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Antwort
Lösung
am 23.01.2019 09:01
am 06.02.2019 11:56
am 06.02.2019 12:12
am 07.02.2019 14:28
Ich habe bei LPR Hessen nachgefragt, und folgendes bekommen:
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Vom Prinzip haben die Programme des Deutschlandradio/Deutschlandfunk einen Must-Carry-Status und sind vorrangig einzuspeisen. Allerdings hat der BGH in einem Urteil festgestellt, dass es sich hierbei um eine technische Dienstleistung handelt, die zu vergüten ist. Vor diesem Hintergrund hatten sich die ARD und das ZDF mit den Kabelnetzbetreibern geeinigt und entsprechende Verträge geschlossen. Das Deutschlandradio (DLR) aber nicht. Das DLR hat im Juni 2018 den Vertrag über die Verbreitung nochmals gekündigt. Daraufhin hatte Unitymedia im August 2018 die Maßnahme der „Ausspeisung“ der Programme für Mitte Januar 2019 angekündigt und jetzt vollzogen.
Rechtlich ist die LPR Hessen nicht in der Lage eine Einspeisung anzuordnen, wenn entsprechende Grundlagen (Verträge) fehlen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die bisher vom DLR genutzten Kapazitäten nicht neu vergeben wurden und bei einer möglichen Einigung zur Verfügung stünden.
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Also, vermute ich, rechtlich ist UM hier recht.
am 07.02.2019 18:50
Danke für die Info. Ich hatte mittlerweile Kontakt zur Landesmedienanstalt NRW. Dort ist man nicht in die Problematik involviert.
Mir ist das Thema dort aber genauso dargestellt worden, wie von dir beschrieben. Also warten und auf eine Verständigung hoffen.
am 07.02.2019 21:47
am 07.02.2019 22:03
am 07.02.2019 22:06
am 07.02.2019 22:25
Nein, aber in der weiter vorne verlinkten Pressemitteilung der LfM NRW (hattest nicht sogar du die verlinkt, CE38?) steht genau das drin!
am 07.02.2019 22:49
Am besten die original BGH-Entscheidung lesen:
https://openjur.de/u/892084.html
am 07.02.2019 23:07
CE38:Am besten die original BGH-Entscheidung lesen:
https://openjur.de/u/892084.html
Vorher am besten ein Jurastudium mit entsprechendem Fach ablegen 🙂Um was für andere "angemessene Bedingungen" außer Geld soll denn in unserer Gesellschaft gehen?