelieferte Endkunden" nicht einen Anspruch auf Schutz durch diese Institutionen? Unser jeweiliger Einzelvertrag im Massengeschäft steht bei Verkehrsbetrieben und erst recht hier bei der Versorgung mit Information in einem derart krassen Missverhältnis zu den Kosten der Rechtsverfolgung, dass auf die individuelle Rechtsdurchsetzung idR verzichtet wird. Den Unitymedia-Anwälten ist die chronische Schwäche der Aufsichtsbehörden vertraut.
Das sind für mich (bewusst unvollständig gelassene) Beispiele für die im Zusammenhang mit der Abschaltung hier sehr lückenhaften Diskussion durch BürgerInnen, die doch gerade ihre Rechte wahrnehmen sollten. Da genügen Telefonate nicht, damit ist nichts fixiert.
Beispielsweise wurde im Hinblick auf die Ausnutzung der Monopolsituation für Unitymedia vorgebracht, ein Ausweichen auf einen anderen Empfangsweg sei trivial einfach, kostengünstig und zumutbar. Es wurde aber zugegeben, dass die vorgeschlagene Lösung Internetradio den Hörer auf ein anderweitiges Vertragsverhältnis mit getrennten regelmäßigen Kosten verweist und Internetanbindungen nicht allen Hörerinnen und Hörern zur Verfügung stehen (auch wenn das politisch erwünscht ist), dazu die Geräte.
In einem Beitrag wurde für die Nichtzahlung der Einspeisegebühren eine Kostensteigerung des Radio/TV-Anschlusses auf fast 50 EUR befürchtet - diese Befürchtung ist aber Realität für die HörerInnen, die zum altvertrauten Antennenanschluss von Radio/TV jetzt noch einen Internetvertrag abschliessen sollen, wenn sie der Empfehlung des Hundendienstes von Unitymedia folgen.
Diese öffentlich-rechtliche Rechtsposition vermisse ich bei dem hier vielfach geübten Tunnelblick auf den Anschlussvertrag der WEG-Gemeinschaft oder individuelle Verträge gegenüber der Fa. Unitymedia.
Dazu fehlen insbesondere seitens der Fa. Unitymedia inhaltliche Antworten.
Einen guten Tag!
EGP