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am 16.10.2018 00:28
Freitags um 19 Uhr klingelte ein kaum des deutschen mächtiger Mann bei uns, und verlangte am Abend ohne vorherige Terminankündigung Zutritt nicht nur ins Haus, sondern in unsere Wohnung.
Auf meine Nachfrage worum es gehe und wer er sei erhielt ich die Antwort, dass er von Unitymedia komme und in unserer Wohnung wegen des neuen Glasfaseranschlusses etwas umstellen müsse.
Auf meine Bemerkung, dass es bereits 19 Uhr abends sei und warum er so spät käme hieß es, dass die Leute abends eher anzutreffen seien. Auf den Einwand, dass uns nichts von der Notwendigkeit einer Umstellung wegen Glasfaserverlegung bekannt sei - und wir zudem von Unitymedia weder eine Info hierzu noch eine Terminankündigung erhalten hätten meinte er dreist, dass uns der Termin sehr wohl per Karte von UM mitgeteilt worden sei, was nicht stimmte !
Auf meine Weigerung ihn am Abend (ich war allein) in Haus und Wohnung zu lassen, teilte er mir äusserst barsch und im Befehlston mit, dass Unitymedia sehr wohl das Recht zum Zutritt in unsere Privatwohnung habe, da wir bei ihnen Kabelkunde wären und daher verpflichtet seien, ihnen zur unvermeidlichen Umstellung Zugang zu unserer Wohnung zu gewähren. Was ich als unverschämte Nötigung und versuchten Hausfriedensbruch empfand, weshalb ich mich erneut weigerte, ihm zu öffnen !
Woraufhin die Nötigung mit der Drohung verstärkt wurde, dass wir ohne diese Umstellung keinen TV Empfang mehr hätten, was gelogen war - und - die Umstellung zudem im gesamten Haus bei 8 unserer Nachbarn längst erfolgt sei, weshalb nur wir noch im Verzug wären. Was ebenfalls gelogen war, wie wir nach Rücksprache mit unseren Nachbarn erfuhren !
Auf die Frage, was UM einfalle, uns nach den durch Change Day + Verlegung von Glasfaserkabeln in diesem Jahr ohnehin zugefügtem Ärger, Mehrkosten, Leistungsverweigerung und Zeitaufwand durch mehrere TV Komplettausfälle über je 4-5 Tage, inkl. null Entschuldigung, null Erreichbarkeit und null Entschädigung nun erneut zu belästigen, ging er nicht ein !
Ebenso wenig wie auf die Aussage, dass wir gar keinen Glasfaseranschluss beantragt hätten, und was UM daher einfalle, diese Entscheidung über unseren Kopf hinweg ohne unser Einverständnis zu treffen. Er brabbelte was von "davon unabhängig", und "es müsse aber gemacht werden"!
Nach erneuter Weigerung zu öffnen teilte ich ihm mit, dass ich zuerst mit meinem Mann, der zu der Zeit abwesend war sprechen müsse. Worauf er fragte, ob Dieser denn am Montag da sei, was ich bejahte. Worauf es hieß, dass er dann Montag noch mal wieder komme. Weshalb wir den ganzen Tag zu Hause warteten - aber Niemand kam !
Was allem dann die Krone aufsetzte waren die Infos, die wir bei anschließender Recherche im Internet fanden. Zum Einen, dass ein Glasfaseranschluss nur für das Internet Vorteile bringt, wir unser Internet jedoch über Netcologne beziehen - und mit Unitymedia UM nur einen TV Vertrag abgeschlossen haben. Ein Glasfaserkabelanschluss jedoch bei TV Empfang sogar von Nachteil sein kann. Weshalb bei uns dafür gar kein Bedarf besteht, was Unitymedia und seinen Mitarbeitern bekannt hätte sein müssen. Zum Anderen erfuhren wir, dass der Anschluss uns auch noch Kosten von 70 € verursachen würde, und damit 70 € für nichts !
Schließlich fanden wir noch den technischen Hinweis, dass bei einer Umstellung überhaupt kein Wohnungszutritt von Nöten sei - und erhielten in einem Rechtsforum die Auskunft, dass Unitymedia nicht das Recht zusteht, Zutritt zu unserer Wohnung zu verlangen !
FAZIT:
Der Unitymedia Mitarbeiter log mich mehrfach vorsätzlich an und unterschlug dabei die Tatsachen, dass uns der Anschluss gar nichts bringt, er dazu noch Geld kostet, und weder eine technische Notwendigkeit zum Wohnungszutritt erforderlich war noch Unitymedia das Recht hierfür zustand.
Womit dieser Mitarbeiter sich, nach Rücksprache mit einer befreundeten Juristin:
Der "Arglistigen Täuschung", der "mehrfachen Falschaussage" und des "versuchtem Hausfriedensbruches" strafbar gemacht hat.
Was wir daher so nicht mehr stehen lassen werden, weshalb wir den Fall dem Verbraucherschutz NRW gemeldet haben und über die Medien/Internet veröffentlichen werden, da hier ein eindeutiger Betrugsversuch vorliegt. Weshalb wir uns auch rechtliche Schritte gegen das UM vorbehalten, das schließlich für das rechtswidrige Verhalten seiner Mitarbeiter zu haften hat.
am 17.10.2018 17:31
es wäre in dem Fall sitten- aber leider nicht rechtswidrig. Wäre schlimm genug, wenn UM das seit 2010 immer noch so praktizieren würde. Mir kann das gar nicht passieren, da in dem Mietshaus, in dem ich wohne, die Kabelanlage gar nicht von UM betreut wird und ich Haustürgeschäfte seit Jahren ablehne. Wenn ich einen Service haben will, wende ich mich an die entsprechenden Stellen. So würge ich auch Werbeanrufe ab. Macht manchmal richtig Spaß, die erst reden zu lassen, meistens hängen die aber gleich auf, wenn ich sie habe "abfahren"lassen.
am 17.10.2018 19:45
am 17.10.2018 22:24
am 17.10.2018 22:54
Nachtrag zum Post von Henry A.:
In verschiedenen Internetforen sowie einem TV Bericht des Hessischen Rundfunks wird zudem davor gewarnt, dass in internen Unitymedia Unterlagen zur Mitarbeiterschulung die Anweisung enthalten ist, dass:
"Mitarbeiter bei Haustürgeschäften den Vorwand einer angeblich nötigen Kontrollmessung an der Anschlussbuchse nutzen sollen, um Zutritt zur Wohnung des Kunden zu erlangen und auf diesem Weg die Möglichkeit zur Eröffnung eines Verkaufsgespräches zu erhalten."
Weiter heisst es:
"Sollte der Kunde zuhause mehrfach nicht angetroffen werden, solle der Unitymedia Mitarbeiter ihm eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten hinterlassen, in der der Kunden aufgefordert wird, sich zwecks Terminvereinbarung mit Unitymedia in Verbindung zu setzen, da eine Messung an der Anschlussbuchse vorgenommen werden müsse."
Und hierbei ging es ausdrücklich nicht um irgendwelche Drückerkolonnen, sondern ausschließlich um interne Schulungsanweisungen des Unternehmens Unitymedia selbst an seine eigenen Mitarbeiter.
Da diese Anweisung flächendeckend für alle Mitarbeiter gilt - und der TV Bericht aus dem Jahr 2010 stammt frage ich mich, was an der Aussage der Verbraucherzentrale NRW, "dass Unitymedia seit Jahren in den betroffenen Bundesländern zu dieser illegalen Methode greife" unwahr ist bzw. falsch ist.
am 18.10.2018 23:36
am 18.10.2018 23:44
am 19.10.2018 15:22
am 19.10.2018 16:25
ich kann mich für das Auftreten des Mitarbeiters nur entschuldigen. Es ist nicht das Verhalten, welches wir im Umgang mit Kunden an den Tag legen wollen.
Grundsätzlich hast du in der Situation alles richtig gemacht. Und das wurde dir hier auch durch die verschiedenen Nutzer bereits bestätigt.
Ein Kleinigkeit gibt es allerdings zu ergänzen: Bei Einstrahlungen gehen unsere Techniker durchaus durch die Häuser und müssen auch an die Multimediadosen. Diese können sich aber immer ausweisen und werfen auch notfalls die Postkarte in den Briefkasten mit der Bitte um Rückruf.
Wir gehen solchen Vorkommnissen, sofern wir davon erfahren, grundsätzlich nach und ahnden dies auch. Dafür benötigen wir allerdings einige Informationen wie den Namen des Vertreters, Ort und Zeitpunkt des Vorfalls und den Anlass, den der Vertreter genannt hat. Diese Informationen kannst du uns gern per Mail oder direkt über den Kundenservice zukommen lassen.
https://www.unitymedia.de/privatkunden/kontakt/
Liebe Grüße
Claire
am 19.10.2018 21:42
am 19.10.2018 21:55
Schwierig. Da er keinen Namen nannte, und ich ihm die Haustür nicht geöffnet habe. Wir wohnen in der 3. Etage. Weshalb er jedoch den Zutritt zur Wohnung verlangte, erschliesst sich mir trotzdem nicht. Da keine TV Störung bei uns vorlag, und es deshalb für uns auch keine Verpflichtung gab, ihn für eine Messung an einer Multimediadose, an der alle Wohnungen hängen, in unsere Privatwohnung (8 Parteien Haus) zu lassen. Diese befindet sich schließlich nicht in unserer Wohnung.