Deutschlandfunk aus dem Kabelnetz genommen
Anonym67030
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Frage 1
Warum wurde der DLF - auf Wunsch des Senders (?) - aus dem Kabelnetz in Karlsruhe (?) herausgenommen ?

Frage 1.2.
Ging es um Geld, wollte der DLF die Gebühren der Unimedia nicht mehr bezahlen

Frage 2:
Wann wird das TV Prog der ARD und des ZDF herausgenommen - wann der endlich RTL II ?!?
217 Antworten 217
Anonym16776
Digitalisierer
Digitalisierer
Bekommst du es auch mal auf die Reihe dich knapp und sachlich auszudrücken?
Oder musst du dieses Thema noch auf zig andere Seiten ausweiten und teilweise 3 od. 4 Beiträge hintereinander verfassen?
In anderen Foren wärst du schon als Spammer gesperrt...
Anonym67177
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Vermillion: Wo unsachlich? EGP
Anonym67701
Smart-Analyzer
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Ich habe bei LPR Hessen nachgefragt, und folgendes bekommen:


--- snip ---

Vom Prinzip haben die Programme des Deutschlandradio/Deutschlandfunk einen Must-Carry-Status und sind vorrangig einzuspeisen. Allerdings hat der BGH in einem Urteil festgestellt, dass es sich hierbei um eine technische Dienstleistung handelt, die zu vergüten ist. Vor diesem Hintergrund hatten sich die ARD und das ZDF mit den Kabelnetzbetreibern geeinigt und entsprechende Verträge geschlossen. Das Deutschlandradio (DLR) aber nicht. Das DLR hat im Juni 2018 den Vertrag über die Verbreitung nochmals gekündigt. Daraufhin hatte Unitymedia im August 2018 die Maßnahme der „Ausspeisung“ der Programme für Mitte Januar 2019 angekündigt und jetzt vollzogen.


Rechtlich ist die LPR Hessen nicht in der Lage eine Einspeisung anzuordnen, wenn entsprechende Grundlagen (Verträge) fehlen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die bisher vom DLR genutzten Kapazitäten nicht neu vergeben wurden und bei einer möglichen Einigung zur Verfügung stünden.

--- snip ---


Also, vermute ich, rechtlich ist UM hier recht.



Anonym68395
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo casperghst42,


Danke für die Info. Ich hatte mittlerweile Kontakt zur Landesmedienanstalt NRW. Dort ist man nicht in die Problematik involviert. 

Mir ist das Thema dort aber genauso dargestellt worden, wie von dir beschrieben. Also warten und auf eine Verständigung hoffen.


Torsten
SuperUser
SuperUser
Das hatte ich doch geschrieben, nur wollte es niemand glauben...
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Die Aussagen der Mitarbeiter*innen der Landesmedienanstalten sind sehr unterschiedlich. Habe mit mehreren telefoniert. Die ganze Bandbreite an Aussagen ist vertreten. Im Hintergrund tobt ein Parteien- und Lobbyistenstreit. Offizielle Erklaerungen der Landesmedienanstalten gibt es nur im geringen Umfang bzw. überhaupt nicht. Einzelne Telefonate sind keine offizielle Positionierung der Landesmedienanstalt. Es wird bereits heftig ueber ein Vollzugsdefizit der Landesmedienanstalten diskutiert. Der BGH hat zu keiner Zeit von einer "angemessenen" Verguetung gesprochen.
Torsten
SuperUser
SuperUser
Nein, aber in der weiter vorne verlinkten Pressemitteilung der LfM NRW (hattest nicht sogar du die verlinkt, CE38?) steht genau das drin!
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Torsten:
Nein, aber in der weiter vorne verlinkten Pressemitteilung der LfM NRW (hattest nicht sogar du die verlinkt, CE38?) steht genau das drin!

Der BGH hat "angemessene Bedingungen" eingefordert. Dies kann auch eine kostenlose Bereitstellung oder eine spezifische Modulation sein. Auch die LfM NRW spricht von "angemessenen Bedingungen" in der BGH Entscheidung - Was "angemessene Bedingungen" sind ist rechtlich strittig. 10 Juristen - 20 Meinungen . Die einen machen aus "angemessene Bedingungen" eine Entgeltfrage - die anderen haben sich die BGH Entscheidung genau angesehen und berufen sich auf die Entscheidungsgruende, die jegliche Grundlage fuer ein Entgelt negiert.

Hier nochmal der Link:
https://www.medienanstalt-nrw.de/aktuelle-meldungen/unitymedia-vs-dlr.html

Am besten die original BGH-Entscheidung lesen:
https://openjur.de/u/892084.html

Gelöschter User
Nicht anwendbar
CE38:
Am besten die original BGH-Entscheidung lesen:
https://openjur.de/u/892084.html

Vorher am besten ein Jurastudium mit entsprechendem Fach ablegen 🙂

Um was für andere "angemessene Bedingungen" außer Geld soll denn in unserer Gesellschaft gehen?
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Plumper:
CE38:
Am besten die original BGH-Entscheidung lesen:
https://openjur.de/u/892084.html

Vorher am besten ein Jurastudium mit entsprechendem Fach ablegen 🙂

Um was für andere "angemessene Bedingungen" außer Geld soll denn in unserer Gesellschaft gehen?

Dann spreche mal mit den Juristen die z.Zt. ueber den Fall brueten. Der BGH schließt Eingeltlichkeit im Kontext der Entscheidung fuer Must-carry-Sender aus fordert aber "angemessene Bedingungen" . In unserer sozialen Marktwirtschaft gibt es viele Dinge "ausser Geld". Es gilt auch das Grundgesetz " Eigentum verpflichtet".

In einer neo-liberalen kapitalistischen Gesellschaft geht es nur um Geld - das stimmt natuerlich. Alles eine Frage des persönlichen Blickwinkels.

Warten wir die Schriftsaetze der Juristen ab.
Die zu verfassen ist nicht unsere Aufgabe :grinning::+1: