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Lösung
am 24.10.2022 23:10
Hallo,
ich bin ehemaliger KabelBW/Unity Media Kunde und habe einen 2Play Comfort 120 Tarif. Nun wurde mir unaufgefordert ein neuer Router geschickt - eine Vodafone Station Wifi 6. Ich habe mit dem technischen Support telefoniert und dieser erzählte mir, dass mein Dual-Stack bei dem neuen Router auf DS-Lite umgestellt würde. Ich habe den Router noch nicht mit dem Kabelnetz verbunden, aber mal so per LAN von meinem Laptop aus reingeschaut. Ich konnte dort weder die Option Bridge-Mode noch DMZ (so habe ich das mit meinem jetzigen Router gelöst) finden.
Also hier meine Fragen:
1) Wieso soll mir ohne Vertragsänderung die Dual-Stack Option genommen werden? Ich bin auf eine individuelle IP Adresse angewiesen, da ich an meinem Anschluss einen privaten Server betreibe und außerdem ein VPN in mein Firmennetz aufbauen muss.
2) Wieso gibt es in dem Router nicht die Option Bridge Mode? Ich betreibe meinen eignen Router und Zwangsrouter sind in DE verboten: https://de.wikipedia.org/wiki/Routerzwang#Deutschland
Gerne hätte ich das heute telefonisch gelöst, aber leider haben 1,5h nicht für die Warteschlange gereicht.
Schöne Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 25.10.2022 00:26
der bridge-mode /hier: modem-mode) ist im experten-modus auf der routeroberfläche bei ipv4 / dualstack vorhanden.
auch die vermeintliche umstellung auf ds lite sollte sich durch die installation als irrtum bzw fehlinformation erweisen, da bei nem ordinären tausch die provisionierung bezüglich ipv4 / ipv6 vom anschluss übernommen bzw erhalten bleibt - auch wenn das austauschgerät zunächst als ds lite deklariert ist.
und: zwangsrouter ist verboten - stimmt !
allerdings geht es um das gerät direkt am anschluss u ncht um dahinter liegende geräte
du bekommst gratis nen router zur verwendung geliehen - musst ihn aber nicht nutzen!
meld dein gerät direkt an !
am 25.10.2022 00:26
der bridge-mode /hier: modem-mode) ist im experten-modus auf der routeroberfläche bei ipv4 / dualstack vorhanden.
auch die vermeintliche umstellung auf ds lite sollte sich durch die installation als irrtum bzw fehlinformation erweisen, da bei nem ordinären tausch die provisionierung bezüglich ipv4 / ipv6 vom anschluss übernommen bzw erhalten bleibt - auch wenn das austauschgerät zunächst als ds lite deklariert ist.
und: zwangsrouter ist verboten - stimmt !
allerdings geht es um das gerät direkt am anschluss u ncht um dahinter liegende geräte
du bekommst gratis nen router zur verwendung geliehen - musst ihn aber nicht nutzen!
meld dein gerät direkt an !
am 25.10.2022 02:29
Übrigens ist der Begriff "Routerfreiheit" so nirgendwo in der entsprechenden Verordnung enthalten.
Dort heißt es nämlich "Endgerätefreiheit", also das Endgerät, welches DIREKT mit dem jeweilige passiven Netzabschlusspunkt verbunden sind. Also im Fall eines Kabelanschlusses Geräte, die DIREKT mit der Antennendose verbunden sind und ein Kabelmodem enthalten.
Nicht umfasst von der Endgerätefreiheit ist jedoch explizit die Nutzung eines Leihgeräts des Anbieters - mit welchem Funktionsumfang er ein solches Gerät bereitstellt, ist nicht vom Gesetzgeber festgelegt -- es gibt also keinen Anspruch darauf, dass hinter einem (nicht zwangsweise zu verwendenden) Leihgerät ein weiterer Router ohne Probleme funktioniert und/oder das beim Einsatz eines Leihgeräts dieses (zwangsweise) einen Bridge-Modus unterstützen muss.
Wenn dein bisheriger Router kein Kabelmodem eingebaut hat, ist er schlichtweg für den Einsatz an einem Kabelanschluss untauglich und erfüllt damit nicht die Voraussetzungen für die Routerfreiheit - du müsstest dir also zur Berufung auf die Routerfreiheit erst einmal einen Kabel-Router kaufen, den du dann statt der VF Station einsetzt.
Davon abgesehen ist schon seit Jahren DS-Lite als vertragsgemäße Zugangsmethode bei Privatkundentarifen festgelegt - eine Umschaltung auf DualStack ist und war schon mindestens in den letzten 7 Jahren immer nur eine Kulanzentscheidung, die jederzeit und vor allem auch ohne Vorwanung auch zurückgenommen werden kann...
am 25.10.2022 02:43
okay, das dualstack auf kulanz gewährt wird bei privatkunden u auch wieder geändert werden kann, stimmt natürlich.
wurde oder wird das auch bereits gemacht ?
(in vf deutschland ? o in vf west ?)
wäre mal ne interessante info aufgrund der immer knapper werdenden ipv4 etc
25.10.2022 10:04 - bearbeitet 25.10.2022 10:10
@natas666: Kabelbw=Unitymedia=VF-West
Erst vor ein paar Tagen wurden bei 2 Kunden in Hessen ihr geliebtes Cisco3208 abgeschaltet, bzw. geht einfach nicht mehr.
Kunde1 kämpft noch, bei Kunde2 wurde aus der IPv4 sofort Dualstack gemacht. Kunde2 hat gleich einen Wechsel auf einen GBit-Vertrag durchgeführt. Ob es da einen direkten Zusammenhang gibt, weiss ich nicht.
In einem aktuellen Vertrag kannst du dich auf Dualstack umstellen lassen. Vorraussetzung: >250Mbit mit Powerupload. Allerdings habe ich schon oft gehört, dass man bei Facebook/Twitter als Uraltkunde ohne Aufpreis umstellen kann. Sobald du DS hast, kannst du den Bridgemode nutzen.
Nutze am besten das Schlüsselwort "Bitte", da Vodafone das nicht tun muss.
Übrigens ist es in den vielen Jahren seit 2013 immer wieder passiert, dass ohne Ankündigung oder Vertragsänderung ein Wechsel zu DS-Lite stattgefunden hat. Bei den Kunden, die das reklamierten wurde das mit einer Entschuldigung rückgängig gemacht.
p.s. War Comfort 120 nicht ein Vertrag mit einer 6360 oder 6490?
am 25.10.2022 10:22
6360 könnte paasen - einführung der "komfort.option" - jetzt "homebox.option"
die modelle davor 6320 u 6340 liefen noch als standard mta ohne aufpreis u nur 1 tel-nr.
die ipv4 hz geräte wurden ja großteils auch auf ipv6 umgestellt - v a da, wo ein separates mta für internet u tel genutzt wird / wurde.
um eben ipv4 frei zu schaufeln
am 25.10.2022 10:48
@reneromann schrieb:Davon abgesehen ist schon seit Jahren DS-Lite als vertragsgemäße Zugangsmethode bei Privatkundentarifen festgelegt - eine Umschaltung auf DualStack ist und war schon mindestens in den letzten 7 Jahren immer nur eine Kulanzentscheidung, die jederzeit und vor allem auch ohne Vorwanung auch zurückgenommen werden kann...
Obwohl es würde nie richtig definiert was ein "Internet" eigentlich ist, es gibt in der Welt der Telekomunikationsleistungen eine relativ klare Sache - es wird eine Schnittstelle definiert und vereinbart. Damit kann der Kunde (auch Privatkunde) eigene Seite entsprechen aufbauen.
Bei alten "iesy" Verträgen die Schnittstelle war Ethernet und der Endgerät des Kundes (damit meine nicht der Kabelmodem) bekomt eine öffentliche IPv4-Adresse.
Ich weiss, es würde meinstens so was nicht nie die AGBs geschrieben, zumindestens bei Privatkunden.
Das ändert man aber nicht "einfach so", weil es eine feste Bestandteil der Aufbau des Netzes ist.
Ich bin gerade auch betroffen (wie @HausHelene geschrieben hat - ich "kämpfe noch") - und ich kann mein VPN Gerät (der sowohl Outbound sowie ein Inbound VPN gibt) einfach nicht mehr benutzen.
Damit meine ich - der "Bridge Mode" ist kein "extra Feature" der man ggf. zukaufen soll. Ethernet mit IPv4 ohne NAT ist eine Schnittstelle, die bei mir mehr als 12 Jahre im Einsatz war.
Wenn sich die Technik geändert hat, dass man die alten Technologien nicht mehr verwenden kann - z.B. ich bestehe daraf weiter sich mit V.56 einwählen zu dürfen - dann sollte man eine Kündingung aussprechen und keine Spielchen machen, wie "wir tauschen einfach das Gerät, das ist doch kein Problem"
am 28.10.2022 23:00
@reneromann schrieb:
Davon abgesehen ist schon seit Jahren DS-Lite als vertragsgemäße Zugangsmethode bei Privatkundentarifen festgelegt - eine Umschaltung auf DualStack ist und war schon mindestens in den letzten 7 Jahren immer nur eine Kulanzentscheidung, die jederzeit und vor allem auch ohne Vorwanung auch zurückgenommen werden kann...
Es sind genau solche Aussagen, die Kunden wie mich verunsichern. Wenn ich mich als Kunde darauf verlassen könnte, dass Vodafone nicht jederzeit und nicht ohne Vorwarnung meinen Internetzugang verstümmelt, dann hätte ich den neuen Router einfach eingesteckt und wie von @natas666 empfohlen und dieser Foreneintrag wäre nie entstanden.
am 29.10.2022 00:36
Lies die AGB, die Leistungsbeschreibung und deinen Vertrag - dort steht drin, was vereinbart oder auch nicht vereinbart wurde. Wenn dort kein Wort von einer öffentlichen IPv4 steht, KANN dir der Anbieter eine öffentliche IPv4 stellen, MUSS es aber nicht. Nur wenn dir der Anbieter in den Unterlagen eine öffentliche IPv4 zusichert, hast du auch gewiss eine öffentliche IPv4.
Aus "Gewohnheit" kann hingegen nichts abgeleitet werden - nur weil VF also auch ggfs. jahrelang eine öffentliche IPv4 zur Verfügung gestellt hat, heißt dies nicht, dass es auf alle Ewigkeit so bleiben muss. Nur das, was wirklich fest im Vertrag steht, ist garantiert und muss eingehalten werden.
Dir ist schon klar, dass die Karten mit jeder Vertragsverlängerung neu gemischt werden? Wenn du also von "seit 12 Jahren" sprichst, dann hoffe ich mal, dass du wirklich seit 12 Jahren keine einzige Vertragsänderung vorgenommen hast - andernfalls gelten die AGB, die du bei der letzten Vertragsänderung akzeptiert hast und VF muss dann gar nichts kündigen, weil du mit der Vertragsänderung auch die ggfs. anfallende Umstellung akzeptiert hast.
30.10.2022 09:05 - bearbeitet 30.10.2022 09:25
In den AGB steht nichts über IPv4 oder IPv6. Der Vertrag ist aus 2016.
Wikipedia definiert das Internet:
> Das Internet (von englisch interconnected networks ‚zusammengeschaltete Netzwerke‘, kürzer englisch internetwork oder kurz net ‚Netz‘), umgangssprachlich auch Netz, ist ein weltweiter Verbund von Rechnernetzwerken, den autonomen Systemen. Es ermöglicht die Nutzung von Internetdiensten wie WWW, E-Mail, Telnet, SSH, XMPP, MQTT und FTP. Dabei kann sich jeder Rechner mit jedem anderen Rechner verbinden.
Der letzte Satz wurde von mir hervorgehoben.
In meinen AGB steht unter "Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie", 3 "Rechte und Pflichten" 3.3:
> Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich.
D.h. Unity Media ging damals davon aus, dass ich über deren Anschluss auch Inhalte publizieren kann. Davon bin auch ich ausgegangen und ich gehe daher davon aus, dass mir jedes Gericht zustimmen wird, dass ich auch in Zukunft davon ausgehen darf. Und solange IPv6 sich nicht allgemein durchgesetzt hat, brauche ich dazu eine individuelle IPv4 Adresse.