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Lösung
am 11.04.2019 10:52
Guten Tag an Alle,
bei mir ist folgende Ausgangssituation:
Alt-Tarif: Red 1.5 GB (Premium Smartphone (Aktionstarif), Basispreis: 64.99 €) + 0.5 GB + 2.0 GB; 20 € + 5 € mtl. Rabatte; EasyTravel Flat 4.99 €
Neu-Tarif: Red XS 5.0 GB (Premium Smartphone, Basispreis: 49.99 €); EasyTravel Flat 4.99 €
2017 hatte ich mein Vetrag im September verlängert gehabt und das Samsung Galaxy S8 für 1 € als Aktion erhalten. Nun schaue ich erneut und musste mit der Migration feststellen, dass die Substufe sich geändert hat und durch die Migration ich für das Samsung S10 nun 249,90 € zahlen müsste im bestehenden Tarif.
Nun meine Frage, ausgehend von den obengenanten Fakten:
Müsste nicht der Red 1.5 GB (Premium Smartphone) zu den Red S gewandelt werden, da beide den gleichen Basispreis haben damit ich dann natürlich nicht eine so hohe Zuzahlung wie im Red XS leisten müsste?
Beste Grüße
Stefan
11.04.2019 12:18 - bearbeitet 11.04.2019 12:19
Hallo @snurfer !
Nein, die Migration ist so korrekt.
Ich würde es so sehen:
Du hast aktuell einen noch über eine bestimmte Mindestlaufzeit vereinbarten Vertrag in einem bestimmten Tarif. Um diesen aktuell vereinbarten Vertrag geht es.
Nun hast du zu diesem Tarif ein Update bekommen, daß dir zum gleichen Preis mehr Inhalte als ursprünglich vereinbart bietet, bei Beibehaltung der bisher vereinbarten Laufzeit. Dazu zählen das Gigadepot, der Vodafone Pass, mehr Datenvolumen (in deinem Fall 1GB) etc.
Dazu wurdest du in einen bestimmten Tarif migriert. Die Umsetzung kann entweder mit Migrationsrabatten oder durch Einordnung in einen Tarif bei dem dem schon der reguläre monatlichen Preis identisch ist ( Wie beim Basispreis des Red XS gegenüber dem Red 1,5GB mit deinen ursprünglichen Rabatten) erfolgen. Wie dieser Tarif oder die Zuzahlungsstufe heißt und welche Systematik seitens Vodafone im Einzelfall dahinter steckt ist daher für dich als Kunde völlig irrelevant, da es nur darum geht, daß für dich als Kunde der Preis wie vereinbart bleibt und du nicht weniger Inhalte hast wie bisher, sondern deutlich mehr.
Das ist im Rahmen des Tarifupdates der Fall.
Du machst dir Gedanken über deine zukünftige Smartphonezuzahlungsstufe bei einer VVL mit neuem Smartphone:
Es bringt nichts, sich weit im Voraus über zukünftige Vertragsverlängerungen, Zuzahlungen, Einmalpreise etc. Gedanken zu machen. Das kann sich täglich ändern. Eine Vertragsverlängerung mit neuem Smartphone ist frühestens nach 21 Monaten nach dem letzten Smartphonebezug möglich.
Zu diesem Zeitpunkt werden die Konditionen je nach von dir gewünschtem Tarif im Rahmen einer VVL neu festgelegt. Hier bestimmt sich auch je nach Smartphonewahl die Smartphonezuzahlungsstufe und der Einmalpreis.
Hättest du kein Update bekommen, hätte dir vorab auch niemand garantieren können ob/bis wann und zu welchen Konditionen du nach Ablauf der Mindestlaufzeit in einem Alttarif wie dem Red GB mit Smartphone noch hättest verlängern können. So hast du schon weit vor Ablauf der Mindestlaufzeit von zusätzlichen Vorteilen profitiert unter Beibehaltung der ursprünglich vereinbarten Konditionen und der Laufzeit.
29.06.2019 10:05 - bearbeitet 29.06.2019 10:07