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Unitymedia Mitarbeiter verlangt abends ohne Termin rechtswidrig Wohnungszutritt
Nicht anwendbar

Freitags um 19 Uhr klingelte ein kaum des deutschen mächtiger Mann bei uns, und verlangte am Abend ohne vorherige Terminankündigung Zutritt nicht nur ins Haus, sondern in unsere Wohnung.


Auf meine Nachfrage worum es gehe und wer er sei erhielt ich die Antwort, dass er von Unitymedia komme und in unserer Wohnung wegen des neuen Glasfaseranschlusses etwas umstellen müsse.



Auf meine Bemerkung, dass es bereits 19 Uhr abends sei und warum er so spät käme hieß es, dass die Leute abends eher anzutreffen seien. Auf den Einwand, dass uns nichts von der Notwendigkeit einer Umstellung wegen Glasfaserverlegung bekannt sei - und wir zudem von Unitymedia weder eine Info hierzu noch eine Terminankündigung erhalten hätten meinte er dreist, dass uns der Termin sehr wohl per Karte von UM mitgeteilt worden sei, was nicht stimmte !


Auf meine Weigerung ihn am Abend (ich war allein) in Haus und Wohnung zu lassen, teilte er mir äusserst barsch und im Befehlston mit, dass Unitymedia sehr wohl das Recht zum Zutritt in unsere Privatwohnung habe, da wir bei ihnen Kabelkunde wären und daher verpflichtet seien, ihnen zur unvermeidlichen Umstellung Zugang zu unserer Wohnung zu gewähren. Was ich als unverschämte Nötigung und versuchten Hausfriedensbruch empfand, weshalb ich mich erneut weigerte, ihm zu öffnen !


Woraufhin die Nötigung mit der Drohung verstärkt wurde, dass wir ohne diese Umstellung keinen TV Empfang mehr hätten, was gelogen war - und - die Umstellung zudem im gesamten Haus bei 8 unserer Nachbarn längst erfolgt sei, weshalb nur wir noch im Verzug wären. Was ebenfalls gelogen war, wie wir nach Rücksprache mit unseren Nachbarn erfuhren !


Auf die Frage, was UM einfalle, uns nach den durch Change Day + Verlegung von Glasfaserkabeln in diesem Jahr ohnehin zugefügtem Ärger, Mehrkosten, Leistungsverweigerung und Zeitaufwand durch mehrere TV Komplettausfälle über je 4-5 Tage, inkl. null Entschuldigung, null Erreichbarkeit und null Entschädigung nun erneut zu belästigen, ging er nicht ein !


Ebenso wenig wie auf die Aussage, dass wir gar keinen Glasfaseranschluss beantragt hätten, und was UM daher einfalle, diese Entscheidung über unseren Kopf hinweg ohne unser Einverständnis zu treffen. Er brabbelte was von "davon unabhängig", und "es müsse aber gemacht werden"!


Nach erneuter Weigerung zu öffnen teilte ich ihm mit, dass ich zuerst mit meinem Mann, der zu der Zeit abwesend war sprechen müsse. Worauf er fragte, ob Dieser denn am Montag da sei, was ich bejahte. Worauf es hieß, dass er dann Montag noch mal wieder komme. Weshalb wir den ganzen Tag zu Hause warteten - aber Niemand kam !


Was allem dann die Krone aufsetzte waren die Infos, die wir bei anschließender Recherche im Internet fanden. Zum Einen, dass ein Glasfaseranschluss nur für das Internet Vorteile bringt, wir unser Internet jedoch über Netcologne beziehen - und mit Unitymedia UM nur einen TV Vertrag abgeschlossen haben. Ein Glasfaserkabelanschluss jedoch bei TV Empfang sogar von Nachteil sein kann. Weshalb bei uns dafür gar kein Bedarf besteht, was Unitymedia und seinen Mitarbeitern bekannt hätte sein müssen. Zum Anderen erfuhren wir, dass der Anschluss uns auch noch Kosten von 70 € verursachen würde, und damit 70 € für nichts !


Schließlich fanden wir noch den technischen Hinweis, dass bei einer Umstellung überhaupt kein Wohnungszutritt von Nöten sei - und erhielten in einem Rechtsforum die Auskunft, dass Unitymedia nicht das Recht zusteht, Zutritt zu unserer Wohnung zu verlangen !


FAZIT:

Der Unitymedia Mitarbeiter log mich mehrfach vorsätzlich an und unterschlug dabei die Tatsachen, dass uns der Anschluss gar nichts bringt, er dazu noch Geld kostet, und weder eine technische  Notwendigkeit zum Wohnungszutritt erforderlich war noch Unitymedia das Recht hierfür zustand.

Womit dieser Mitarbeiter sich, nach Rücksprache mit einer befreundeten Juristin: 

Der "Arglistigen Täuschung", der "mehrfachen Falschaussage" und des "versuchtem Hausfriedensbruches" strafbar gemacht hat. 


Was wir daher so nicht mehr stehen lassen werden, weshalb wir den Fall dem Verbraucherschutz NRW gemeldet haben und über die Medien/Internet veröffentlichen werden, da hier ein eindeutiger Betrugsversuch vorliegt. Weshalb wir uns auch rechtliche Schritte gegen das UM vorbehalten, das schließlich für das rechtswidrige Verhalten seiner Mitarbeiter zu haften hat.

 

49 Antworten 49
haegar2609
SuperUser
SuperUser
Hallo Lizzie,

es wäre in dem Fall sitten- aber leider nicht rechtswidrig. Wäre schlimm genug, wenn UM das seit 2010 immer noch so praktizieren würde. Mir kann das gar nicht passieren, da in dem Mietshaus, in dem ich wohne, die Kabelanlage gar nicht von UM betreut wird und ich Haustürgeschäfte seit Jahren ablehne. Wenn ich einen Service haben will, wende ich mich an die entsprechenden Stellen. So würge ich auch Werbeanrufe ab. Macht manchmal richtig Spaß, die erst reden zu lassen, meistens hängen die aber gleich auf, wenn ich sie habe "abfahren"lassen.

Ich bin kein Mitarbeiter von Vodafone und kämpfe mit ähnlichen Problemen, die ihr anderen Kunden auch habt! Und bitte keine Anfragen über PN stellen!
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Hat UM überhaupt noch Vertriebsmitarbeiter.
Die haben doch Outgesourced, was ging, teilweise auch, was eigentlich nicht geht.
Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Wenn das überhaupt irgend etwas mit UM zu tun hat. Der kann auch einer ganz anderen kriminellen Schiene entspringen.

MfG
Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Lizzie:
Nachtrag zum Post von Henry A.:

In verschiedenen Internetforen sowie einem TV Bericht des Hessischen Rundfunks wird zudem davor gewarnt, dass in internen Unitymedia Unterlagen zur Mitarbeiterschulung die Anweisung enthalten ist, dass:

"Mitarbeiter bei Haustürgeschäften den Vorwand einer angeblich nötigen Kontrollmessung an der Anschlussbuchse nutzen sollen, um Zutritt zur Wohnung des Kunden zu erlangen und auf diesem Weg die Möglichkeit zur Eröffnung eines Verkaufsgespräches zu erhalten."

Weiter heisst es:

"Sollte der Kunde zuhause mehrfach nicht angetroffen werden, solle der Unitymedia Mitarbeiter ihm eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten hinterlassen, in der der Kunden aufgefordert wird, sich zwecks Terminvereinbarung mit Unitymedia in Verbindung zu setzen, da eine Messung an der Anschlussbuchse vorgenommen werden müsse."

Und hierbei ging es ausdrücklich nicht um irgendwelche Drückerkolonnen, sondern ausschließlich um interne Schulungsanweisungen des Unternehmens Unitymedia selbst an seine eigenen Mitarbeiter.

Da diese Anweisung flächendeckend für alle Mitarbeiter gilt - und der TV Bericht aus dem Jahr 2010 stammt frage ich mich, was an der Aussage der Verbraucherzentrale NRW, "dass Unitymedia seit Jahren in den betroffenen Bundesländern zu dieser illegalen Methode greife" unwahr ist bzw. falsch ist.

Die besagte Firma, welche so etwas im Jahre 2010 praktizierte, gibt es so seit dem 1.8.2012 nicht mehr. Darüber hinaus gibt es bei Unitymedia keine angestellten Mitarbeiter mehr, die solche Tätigkeiten ausführen. Solche Typen auf jeden Fall sofort ignorieren. Man darf sich gar nicht erst auf irgendwelche Diskussionen einlassen. Weder ein UM-Mitarbeiter, noch eine im Auftrag von UM tätige Firma oder Person, hat das Recht, ohne Zustimmung, Grundstücke, Häuser oder Wohnungen zu betreten. Hier gibt es aber auch Besonderheiten, da z.B. in Gestattungs- oder Erschließungsverträgen stehen kann, dass ein uneingeschränkter Zugang zu den vom Netzbetreiber installierten technischen Geräten und Einrichtungen gegeben sein muss. Das betrifft aber niemals die Wohnung. Schon eine solche Bemerkung beweist die Illigalität des Vorgehens.

MfG


Nicht anwendbar
Hallo Haegar2609, ich gehe leider davon aus, dass Unitymedia dieses sittenwidrige Vorgehen seit 2010 anhaltend praktiziert. Oben hatte ich erwähnt, dass es nicht das erste Mal war, dass ein Mitarbeiter von Unitymedia an einem Freitag Abend ohne vorherige Terminvereinbarung bei uns klingelte, und unter dem Vorwand an die TV Buchse zu müssen, Zutritt zu unserer Wohnung verlangte. Dieser exakt identische Vorfall ereignete sich im Jahr 2014. Jedoch Glück für dich, nicht auf dieses Unternehmen angewiesen zu sein. Wir können es uns leider nicht aussuchen, da wir eine Eigentümergemeinschaft aus 10 Parteien sind, deren Mehrheit sich - gegen unseren Willen damals - bei Bau des Hauses vor 15 Jahren für Kabel entschieden hatte, und Unitymedia nun seit Jahren in NRW das Monopol auf Kabel hat, und wir seitdem so zu sagen "alternativlos" sind. Das mit den Werbeanrufen kann ich übrigens bestätigen. Kurioserweise erfolgen die seitens UM bei uns immer dann, wenn wir gerade mal wieder tagelange TV Störungen bzw. Komplettausfälle hatten, und die Leistung des Kundenservice 0 % betrug - das Unternehmen uns also mal wieder in allen Bereichen von seiner absoluten Inkompetenz überzeugt hat. :+1::+1::+1::wink:
Nicht anwendbar
Hallo Hemapri, ich weiss nicht, woher du diese Information hast - bzw. von welcher Firma du sprichst, die es seit dem 1. August 2012 nicht mehr geben soll.

Da es sich in dem TV Beitrag des HR eindeutig NICHT NUR um eine von Unitymedia beauftragte Subunternehmer Firma handelte, sondern um Mitarbeiter des Unternehmens Unitymedia selbst.

Fakt ist zudem, dass diese Vorgehensweise, genau so wie im TV Beitrag dargestellt, zwei Mal bei uns praktiziert wurde. Das erste Mal im Frühsommer 2014 - und nun vor einigen Tagen erneut.

Weshalb die Aussage, dass es DIESE Firma nicht mehr gibt, weder etwas daran ändert, dass Unitymedia weiterhin existiert - noch an dem Umstand, diesem sittenwidrigen Vorgehen zwei Mal nach 2012 ausgesetzt worden zu sein. Was die Vermutung nahe legt, dass es sich dann wohl doch nicht um die Subunternehmer Firma handeln kann, die es seit 2012 nicht mehr gibt. :wink:

P.S. Ein Gestattungs bzw. Erschließungsantrag mit Unitymedia wurde von der Eigentümergemeinschaft nicht geschlossen.
haegar2609
SuperUser
SuperUser
Soll zwar keine Entschuldigung für UM sein, die konnten aber nur so groß werden, durch diese Methoden und haben dann auch auch KabelBW etc. aufgekauft. Agressive Drückerkolonnen hatte ich in der Zeit ziemlich oft. Glaube nicht, das UM das heute noch aktiv unterstützt, denn dann hätten die bei mehreren Beschwerden eine Abmahnung kassiert.
Ich bin kein Mitarbeiter von Vodafone und kämpfe mit ähnlichen Problemen, die ihr anderen Kunden auch habt! Und bitte keine Anfragen über PN stellen!
Cla1re
Administrator:in
Administrator:in
Hallo Lizzie,


ich kann mich für das Auftreten des Mitarbeiters nur entschuldigen. Es ist nicht das Verhalten, welches wir im Umgang mit Kunden an den Tag legen wollen.


Grundsätzlich hast du in der Situation alles richtig gemacht. Und das wurde dir hier auch durch die verschiedenen Nutzer bereits bestätigt. 

Ein Kleinigkeit gibt es allerdings zu ergänzen: Bei Einstrahlungen gehen unsere Techniker durchaus durch die Häuser und müssen auch an die Multimediadosen. Diese können sich aber immer ausweisen und werfen auch notfalls die Postkarte in den Briefkasten mit der Bitte um Rückruf.


Wir gehen solchen Vorkommnissen, sofern wir davon erfahren, grundsätzlich nach und ahnden dies auch. Dafür benötigen wir allerdings einige Informationen wie den Namen des Vertreters, Ort und Zeitpunkt des Vorfalls und den Anlass, den der Vertreter genannt hat. Diese Informationen kannst du uns gern per Mail oder direkt über den Kundenservice zukommen lassen.


https://www.unitymedia.de/privatkunden/kontakt/


Liebe Grüße

Claire

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Nicht anwendbar
Schwierig. Da er keinen Namen nannte, ich mit ihm nur über die Sprechanlage kommunizierte, und erst gar nicht die Haustür geöffnet habe. Wir wohnen in der 3. Etage. Weshalb er jedoch Zutritt zur Wohnung verlangte, erschliesst sich mir trotzdem nicht. Da keine TV Störung bei uns vorlag, und es für uns daher keine Verpflichtung gab, ihn für eine Messung an einer Multimediadose, an der alle Wohnungen hängen, und die sich nicht in unserer Wohnung (8 Parteien Haus) befindet, herein zu lassen. Davon abgesehen ist es nicht das erste Mal, dass ein UM Mitarbeiter am Abend ohne Terminabsprache plötzlich auftaucht und dreist Zutritt zu unserer Wohnung verlangt. Wer da aufmacht, und sich evtl. unnötig n Gefahr begibt, ist selber schuld.
Anonym16776
Digitalisierer
Digitalisierer
Lizzie:
Schwierig. Da er keinen Namen nannte, und ich ihm die Haustür nicht geöffnet habe. Wir wohnen in der 3. Etage. Weshalb er jedoch den Zutritt zur Wohnung verlangte, erschliesst sich mir trotzdem nicht. Da keine TV Störung bei uns vorlag, und es deshalb für uns auch keine Verpflichtung gab, ihn für eine Messung an einer Multimediadose, an der alle Wohnungen hängen, in unsere Privatwohnung (8 Parteien Haus) zu lassen. Diese befindet sich schließlich nicht in unserer Wohnung.


Die Störung müsst Ihr nicht mal zwangsläufig merken. Es können durchaus auch andere betroffen sein, respektive durch unsachgemäße Installationen Störungen verursacht werden.