Widerruf und Kündigung
SaurerApfel
Smart-Analyzer
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Hallo...
Ich habe folgendes Problem ich wurde am 22.3.2018 von der Vodafone Hotline angerufen, wegen meiner Vertragsverlängerung. Mir wurden satte Rabatte von 28 € auf die monatliche Rechnung zu gesichert, was auch alles auf Band aufgenommen wurde. Als die Bestätigung per Mail kam mit dem neuen Vertrag gab es keinen Rabatt. Ich habe bei der Kundenbetreuung angerufen und mir wurde gesagt es wird die Bandansage geprüft ob das alles stimmt was ich so sage. So jetzt steht in der Mein Vodafone App das ich 79,99 € monatlich zahlen soll. Ich habe sofort die Vertragsverlängerung per Fax widerrufen am 26.3.2018 und im gleichen Atemzug gekündigt. Die Annahme von dem mir zu geschickten Handy habe ich verweigert. Somit hätte ich auch widerrufen wurde mir bei der Kundenbetreuung gesagt, weil ich die Annahme verweigert habe. Jetzt ist folgendes bei mir steht jetzt in der App das mein Vertrag zum 18.6.2020 gekündigt ist und es ist alles noch auf dem von mir widerrufenen Vertrag eingestellt, in der App. Ich habe bis jetzt 5 mal bei der Kundenbetreuung angerufen und immer wird mir was anderes erzählt, ich bin sauer. Ich bin schon über 15 Jahre Kunde. Wer kann mir helfen?
17 Antworten 17

Ok, ich möchte es einmal so erklären.

 

Du verlängerst deinen Vertrag mit einem neuen Gerät. Ob mit oder ohne Tarifwechsel verlängert sich deine Laufzeit. Oft wird aber auch der Tarif umgestellt. Somit verlängert sich die Vertragslaufzeit zum Einen durch die Gerätebestellung und zum Anderen durch den Tarifwechsel.

 

Ein kleiner Exkurs in Pleiten, Pech und Pannen im Alltag mit 44 Mio Kunden :smileytongue:

 

Variante 1: Der Kunde kann sich melden und angeben, er habe die Annahme verweigert, weil ein falsches Handy, eine falsche Farbe etc. geliefert wurde. In diesem Fall wird unter Umständen ein Neuversand eines anderen Geräts veranlasst, ohne dass auffällt, dass die Laufzeit bereits zurück gestellt wurde.

 

Ein Neuversand ist ein anderer Vorgang als die Bestellung eines Geräts im Rahmen einer Vertragsverlängerung.

 

Wenn du z.B. am 1.1.18 ein Gerät geschickt bekommst, dann verlängert sich deine Laufzeit ab dem 1.1. um 24 Monate bis zum 31.12.19. Du verweigerst nun die Annahme einer Woche später ist das Gerät bei Arvato, die Umbestellung ist bereits hinterlegt, dann wird dir ohne weitere Laufzeitverlängerung das alternative Gerät zugesendet.

 

Es würde also höchstwahrscheinlich garnicht auffallen, dass Tarif und Laufzeit bereits rückumgestellt wurde.

 

99 von 100 Kunden sind Gott sei Dank ehrlich und melden sich um nachzufragen, was sie denn jetzt mit dem Gerät machen sollen, aber na ja, was soll ich sagen, Zigaretten und Schnaps sind nicht umsonst in der Regel "hinter Gittern".

 

Variante 2: Der Kunde widerruft die Vertragsverlängerung mit Gerät schriftlich oder telefonisch. Der Tarif und die Laufzeit werden zurück gestellt noch bevor das Gerät zurück gesendet wird. Nehmen wir weiter an, dass vor der Vertragsverlängerung eine Kündigung im System war, so wird diese im Rahmen der Widerrufsbearbeitung wieder eingerichtet. Der Kunde zahlt die Geräterechnung und voila hat der Kunde ein Gerät obwohl sein Vertrag womöglich in 3 Monaten endet. Das würde bei der Menge an Kunden und Vertragsverlängerungen garnicht auffallen.

 

99 von 100 Kunden sind Gott sei Dank ehrlich und melden sich um nachzufragen, was sie denn jetzt mit dem Gerät machen sollen, aber na ja, was soll ich sagen, Zigaretten und Schnaps sind nicht umsonst in der Regel "hinter Gittern".

 

Variante 3: Mein persönlicher Favorit. Der Kunde widerruft die Vertragsverlängerung telefonisch oder schriftlich und verweigert die Annahme des Geräts. Der Tarif wird auf den alten Tarif umgestellt, bevor das Gerät bei Arvato ankommt. Auf den ersten Blick praktisch, wenn der neue Tarif teuerer ist als der alte. So würden dem Kunden weniger lang Mehrkosten entstehen. Jetzt trifft das Gerät bei Arvato ein und löst automatisch aus, dass der Tarif auf den Alttarif umgestellt wird. Jetzt wirds spannend.

 

Nehmen wir an der Kunde hatte vorher einen Red S ohne Smartphone und wurde im Rahmen der Vertragsverlängerung in einen Red S mit Premium-Smartphone umgestellt. Kunde widerruft also, die zuständige Abteilung wechselt den Kunden zurück in den Red S ohne Smartphone. Das Handy kommt zurück und schwupps bei der Masse an Widerrufen wird der Kunde noch einmal in den zuletzt gebuchten Tarif umgestellt, in diesem Fall also wieder in den Red S mit Premium-Smartphone. Jetzt hat der Kunde zwar kein Gerät mehr, aber dafür wieder den teuren Tarif.

 

Zusammenfassung: Bei einem Unternehmen mit so vielen Kunden und auf verschiedene Abteilungen verteilte Aufgaben ist es unerlässlich bestimmte Abläufe genau einzuhalten, weil sonst einfach zu viele Fehler passieren und das in der Regel zum Nachteil des Kunden.

 

Bei Vertragsverlängerung mit Gerät, die widerrufen werden soll, nie die Annahme verweigern, sondern das Gerät annehmen und mit Rücksendeaufkleber zurück senden. Immer als Retourengrund "Widerruf" angeben. Zusätzlich kurz anrufen und angeben, dass man das Gerät zurücksendet, weil man die Vertragsverlängerung/den Neuvertrag widerrufen möchte.

 

Bei Neuverträgen ohne Gerät, die widerrufen werden sollen, ruhig die Annahme verweigern aber auf jeden Fall anrufen, oder schriftlich mitteilen, dass man den Neuvertrag widerrufen möchte, da bei Sendungen ohne Gerät der Widerruf im Gegensatz zu Sendungen mit Gerät der Storno oft nicht automatisch bearbeitet wird.

 

Roman Ende Smiley (Zunge)

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Helferlein Ich danke dir sehr für deinen Roman. Einiges gäbe es da zu besprechen, führte aber viel zu weit.

Ich habe aber noch eine Variante:

Kunde nimmt Gerät an, widerruft den Vertrag und "vergisst", Gerät zurückzuschicken.

Was passiert denn dann mit dem Widerruf und einer evtl. wieder einzutragenden Kündigung?


@Gelöschter User schrieb:

@Helferlein Ich danke dir sehr für deinen Roman. Einiges gäbe es da zu besprechen, führte aber viel zu weit.

Ich habe aber noch eine Variante:

Kunde nimmt Gerät an, widerruft den Vertrag und "vergisst", Gerät zurückzuschicken.

Was passiert denn dann mit dem Widerruf und einer evtl. wieder einzutragenden Kündigung?


Bei einem Mobilfunkvertrag mit Gerät kannst du nur widerrufen, wenn du beide Verträge widerrufst, schau dir dazu einmal den ersten Absatz im Anhang an (Widerrufsbelehrung die mit dem Gerät versendet wird).

 

In diesem Fall ist das Stichwort "verbundene Verträge".

 

Aus dem selben Grund aus dem hier Mobilfunkverträge widerrufen werden konnten, obwohl eigentlich kein Widerufsrecht für den Mobilfunkvertrag an sich (wäre er zB. ohne Gerät geschlossen worden) laut Fernabsatzgesetz bestand.

 

Weil das Widerufsrecht durch "die Kopplung zwischen Mobilfunkvertrag und dem vergünstigten Handy "  Quelle sich dann nicht nur auf den Kauf des Geräts sondern halt auch auf den damit verbundenen Mobilfunkvertrag bezieht. In diesem Fall wurde ja auch nicht gesagt "Ok, dann muss der Kunde halt den Tarif ohne Smartphone zahlen und nur das Gerät zurück geben, sondern der komplette Vertrag wurde storniert, weil das Eine eben nicht ohne das Andere geht.

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Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Helferlein Das ist mir schon klar. Natürlich widerruft der Kunde beide Verträge Und nun "vergisst" er halt, dass er verpflichtet ist (§ 357 I  BGB) , das Gerät zurückzusenden. Diese "Schusseligkeit" berührt aber den Widerspruch als soclhen nicht.


@Gelöschter User schrieb:

@Helferlein Das ist mir schon klar. Natürlich widerruft der Kunde beide Verträge Und nun "vergisst" er halt, dass er verpflichtet ist (§ 357 I  BGB) , das Gerät zurückzusenden. Diese "Schusseligkeit" berührt aber den Widerspruch als soclhen nicht.


Ich denke da kommen wir in einen Bereich der mit Dr. jur. Google nicht mehr zu klären ist, sondern tatsächlich eine juristisch ausgebildete Person erfordert, der das Ganze unter die Lupe nimmt.

 

Denn dass die Widerrufsfrist im Sinne des Fernabsatzgesetzes 14 Tage beträgt, Widerrufsbelehrung vorausgesetzt ist ja auch klar. Und 14 Tage sind keine 5 Wochen. Dummheit schützt vor Strafe nicht.

 

Ich denke auch, dass die Frage ist warum der Kunde widerruft, ohne Grund innerhalb von 14 Tagen oder auf Grund mangelhafter Ware.

 

Aber wie gesagt, das geht über meinen Wissenstand.

 

Vodafone handhabt das meines Wissens so, dass bei Rücksendung außerhalb der Frist der Widerruf abgelehnt wird, Ausnahme besondere Fälle in denen aus Kulanz ein sogenannter Retouren Begleitschein ausgestellt wird. In diesem Fall wird die Ware auf jeden Fall angenommen, überspitzt gesagt, sogar wenn der Kunde Einzelteile einsendet.

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Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Helferlein

Es ging mir jetzt nicht speziell um diesen Kunden und eingehaltene Fristen etc., sondern allgemein um die Arbeitsweise, einen Widerruf erst nach Wareneingang zu bearbeiten.

Was nun meine Fragestellung angeht, braucht es dazu keine juristisch ausgebildete Person, die Antwort ist ganz einfach: Der Widerruf wurde wirksam erklärt (Fristen etc. vorausgesetzt) und damit wirksam. Wird die Ware nicht zurückgeschickt, muss der Händler eben Rechtsmittel anwenden. Aber zu sagen, der Widerruf wird nicht bearbeitet, weil die Ware nicht da ist, ist unrechtmäßig. Hier nur zwei links zum Thema:

http://www.anwaltblog24.de/praxisproblem-widerrufsrecht-kunde-uebt-widerrufsrecht-aus-schickt-die-wa... (unten)

https://www.it-recht-kanzlei.de/nichtruecksendung-ware-14-tage-konsequenzen.html (siehe dort II.)

Das soll es aber jetzt gewesen sein und ich wünsch dir noch einen schönen Abend.

 

SaurerApfel
Smart-Analyzer
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Es hat sich alles aufgeklärt. Vielen Dank für die Hilfe und Tipps.
HeikeF
Moderator:in
Moderator:in

Hallo SaurerApfel,

 

danke Dir für die Rückmeldung und schön, dass alles geklärt ist. Smiley (fröhlich)

 

Lieben Dank an alle, die hier mitgewirkt haben.

 

Hier ist dann jetzt auch ein Schloss drauf.

 

Gruß,

 

Heike

 

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