Deutschlandfunk aus dem Kabelnetz genommen
Anonym67030
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Frage 1
Warum wurde der DLF - auf Wunsch des Senders (?) - aus dem Kabelnetz in Karlsruhe (?) herausgenommen ?

Frage 1.2.
Ging es um Geld, wollte der DLF die Gebühren der Unimedia nicht mehr bezahlen

Frage 2:
Wann wird das TV Prog der ARD und des ZDF herausgenommen - wann der endlich RTL II ?!?
217 Antworten 217
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
SuseUM:
Hallo cargo-agent.

Deutschlandradio hat den Verbreitungsvertrag für seine Radio-Programme zum Ende letzten Jahres  gekündigt und erklärt, dass sie bei uns keine Ausstrahlung ihrer Programme mehr nachfragen.
Auf unser Angebot, über eine Fortsetzung der Verbreitung zu verhandeln, wurde nicht eingegangen.
Daher setzen wir jetzt mit der Beendigung der Verbreitung nur den ausdrücklichen Wunsch des Senders um.

Liebe Grüße
Suse

Ein Sprecher von Deutschlandradio behauptet aber was voellig anderes. Es wird von einer "einseitigen Ankündigung" des Kabelnetzbetreibers gesprochen. Kann die schriftliche Kuendigung von Deutschlandradio nicht der Oeffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden ? Ersatzweise könnte sich die Geschaeftsleitung von Unitymedia mit einer eindeutigen Erklaerung (z.B. Eidesstattliche Erklärung) positionieren, das eine belastbare Kuendigung von Deutschlandradio vorliegt. Eine aktive Nachfrage von Deutschlandradio ist nach den landesrechtlichen Gesetzen in den betroffenen 3 Bundeslaendern nicht notwendig.

Im Rundfunkstaatsvertrag Paragraph 52b werden ausdrücklich die beitragsfinanzierten bundesweiten Fernseh- und Hoerfunkprogramme mit einer "Must-carry Regelung" genannt. Hinzu kommt das Argument der "Ortsueblichkeit". Der Wohnungswirtschaft und den Kabelkunden wurde die Einspeisung der "ortsueblichen" Programme zugesagt. Deutschlandradio sendet seine Programme u.a. bundesweit ueber UKW.

In der Diskussion spielt auch die Netzneutralitaet in TV/Radio Kabelnetzen eine zunehmende Rolle.

Vielen Kunden die weiterhin die Sender von Deutschlandradio empfangen moechten, hantieren jetzt mit Wurf- und Zimmerantennen, nutzen schlecht isolierte Antennenweichen und tragen damit zu erheblichen zusätzlichen Einstrahlungen bei. Stoerungen bei der Internetnutzung sind die Folge. Dies kann nicht im Sinn von Unitymedia sein.

Der ortsübliche Empfang muss durch das TV/Radio Kabelnetz sichergestellt werden. Dies ist auch der Hintergrund vieler Gerichtsentscheidungen, die damit "individuelle Antennenloesungen" der Mieter verhindert haben.

Deutschlandradio stellt jetzt auch auf der Hoererhotline klar, dass es Aufgabe von Unitymedia ist, die rechtlichen Vorgaben zu erfuellen. Das Signal der Sender wird kostenfrei den Kabelnetzbetreibern zur Verfuegung gestellt. Bis auf Unitymedia werden die Sender von Deutschlandradio von allen anderen Netzbetreibern auch eingespeist.
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Es ergeben sich spannende Fragen:

1. Gibt es ein Sonderkuendigungsrecht fuer TV/Radio Kabelkunden, wenn die rechtlichen Vorgaben nach den jeweiligen Landesmediengesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag nicht eingehalten werden ?
2. Gibt es ein Sonderkuendigungsrecht fuer TV/Radio Kabelkunden, wenn der ortsübliche Empfang nicht gewährleistet wird ?
3. Gibt es ein Sonderkuendigungsrecht fuer TV/Radio Kabelkunden, wenn falsche Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit einer Ausspeisung verbreitet werden würden ?
4. Gibt es ein Sonderkuendigungsrecht fuer TV/Radio Kabelkunden, wenn die Netzneutralitaet in den Netzen fuer TV und Radio nicht beachtet wird und rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Sender und Kabelnetzbetreiber auf den Ruecken der Kabelkunden ausgetragen werden ?
RalphM
Datenguru
Datenguru
Was steht im entsprechenden Vertrag des Kunden mit Unitymedia?
(Ich bin "nur" 2-play-Kunde, daher habe ich dazu keine Informationen)

CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
RalphM2.0:
Was steht im entsprechenden Vertrag des Kunden mit Unitymedia?
(Ich bin "nur" 2-play-Kunde, daher habe ich dazu keine Informationen)


Den "einen" Vertrag gibt es nicht. Es gibt Kunden noch mit Kabelvertraegen aus Zeiten von Post und Telekom, nach dem Kabelsplit mit den unterschiedlichen Regionalgesellschaften ISH, KabelBW etc. . Dazu spielt bei Sonderkuendigungen die Rechtssprechung eine grosse Rolle. Vieles ist in Gesetzen und Vertraegen nur unvollständig geregelt. Im aktuellen Fall kommen noch die unterschiedlichen Landesmediengesetze in den 3 Bundeslaendern hinzu.
Anonym67177
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Kabel BW hat sich mir gegenüber geweigert mir einen Beleg der
öffentlichen Behauptung, die Abschaltung sei aufgrund einer Bitte von
Deutschlandfunk erfolgt, zuzuleiten. Ich hatte Unitymedia als Empfänger
dieser behaupteten Bitte um diesen Text gebeten. An der Telefonhotline
wurde ich mit meiner Frage an den Deutschlandfunk verwiesen.
In
den Internetmeldungen steht ausdrücklich, dass Deutschlandfunk das
Signal weiterhin zur Verfügung stellt. Daraus schließe ich, dass es sich
bei der Ansageschlaufe um eine Lüge, gemäß den aktuellen Verhältnissen
in den USA verharmlosend Fake-News genannt, handelt.

Aus
meiner Sicht bricht Unitymedia mit der Sperrung des wichtigsten
Informationssenders gravierend seine Versorgungspflicht. Es kann nicht
sein, dass Unitymedia mit seinen Versorgungsprivilegien die Kunden in
Haft nimmt. Da sollte wegen Nichterfüllung die Lizenz entzogen werden.

Viele
Radiohörer sind nicht in der Lage, den Empfänger selber einzurichten
und werden mit der Bevorzugung privater Unterhaltungssender ohne
Informationsqualität schon lange gegängelt. Dies sollte jetzt den
Auslöser geben, dass die Politik gegen derartige Auswüchse (Griff in die
Gebührenkasse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) endlich beendet und
dieverse andere Missstände bei diesen monopolartigen Konzernen in den
Griff bekommt.
Ich werde bei der anstehenden Europawahl die KandidatenInnen hierzu fragen!

EGP:rage:
Anonym24426
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Die Unitymedia Kunden bezahlen über die GEZ die Programme des Deutschlandfunks. Unitymedia hätte aus Kundenfreundlichkeit diese Programme drin lassen können. Was ist wichtiger, die Kunden oder Einspeiseverträge? 

Bei Vodafone Kabel, NetCologne und anderen Kabelnetzbetreibern sind die Programme des Deutschlandfunks weiter vorhanden.

RalphM
Datenguru
Datenguru
Es ist wohl, wie bei vielem, Auslegungssache.
Wenn Unitymedia sich auf den Standpunkt stellt, dass der DLF die Verträge mit Ihnen gekündigt hat, können Sie natürlich die Verbreitung einstellen.

Wenn das natürlich anderen bindenden Verträgen, Vorschriften, Gesetzen mit höherem Geltungsrang widerspricht, wird das auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.
Anonym67177
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Hallo RalphM2.0,

in der Unitymedia-Daueransageschleife wird eine Bitte seitens Deutschlafunk bezüglich Einstellung der Verbreitung behauptet. Seitens Deutschlandfunk wird angegeben, dass die Signale unverändert für Unitymediabereitgestellt werden.
Das ist völlig unabhängig von einer Vertragsfrage.
Da seitens Unitymedia kein Dokument zum Nachweis der eigenen Behauptung vorgelegt wird, beurteile ich dies als öffentliche Lüge auf dem Rücken der Kunden.

Auch was waren das für Zeiten als im alten Preußen noch eine Zeitung verurteilt wurde wegen der Verbreitung nachweislich falscher Informationen ...
(Jetzt frag mich bitte nicht nach der Fundstelle - das Urteil las ich vor mindestens 20 Jahren).

Ernsthaft: Ein Strafurteil wegen Verbreitung von Lügen möchte ich nicht. Aber eine Fernwirkung auf die Position des monopolartigen Anbieters wünsche ich mir schon. Und eine heftige Zahlungsaufforderung wegen absichtlicher Nichteinhaltung der Versorgungspflicht.

Guten Morgen-Gruß :tophat: !

EGP
chris86_UM
Datenguru
Datenguru
Auf Nachfrage wurde mir soeben vom Deutschlandfunk bestätigt, dass man die Signale der Unitymedia nach wie vor kostenlos bereitstellt, und mit einer Verbreitung im UM-Netz einverstanden ist.

Vertragliche Streitigkeiten zwischen UM und DLF gehen mich als Kunde nichts an.

Mein Vertragspartner ist Unitymedia. Und wenn dieser einseitig die bereitgestellte Leistung (insbesondere im Bereich der Grundversorgung) beschneidet, dann habe ich selbstverständlich das Recht zu einer angemessenen Reduzierung des Monatsbeitrags oder zur außerordentlichen Kündigung.
Daniel_79
Royal-Techie
Royal-Techie
chris86:
Auf Nachfrage wurde mir soeben vom Deutschlandfunk bestätigt, dass man die Signale der Unitymedia nach wie vor kostenlos bereitstellt, und mit einer Verbreitung im UM-Netz einverstanden ist.

Vertragliche Streitigkeiten zwischen UM und DLF gehen mich als Kunde nichts an.

Mein Vertragspartner ist Unitymedia. Und wenn dieser einseitig die bereitgestellte Leistung (insbesondere im Bereich der Grundversorgung) beschneidet, dann habe ich selbstverständlich das Recht zu einer angemessenen Reduzierung des Monatsbeitrags oder zur außerordentlichen Kündigung.


Ja und nun? Ich stelle mich auch kostenlos an die Straße wenn ich ein Taxi will. Was für eine Aussage. Das ein Dienstleister Geld für seine Leistung nimmt ist ja nicht ungewöhnlich wenn den jemand nicht zahlen will ist es ja auch normal, dass man ausgelistet wird. Mus Carry bedeutet ja nicht, dass man dann nichts Zahlen muss. Ich verstehe den Trubel nicht DLF kann man über Internet und DAB+ rauschfrei empfangen. W9 ist das Problem eins dieser Signale zu nutzen?