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Unitymedia Mitarbeiter verlangt abends ohne Termin rechtswidrig Wohnungszutritt
Nicht anwendbar

Freitags um 19 Uhr klingelte ein kaum des deutschen mächtiger Mann bei uns, und verlangte am Abend ohne vorherige Terminankündigung Zutritt nicht nur ins Haus, sondern in unsere Wohnung.


Auf meine Nachfrage worum es gehe und wer er sei erhielt ich die Antwort, dass er von Unitymedia komme und in unserer Wohnung wegen des neuen Glasfaseranschlusses etwas umstellen müsse.



Auf meine Bemerkung, dass es bereits 19 Uhr abends sei und warum er so spät käme hieß es, dass die Leute abends eher anzutreffen seien. Auf den Einwand, dass uns nichts von der Notwendigkeit einer Umstellung wegen Glasfaserverlegung bekannt sei - und wir zudem von Unitymedia weder eine Info hierzu noch eine Terminankündigung erhalten hätten meinte er dreist, dass uns der Termin sehr wohl per Karte von UM mitgeteilt worden sei, was nicht stimmte !


Auf meine Weigerung ihn am Abend (ich war allein) in Haus und Wohnung zu lassen, teilte er mir äusserst barsch und im Befehlston mit, dass Unitymedia sehr wohl das Recht zum Zutritt in unsere Privatwohnung habe, da wir bei ihnen Kabelkunde wären und daher verpflichtet seien, ihnen zur unvermeidlichen Umstellung Zugang zu unserer Wohnung zu gewähren. Was ich als unverschämte Nötigung und versuchten Hausfriedensbruch empfand, weshalb ich mich erneut weigerte, ihm zu öffnen !


Woraufhin die Nötigung mit der Drohung verstärkt wurde, dass wir ohne diese Umstellung keinen TV Empfang mehr hätten, was gelogen war - und - die Umstellung zudem im gesamten Haus bei 8 unserer Nachbarn längst erfolgt sei, weshalb nur wir noch im Verzug wären. Was ebenfalls gelogen war, wie wir nach Rücksprache mit unseren Nachbarn erfuhren !


Auf die Frage, was UM einfalle, uns nach den durch Change Day + Verlegung von Glasfaserkabeln in diesem Jahr ohnehin zugefügtem Ärger, Mehrkosten, Leistungsverweigerung und Zeitaufwand durch mehrere TV Komplettausfälle über je 4-5 Tage, inkl. null Entschuldigung, null Erreichbarkeit und null Entschädigung nun erneut zu belästigen, ging er nicht ein !


Ebenso wenig wie auf die Aussage, dass wir gar keinen Glasfaseranschluss beantragt hätten, und was UM daher einfalle, diese Entscheidung über unseren Kopf hinweg ohne unser Einverständnis zu treffen. Er brabbelte was von "davon unabhängig", und "es müsse aber gemacht werden"!


Nach erneuter Weigerung zu öffnen teilte ich ihm mit, dass ich zuerst mit meinem Mann, der zu der Zeit abwesend war sprechen müsse. Worauf er fragte, ob Dieser denn am Montag da sei, was ich bejahte. Worauf es hieß, dass er dann Montag noch mal wieder komme. Weshalb wir den ganzen Tag zu Hause warteten - aber Niemand kam !


Was allem dann die Krone aufsetzte waren die Infos, die wir bei anschließender Recherche im Internet fanden. Zum Einen, dass ein Glasfaseranschluss nur für das Internet Vorteile bringt, wir unser Internet jedoch über Netcologne beziehen - und mit Unitymedia UM nur einen TV Vertrag abgeschlossen haben. Ein Glasfaserkabelanschluss jedoch bei TV Empfang sogar von Nachteil sein kann. Weshalb bei uns dafür gar kein Bedarf besteht, was Unitymedia und seinen Mitarbeitern bekannt hätte sein müssen. Zum Anderen erfuhren wir, dass der Anschluss uns auch noch Kosten von 70 € verursachen würde, und damit 70 € für nichts !


Schließlich fanden wir noch den technischen Hinweis, dass bei einer Umstellung überhaupt kein Wohnungszutritt von Nöten sei - und erhielten in einem Rechtsforum die Auskunft, dass Unitymedia nicht das Recht zusteht, Zutritt zu unserer Wohnung zu verlangen !


FAZIT:

Der Unitymedia Mitarbeiter log mich mehrfach vorsätzlich an und unterschlug dabei die Tatsachen, dass uns der Anschluss gar nichts bringt, er dazu noch Geld kostet, und weder eine technische  Notwendigkeit zum Wohnungszutritt erforderlich war noch Unitymedia das Recht hierfür zustand.

Womit dieser Mitarbeiter sich, nach Rücksprache mit einer befreundeten Juristin: 

Der "Arglistigen Täuschung", der "mehrfachen Falschaussage" und des "versuchtem Hausfriedensbruches" strafbar gemacht hat. 


Was wir daher so nicht mehr stehen lassen werden, weshalb wir den Fall dem Verbraucherschutz NRW gemeldet haben und über die Medien/Internet veröffentlichen werden, da hier ein eindeutiger Betrugsversuch vorliegt. Weshalb wir uns auch rechtliche Schritte gegen das UM vorbehalten, das schließlich für das rechtswidrige Verhalten seiner Mitarbeiter zu haften hat.

 

49 Antworten 49
Nicht anwendbar
Vermillion, das sehen wir - und die gültige Rechtslage - ganz anders. Dort heisst es eindeutig :

"Dass Niemand ohne eine vorliegende Störung an seinen TV Geräten verpflichtet ist, fremden Personen Zutritt zu seinen Privaträumen zu gewähren."

Mit dieser Begründung könnte ansonsten Jeder (auch Kriminelle mit gefälschten Ausweisen) Zutritt zu unserer Wohnung verlangen, ohne dass wir überhaupt in der Lage wären, diese Behauptung auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen.

Warum sollte es zudem technisch erforderlich sein, wegen einer TV Störung bei einem unserer Nachbarn aufgrund unsachgemäßer Installation in dessen Wohnung Zutritt zu unserer Wohnung zu verlangen ? Da die Fehlerquelle dann entweder in dessen Wohnung oder im allgemeinen Hauszugang (Keller) zu suchen wäre.

Die reine Mutmaßung bzw. Unterstellung, eine Störung würde durch eine "unsachgemäße Installation" in unserer Wohnung - und nicht in einer der 8 Nachbarwohnungen - ausgelöst, reicht als Begründung zum Wohnungszutritt da wohl nicht ganz aus.

Zumal dieses "Argument" der unsachgemäßen Installation implizieren würde, dass hierfür bei uns kurz zuvor eine Neuinstallation hätte erfolgen müssen. Was, wenn dem nicht so war ?

Wem wir demzufolge Zutritt zu unseren Privaträumen gestatten - und wem nicht - entscheiden wir als Eigentümer daher immer noch selbst. Zumal wir dazu auch versicherungstechnisch (Wohngebäude, Hausrat) verpflichtet sind, um unseren Haftungsschutz nicht zu gefährden..

Anonym239
Digitalisierer
Digitalisierer
Dann google mal nach "Einstrahlung" und den AGB von UM.
Nicht anwendbar
Die AGB von UM sind laut unserer Anwältin genau unrechtmäßig wie abendliche Überfälle ohne vorherige Terminankündigung, wenn sie inhaltlich gegen BGB und Haftungsrecht verstoßen.

Auch in den AGB kann UM sich, unabhängig von der gültigen Rechtssprechung, keine Sondererlaubnis erteilen, ohne überprüfbare Notwendigkeit jederzeit Zutritt zu fremden Wohneigentum zu verlangen.

Ein Zutritt gegen den Willen des Eigentümers, ohne dass Gefahr im Verzug für Dritte besteht, erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensuches. Bitte erst mal selbst juristisch informieren, bevor man solche falschen Aussagen tätigt. Derer hatten wir in letzter Zeit genug von UM.

Allerdings korrespondiert diese falsche Rechtsauffassung wieder mal mit dem sonstigen sittenwidrigen Verhalten des Unternehmens, wie nicht nur unzählige Kunden, Juristen und Klagen zeigen, sondern auch Medien und Verbraucherzentralen berichten.

Trotzdem danken wir für diese nochmalige Versicherung, dass unsere Entscheidung zur Kündigung bei diesem Unternehmen und einem künftig störungs & sowie belästigungsfreien Empfang über Satellit die einzig Richtige war.

RalphM
Datenguru
Datenguru
Schwierige Situation.
Ich meine aber auch, dass hier alles richtig gemacht wurde.

Im Zweifel gilt: nicht hereinlassen.

Und wenn es um größere Arbeiten geht, sollte es immer eine vorherige Ankündigung geben.


Nicht anwendbar
Danke RalphM2.0, zumal der angebliche UM Mitarbeiter beim vorletzten Mal an einem Freitag Abend in 2014 - ohne vorherige Terminankündigung - unseren Sohn an der Wohnungtür einfach beiseite schob, und ohne Erlaubnis in die Wohnung eintrat, während ich hilflos in der Wanne saß. Unglaublich.
haegar2609
SuperUser
SuperUser
Wirklich unglaublich! Sowas nennt man Hausfriedensbruch und unerlaubtes Betreten einer Wohnung.
Ich bin kein Mitarbeiter von Vodafone und kämpfe mit ähnlichen Problemen, die ihr anderen Kunden auch habt! Und bitte keine Anfragen über PN stellen!
Nicht anwendbar
Haegar2609,

ja, das war es auch. Unglaublich und absolut surreal. Als er vor der halb geöffneten Badtür stand, war ich wie paralysiert und konnte erst gar nicht glauben, was geschah. Ich war gezwungen, unbekleidet aus der Wanne zu steigen und ihn, nur mit Handtuch umwickelt, aus der Wohnung zu schieben.

Da er sich auf meine Bitte, die Wohnung umgehend zu verlassen nicht nur mit der Begründung weigerte, "Unitymedia habe jederzeit das Recht bei Kunden die TV Buchsen zu kontrollieren" - sondern nach dieser Aufforderung auch noch laut, ausfallend und agressiv wurde. Es war ein widerlicher, ungepflegter Typ mit schmierigem Haar, der nicht richtig deutsch sprach, jedoch einen Ausweis von Unitymedia vorzeigte.

[ Für den Kunden ist es nicht möglich anhand des Ausweises zu prüfen, ob die Person von UM kommt oder nicht. Laut UM reicht der Ausweis jedoch aus, Zutritt zur Wohnung zu verlangen. Heisst: Der Kunde ist immer der Dumme. Lässt er den "Mitarbeiter" nicht rein, pocht UM auf seine (rechtswidrigen) AGB. Handelt es sich um Kriminelle mit gefälschtem Ausweis, schiebt UM die Verantwortung von sich mit Begründung, der Kunde habe den Ausweis zu prüfen und zur Not bei UM tel. nachzufragen. Was für ein Vorschlag. Abgesehen davon, dass dem Kunden keine Kriterien zur Prüfung vorliegen, soll er bei UM anrufen und 30-60 Min. in der Hotline hängen. In der Hoffnung, dass irgendwann Jemand abhebt und er während dieser Zeit nicht aus der Leitung gekickt wird ? Während der Mitarbeiter - oder Kriminelle - so lange in der Wohnung bleibt und wartet - oder die Schränke ausräumt ? Wo bleibt hier die Verantwortung Unitymedias seinen Kunden gegenüber ? ]


Da ich ihn nicht allein mit meinem Sohn in der unteren Etage der Wohnung zurück kassen wollte, konnte ich mich weder zurück ziehen um mich anzukleiden noch die Polizei rufen, da ich mit einer Hand das Handtuch fest halten musste. Mir blieb nur ihn laut anzuschreien und mit Tritten aus der Wohnung zu schieben.

Dieses "bereichernde" Unitymedia Erlebnis hatte ich im Kopf, als vor Tagen erneut, zur gleichen Zeit um 19 Uhr an einem Freitag Abend ein nicht der deutschen Sprache mächtiger Unitymedia Mitarbeiter unter gleichem Vorwand Zutritt zu unserer Wohnung verlangte.

Kommentare wie der von "Anna Log" komplettieren da nur die ethische Verkommenheit in Bezug auf das unternehmerische Selbstverständnis Unitymedias und runden das Gesamtbild ab.
haegar2609
SuperUser
SuperUser
Als Wohnungsinhaber sei es als Mieter oder Eigentümer musst du nur der Polizei mit richterlichem Durchsuchungsbefehl Zutritt zur Wohnung geben. Allen anderen musst du keinen Zutritt gewähren. Im Servicebereich kann das zu deinem Nachteil sein. Dann muss der Servicemann oder die entsprechnde Firma mit dir einen dir genehmen Termin ausmachen. Sich durch Beiseiteschieben einer Person Zutritt zu verschaffen ist Hausfriedensbruch. Ich hätte in dem Fall bei UM bei der Geschäftsleitung Beschwerde eingelegt ob von Erfolg gekrönt oder nicht. Wenn die schmierige Drückertypen beschäftigen kann UM nicht erwarten das diesen Zutritt gewährt wird. Da würde ich es bei Wiederholung auf eine Zivilklage ankommen lassen auch wenn dies teuer und vielleicht nicht zum Erfolg führen würde.
Ich bin kein Mitarbeiter von Vodafone und kämpfe mit ähnlichen Problemen, die ihr anderen Kunden auch habt! Und bitte keine Anfragen über PN stellen!
Nicht anwendbar
Ja, ich weiss.

Es wäre auch nicht so weit gekommen, wenn der Typ auf der Straße gestanden und ich das Klingeln gehört hätte. Hier war das Problem, dass ich in der Wanne saß und durch Wasser rauschen nichts hörte, während er schon in der 3. Etage vor unserer Wohnungstür stand. Wie er ins Haus gekommen ist wissen wir nicht. Mein Sohn konnte daher über die Sprechanlage nichts sehen und mit Niemand sprechen, so dass er die Wohnungstür öffnen musste. Womit es schon zu spät war, und er wie Müll einfach zur Seite geschoben wurde.

Es lag auch keine TV Störung bei uns (oder Nachbarn) vor, die eine Kontaktierung des Servicebereiches und eine Überprüfung der Anschlussbuchse gerechtfertigt hätte, erst recht nicht in unserer Wohnung.

Mein Mann hat daraufhin sogar die Geschäftsleitung kontaktiert um sich zu beschweren, da ich nervlich vollkommen am Ende war. Dies wurde jedoch ignoriert mit Begründung, dass wir den Namen der Person nicht nennen konnten. Weil der Mitarbeiter sich bei meinem nochmaligen Nachfragen (den Namen hatte ich beim ersten Mal nicht entziffern können, weil er den Ausweis wieder weg steckte) weigerte, mir seinen Namen zu nennen. Gegen wen hätten wir da klagen sollen ?

Mein Sohn und ich fühlten uns wie Opfer, die Kriminellen hilflos ausgeliefert waren. Dies in meinem Fall in unbekleidetem Zustand, dazu wurde mir agressiv gedroht, dies hätte für mich ein Nachspiel in Form einer Anzeige, weil er sich zu gehen weigerte und ich gezwungen war, körperlich gegen ihn vor zu gehen. Was sollte ich sonst tun ? Ich hatte Angst um mein Kind. Es war widerlich.

Dass es ein Mitarbeiter von UM gewesen sein musste, erfuhren wir Tage später durch einen Cafeinhaber der Nachbarschaft, dem mein Mann von dem Vorfall berichtete. Er war während der Öffnungszeiten des Cafes ohne Termin auch bei ihm gewesen - und wurde vom Inhaber aufgrund seines unverschämten Verhaltens umgehend vor die Tür gesetzt. Der Nachbar sagte, "der Typ sei ein widerlicher Schmierlappen der UM Mafia, der schon länger durch die Gegend schleichen würde und optisch einen sehr zwielichtigen Eindruck vermittle." Seinen Namen kannte leider auch er nicht.

Für mich & unzählige andere betroffene Kunden ist weder sittlich noch unternehmerisch nachvollziehbar, was sich Unitymedia dabei denkt, solche kriminellen Typen auf seine zahlenden Kunden los zu lassen. Was tief blicken lässt - und viel über die Unternehmensphilosophie aussagt. Leider.
Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Lizzie:
Mein Mann hat daraufhin sogar die Geschäftsleitung kontaktiert um sich zu beschweren, da ich nervlich vollkommen am Ende war. Dies wurde jedoch ignoriert mit Begründung, dass wir den Namen der Person nicht nennen konnten. Weil der Mitarbeiter sich bei meinem nochmaligen Nachfragen (den Namen hatte ich beim ersten Mal nicht entziffern können, weil er den Ausweis wieder weg steckte) weigerte, mir seinen Namen zu nennen. Gegen wen hätten wir da klagen sollen ?
Fakt ist, das diese Person kein Mitarbeiter von UM war und da kann er sich dreimal als solcher ausgeben, was diese Typen ganz nebenbei gar nicht dürfen. Bei welcher Geschäftsleitung soll man sich da beschweren. Das sind eigene Gewerbestrukturen, wo irgendjemand einen Vertrag als Vertriebspartner mit UM hat. Die bekommen also nur Provisionen für abgeschlossene Verträge und das auch nur der offizielle Vertriebspartner. Was da manchmal noch für Drückerstrukturen dranhängen, weis vieleicht der Typ selbst nicht. Unitymedia hat davon erst recht keine Kenntnis. Dort weis auch niemand, wer diese Personen sind und es gibt auch keinerlei Aufträge von UM, dass die gutgläubige Leute belästigen und dreist anlügen. So etwas gehört eigentlich angezeigt.

MfG