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Antwort
Lösung
am 29.11.2018 12:07
Hallo Vodafone,
Im september 2017 habe ich telefonisch meinen Vertrag verlängert zu einem monatlichen Gesamtpreis.
Nun 1 Jahr nach der Verlängerung wird ein 16€ höherer Betrag abgebucht.
Nach mehrmaligen telefonischen Gesprächen ist es nicht möglich das Gespräch über den Vertragsabschluss einzuhören.
Zitat eines Vodafone Mitarbeiter "der Rabatt seie weg- W-E-G oder spreche ich Chinesisch". (Dies kann aber nicht belegt werden, da s.o. das Vertragsabschlussgespräch nicht einzhören ist.)
Ich möchte zur Klärung meines Anliegens die Vertragsaufzeichnung die von der Kundenrückgewinnungsabteilung aufgenommen wurde vorgespielt bekommen um die Vertragskonditionen nachzuweisen.
Hiermit meine ich NICHT die Aufzeichnungen für die Qualitätskontrolle sonder die Aufzeichnung die in diesem Gespräch mit Vermerk des Vertragabschlusses gestartet wird.
am 29.11.2018 12:51
@Rwittern@ schrieb:
Hiermit meine ich NICHT die Aufzeichnungen für die Qualitätskontrolle sonder die Aufzeichnung die in diesem Gespräch mit Vermerk des Vertragabschlusses gestartet wird.
Nach über einem Jahr wird keine der beiden Aufzeichnungen mehr vorhanden sein (dürfen).
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 29.11.2018 13:18
Das ist vermutlich richtig, trotzdem sollte VF in der Lage sein, die Rechtmäßigkeit der Forderung zu belegen.
Möglicherweise ergibt sich das aber auch aus der Tarifbeschreibung bzw. der Auftragsbestätigung.
am 29.11.2018 13:20
@Díaz_de_Vivar@ schrieb:
Das ist vermutlich richtig, trotzdem sollte VF in der Lage sein, die Rechtmäßigkeit der Forderung zu belegen.
Auch @Rwittern sollte in der Lage sein, seine/ihre Forderung zu belegen. Denn auch @Rwittern stellt ja eine Forderung (nämlich "Ich will weniger zahlen als das, was ihr haben wollt.").
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 29.11.2018 13:41
am 29.11.2018 13:46
@Rwittern@ schrieb:
(...) nur wird diese Mail bestritten.
Das stimmt so nicht. Sie ist für die Mitarbeiterin, mit der sie gesprochen haben, nicht einsehbar. Das ist ein ziemlicher Unterschied.
Was ich nicht verstehe: Wenn Sie doch den Nachweis haben, warum senden Sie den dann nicht direkt an Vodafone (ob jetzt per Kontaktformular oder klassisch per Kopie als Brief), sondern schreiben stattdessen eine unter diesen Voraussetzungen doch völlig sinnarme Frage nach einer Aufzeichnung ins Internet?
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
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am 29.11.2018 14:09
Da ich den Wortlaut die Konditionen bleiben bestehen sehr schwammig finde im Bezug auf den Migrationsrabatt.
Und genau zu den Thema behauptet Vodafone das in diesem besagten Vertragsabschlussgespräch IMMER eine zeitliche Begrenzung genannt wird. Nur wie schon gesagt taucht diese nicht in der Zusammenfassung auf.
Natürlich kann es sein, dass DIESER Mitarbeiter die Email nicht einsehen kann, aber dann könnte man auch kundenorientiert mitteilen wer diese einsehen kann wenn schon nicht der Kundenservice.
Aber wenn Vodafone diese Aufnahme nicht mehr besitzt ist meine "doch völlig sinnarme Frage" (Ihrer Meinung nach) beantwortet.
am 29.11.2018 14:20
Vodafone darf diese Aufnahme nach über einem Jahr m.W. nicht mehr besitzen.
@Rwittern@ schrieb:
Natürlich kann es sein, dass DIESER Mitarbeiter die Email nicht einsehen kann, aber dann könnte man auch kundenorientiert mitteilen wer diese einsehen kann wenn schon nicht der Kundenservice.
Das finde ich sehr sinnvoll. Sie wollen ja etwas von Vodafone (nämlich, daß der Rabatt weiter gelten soll, wie es angeblich zugesagt wurde). Da ist es natürlich maximal hilfreich, sich jetzt zurückzulehnen und die Haltung "Na los, tummelt euch mal, damit ich bekomme, was ich will." an den Tag zu legen.
Wie ich persönlich vorgehen würde, habe ich Ihnen oben schon ge-/beschrieben. Aber Sie sind ja alt genug, selbst entscheiden zu können, was Ihnen wichtig ist.
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