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Lösung
31.03.2020 22:32 - bearbeitet 31.03.2020 22:35
Hallo,
ich wollte eben meinen Red M 2017 Vertrag kündigen, da mir ein Red S reichen würde und ich nicht versehentlich in eine Vertragsverlängerung stolpern möchte. Nach vollzogener Kündigung stand dann aber folgendes dort:
"Ab dem 31.03.2020 verlierst du alle Vorteile der GigaKombi" (siehe Anhang). Ich habe daraufhin die Kündigung erstmal zurückgenommen, wundere mich aber, dass es in allen bisherigen Threads hier im Forum hieß, dass die Kombi erst endet, wenn einer der Verträge wirklich beendet ist.
Wann hat sich das denn geändert? Und muss ich überhaupt kündigen, um nach den 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit in Red S wechseln zu können?
Nachtrag: Der Vetrag läuft bis mindestens 3.8.2020
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 03.04.2020 13:23
Hallo M-C-S,
die Vorteile der GigaKombi bleiben immer solange bestehen, solange beide Verträge aktiv sind.
Wenn Du ohne neues Handy verlängern möchtest, geht das erst 24 Monate nach Erhalt des letzten Handys. Mit neuem Smartphone schon 3 Monate vorher.
Es muss dann nur ein Tarifwechsel gemacht werden, also keine Kündigung etc.
LG,
Dany
am 31.03.2020 23:01
Hi @M-C-S,
also meine Infos der letzten Tage sind dieselben wie deine. Die Gigakombi endet mit Ablauf des Vertrages und nicht mit der Kündigung.
Aber zu deiner Frage
@M-C-S schrieb:
(...)
Und muss ich überhaupt kündigen, um nach den 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit in Red S wechseln zu können?
(...)
Nein, du musst nicht kündigen, um in einen anderen Tarif zu wechseln. Wenn du mit neuem Telefon wechseln/verlängern möchtest, dann kannst du das drei Monate vor Ablauf der MVLZ.
am 31.03.2020 23:11
Danke für die Info. Tatsächlich habe ich ein eigenes Handy und einen reinen Handyvertrag. Das möchte ich auch zukünftig so halten, sprich kein Telefon mit einem Handyvertrag koppeln. Geht das auch, oder muss ich dann doch kündigen und neu abschließen für Red S? Und was passiert dann mit meiner Rufnummer?
Fragen über Fragen 🙂
am 03.04.2020 13:23
Hallo M-C-S,
die Vorteile der GigaKombi bleiben immer solange bestehen, solange beide Verträge aktiv sind.
Wenn Du ohne neues Handy verlängern möchtest, geht das erst 24 Monate nach Erhalt des letzten Handys. Mit neuem Smartphone schon 3 Monate vorher.
Es muss dann nur ein Tarifwechsel gemacht werden, also keine Kündigung etc.
LG,
Dany
am 12.04.2020 19:58
Anscheinend wurde die Meldung bei Kündigung überarbeitet. Jetzt passt auch der Text zu dem, was hier kommuniziert wurde:
"Ab dem 3.8.2020 verlierst Du alle Vorteile der GigaKombi."
Danke an die Antworter, und dan denjenigen, der das im MeinVodafone korrigiert hat 🙂
am 14.04.2020 08:04
Hi @M-C-S,
wir hatten den Hinweis an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.
Schön, dass die Anpassung so kurzfristig umgesetzt wurde. Ich mach dann hier auch mal wieder zu.
Viele Grüße und eine schöne Woche
WolfgangF