Frage
Antwort
Lösung
am 16.10.2018 00:28
Freitags um 19 Uhr klingelte ein kaum des deutschen mächtiger Mann bei uns, und verlangte am Abend ohne vorherige Terminankündigung Zutritt nicht nur ins Haus, sondern in unsere Wohnung.
Auf meine Nachfrage worum es gehe und wer er sei erhielt ich die Antwort, dass er von Unitymedia komme und in unserer Wohnung wegen des neuen Glasfaseranschlusses etwas umstellen müsse.
Auf meine Bemerkung, dass es bereits 19 Uhr abends sei und warum er so spät käme hieß es, dass die Leute abends eher anzutreffen seien. Auf den Einwand, dass uns nichts von der Notwendigkeit einer Umstellung wegen Glasfaserverlegung bekannt sei - und wir zudem von Unitymedia weder eine Info hierzu noch eine Terminankündigung erhalten hätten meinte er dreist, dass uns der Termin sehr wohl per Karte von UM mitgeteilt worden sei, was nicht stimmte !
Auf meine Weigerung ihn am Abend (ich war allein) in Haus und Wohnung zu lassen, teilte er mir äusserst barsch und im Befehlston mit, dass Unitymedia sehr wohl das Recht zum Zutritt in unsere Privatwohnung habe, da wir bei ihnen Kabelkunde wären und daher verpflichtet seien, ihnen zur unvermeidlichen Umstellung Zugang zu unserer Wohnung zu gewähren. Was ich als unverschämte Nötigung und versuchten Hausfriedensbruch empfand, weshalb ich mich erneut weigerte, ihm zu öffnen !
Woraufhin die Nötigung mit der Drohung verstärkt wurde, dass wir ohne diese Umstellung keinen TV Empfang mehr hätten, was gelogen war - und - die Umstellung zudem im gesamten Haus bei 8 unserer Nachbarn längst erfolgt sei, weshalb nur wir noch im Verzug wären. Was ebenfalls gelogen war, wie wir nach Rücksprache mit unseren Nachbarn erfuhren !
Auf die Frage, was UM einfalle, uns nach den durch Change Day + Verlegung von Glasfaserkabeln in diesem Jahr ohnehin zugefügtem Ärger, Mehrkosten, Leistungsverweigerung und Zeitaufwand durch mehrere TV Komplettausfälle über je 4-5 Tage, inkl. null Entschuldigung, null Erreichbarkeit und null Entschädigung nun erneut zu belästigen, ging er nicht ein !
Ebenso wenig wie auf die Aussage, dass wir gar keinen Glasfaseranschluss beantragt hätten, und was UM daher einfalle, diese Entscheidung über unseren Kopf hinweg ohne unser Einverständnis zu treffen. Er brabbelte was von "davon unabhängig", und "es müsse aber gemacht werden"!
Nach erneuter Weigerung zu öffnen teilte ich ihm mit, dass ich zuerst mit meinem Mann, der zu der Zeit abwesend war sprechen müsse. Worauf er fragte, ob Dieser denn am Montag da sei, was ich bejahte. Worauf es hieß, dass er dann Montag noch mal wieder komme. Weshalb wir den ganzen Tag zu Hause warteten - aber Niemand kam !
Was allem dann die Krone aufsetzte waren die Infos, die wir bei anschließender Recherche im Internet fanden. Zum Einen, dass ein Glasfaseranschluss nur für das Internet Vorteile bringt, wir unser Internet jedoch über Netcologne beziehen - und mit Unitymedia UM nur einen TV Vertrag abgeschlossen haben. Ein Glasfaserkabelanschluss jedoch bei TV Empfang sogar von Nachteil sein kann. Weshalb bei uns dafür gar kein Bedarf besteht, was Unitymedia und seinen Mitarbeitern bekannt hätte sein müssen. Zum Anderen erfuhren wir, dass der Anschluss uns auch noch Kosten von 70 € verursachen würde, und damit 70 € für nichts !
Schließlich fanden wir noch den technischen Hinweis, dass bei einer Umstellung überhaupt kein Wohnungszutritt von Nöten sei - und erhielten in einem Rechtsforum die Auskunft, dass Unitymedia nicht das Recht zusteht, Zutritt zu unserer Wohnung zu verlangen !
FAZIT:
Der Unitymedia Mitarbeiter log mich mehrfach vorsätzlich an und unterschlug dabei die Tatsachen, dass uns der Anschluss gar nichts bringt, er dazu noch Geld kostet, und weder eine technische Notwendigkeit zum Wohnungszutritt erforderlich war noch Unitymedia das Recht hierfür zustand.
Womit dieser Mitarbeiter sich, nach Rücksprache mit einer befreundeten Juristin:
Der "Arglistigen Täuschung", der "mehrfachen Falschaussage" und des "versuchtem Hausfriedensbruches" strafbar gemacht hat.
Was wir daher so nicht mehr stehen lassen werden, weshalb wir den Fall dem Verbraucherschutz NRW gemeldet haben und über die Medien/Internet veröffentlichen werden, da hier ein eindeutiger Betrugsversuch vorliegt. Weshalb wir uns auch rechtliche Schritte gegen das UM vorbehalten, das schließlich für das rechtswidrige Verhalten seiner Mitarbeiter zu haften hat.
am 20.10.2018 23:31
am 21.10.2018 00:31
am 21.10.2018 00:56
am 21.10.2018 13:17
am 21.10.2018 14:12
am 21.10.2018 18:37
am 21.10.2018 23:20
am 22.10.2018 03:02
am 22.10.2018 04:49
am 22.10.2018 05:19
Mein Mann hat daraufhin sogar die Geschäftsleitung kontaktiert um sich zu beschweren, da ich nervlich vollkommen am Ende war. Dies wurde jedoch ignoriert mit Begründung, dass wir den Namen der Person nicht nennen konnten. Weil der Mitarbeiter sich bei meinem nochmaligen Nachfragen (den Namen hatte ich beim ersten Mal nicht entziffern können, weil er den Ausweis wieder weg steckte) weigerte, mir seinen Namen zu nennen. Gegen wen hätten wir da klagen sollen ?