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Antwort
Lösung
am 30.12.2013 02:02
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 08.01.2014 15:21
Hallo Excisio,
vielen Dank für Deine Beiträge.
Sorry, wenn es hier zu einer Fehlberatung gekommen ist.
Gerne biete ich Dir meine Unterstützung an.
Sende mir doch dazu bitte Deine Vodafone Kundennummer und das dazugehörige Kundenkennwort per PN zu.
Ich bin mir sicher, dass wir hier gemeinsam eine gute Lösung finden .
Viele Grüße
Andre (Moderator)
am 30.12.2013 08:20
Dies war wahrscheinlich lediglich eine mündliche Versprechung und somit schriftlich festgehalten und somit zählt sie auch nichts!
1.) Der Händler hat mir eine 21.600 Leitung garantiert. Jedoch empfange ich maximal 1.0-1.4mb/s. Frage nun; er hat mir das garantiert, habe ich das recht zu widerrufen?
Also ich habe noch von keinen "DSL TO GO" - Tarif gehört. Was er mündlich versprochen hat, ist ebenfalls "uninteressant" da du das nie nachweisen kannst. Der Vertrag ist gültig, da du ihn ja unterschrieben hast.
2.) Der Händler hat mir auf dem Papier ein falschen Vertrag untergejubelt. Ich hatte ja wie bereits erwähnt einen 21.600 LTE ( DSL TO GO ) 15GB Highspeed Volumen ( danach 6.000 ) Vertrag für 24.99€ im Monat ausgewählt. Diesen hat er mir mündlich empfohlen. Ich sah daran nue Vorteile da ich sehr aktiv im Internet bin. Jetzt steht auf dem Papier "10GB Highspeed und 50Mb/s", habe es auch erst später gesehn da er mir die Informationszettel bezüglich des Vertrages erst später nachgereicht hat. Frage nun; ist dr Vertrag überhaupt gültig?
Mündliche Versprechen sind nicht nachweisbar, bzw. nicht Vertragsbestandteile, solange sie nicht mit Unterschrift an den Vertrag gebunden sind.
3.) Es können wie ich in der Beschreibung des Geräts lesen konnte nur 5 weitere WLan Geräte sich mit diesem Modem verbinden. Der Händler versprach mir 10.
Ich würde mal behaupten ja hat er!
4.) Als ich dann zuhause war habe ich nach diesen Vorfällen im Internet mal nachgeforscht und keinen vergleichbaren Vertrag gefunden bei dem mann nach der Drosselung immernoch eine 6.000 Leitung hätte. Frage nun; hat er mir da Senf an die Hose geschmiert?
Legitim ist es, auch wenn das jetzt sicherlich unschön für dich ist. Ablaufen "sollte" es nicht so, da der Shop damit VF schlecht darstellt und VF gar nichts dafür kann. Leider hört man immer öfter davon wie Shop-MA unwissende Kunden so hinters Licht führen. Lösungsvorschlag: Über das Kontaktformular kontakt zu VF aufnehmen und versuchen den Vertrag zuwiderrufen auf Kulanz. https://www.vodafone.de/contact/rf/contactform.jsp Die (0800172)1212 anrufen und das gleiche versuchen. EVTL. kann dir hier ein Mod weiterhelfen. Diese melden sich falls es möglich ist! 😉 In den Shop gehen und versuchen dass zu klären mit dem MA, aber mir scheint so als wenn der MA darauf nicht eingeht bzw. nicht eingehen wird. Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen. Und wünsche dennoch schon mal einen guten Rutsch trotz dieser Unannehmlichkeiten.
Krönung der ganzen Geschichte ist ja, als ich den Vertrag unterschrieb meinte er ganz dreist ich habe nun kein Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht mehr da ich es ja in seinem Shop unterschrieben habe. Ist diese ganze Geschichte so legitim? Darf das alles so ablaufen?
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am 30.12.2013 11:10
Hey,
danke erst mal für die zügige Antwort, Axeel.
Dieses "DSL TO GO" ist ein kleines Modem, wie ein LTE Stick nur das bei diesem 5 weitere WLan Geräte mit surfen können.
Es ist jedenfalls sehr unprofessionell was in manchen VF Shops abläuft. Ich hätte von Anfang an gar nicht drauf eingehen sollen.
Der Vertrag ist auch erst seit 1 Tag aktiv,
Mündliche Versprechen sind nicht nachweisbar, bzw. nicht Vertragsbestandteile, solange sie nicht mit Unterschrift an den Vertrag gebunden sind.
Ich war nicht allein als ich den Vertrag abgeschlossen habe, ich hab eine Freundin sowie auch Familie dabei gehabt die es bestätigen können. Zumal ich ja wie bereits erwähnt einen komplett anderen Vertrag unterschrieben habe, als wie den ich momentan besitze. Ich müsste sicherlich noch einmal hin und den richtigen unterschreiben, damit es keine Komplikationen beim Vertrag gibt. ( Denk ich mal )
.. mal davon abgesehn empfange ich gerade mal 1-1.4mb, wäre es nicht besser gewesen wenn er mir den 7.200 LTE vorgeschlagen hätte? Dann würde ich auch mit knapp 800KB/s surfen. ( 1-.1.4mb sind fast die Hälfte davon, die der ganze Vertrag an sich verspricht )
Momentan habe ich ja ein 50MB/s Vertrag mit einem Volumen von 10GB unterschrieben.
50MB/s sind bei mir garnicht verfügbar, und habe ich auch momentan nicht.
Ich habe mich bereits an die VF Hotline gewendet, jedoch meinte er unfreundliche Kundenberater .. "Herr .. wir sind leider keine Rechtshilfe" .. darauf hin meinte ich, "Sie müssen doch wissen, welche Rechte ich als Kunde habe?" .. "Ich kann Ihnen da nicht weiter helfen, wir sind keine Rechtshilfe"
Fühle mich etwas hinter das Licht geführt, und stehe auch kurz davor evtl. zum Anwalt zu gehen um mich beraten zu lassen. ( erst werde ich noch mal mit der VF-Filiale sprechen. )
am 30.12.2013 11:21
Ich war nicht allein als ich den Vertrag abgeschlossen habe, ich hab eine Freundin sowie auch Familie dabei gehabt die es bestätigen können. Zumal ich ja wie bereits erwähnt einen komplett anderen Vertrag unterschrieben habe, als wie den ich momentan besitze. Ich müsste sicherlich noch einmal hin und den richtigen unterschreiben, damit es keine Komplikationen beim Vertrag gibt.Das verstehe ich leider nicht... wie kann man einen Vertrag unterschreiben und was ganz anderes erhalten? Dann unbedingt mal an die 1212 wenden und dort mal nachforschen was sie überhaupt unterschrieben haben und was ihnen zu steht. Bzw. ist dies auch erkennbar unter MeinVodafone.
.. mal davon abgesehn empfange ich gerade mal 1-1.4mb, wäre es nicht besser gewesen wenn er mir den 7.200 LTE vorgeschlagen hätte? Dann würde ich auch mit knapp 800KB/s surfen. ( 1-.1.4mb sind fast die Hälfte davon, die der ganze Vertrag an sich verspricht ) Momentan habe ich ja ein 50MB/s Vertrag mit einem Volumen von 10GB unterschrieben. 50MB/s sind bei mir garnicht verfügbar, und habe ich auch momentan nicht.Dann würde ich den Vertrag widerrufen auf Grund von nicht Leistung der Vertragsbestandteile. Da ich hier leider nur eine Wage ferndiagnose stellen kann ohne den unterschrieben nen Vertrag zu sehen und alles weitere, bietet es sich an bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung einmal zum Anwalt zu gehen und sich beraten lassen.
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am 30.12.2013 11:28
Hallo Excisio,
soweit ich weiß hat man ein 14 tägiges Rücktritsrecht von (fast?) allen Verträgen die man abschließt.
Versuchs mal damit. Natürlich alles schriftlich und per Einschreiben machen.
schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
Am besten auch gleich in die AGB deines Vertrages schauen ob eine Klausel zum Rücktrittsrecht besteht. Wenn ja wird alles gut.
Viel Glück und einen guten Rutsch.
30.12.2013 11:34 - bearbeitet 30.12.2013 11:35
@Scotty11 schrieb:
Hallo Excisio,
soweit ich weiß hat man ein 14 tägiges Rücktritsrecht von (fast?) allen Verträgen die man abschließt.
Versuchs mal damit. Natürlich alles schriftlich und per Einschreiben machen.
Es ist immer wieder erstaunlich, aus was (falsche) Sachverhalte/Informationen konstruiert werden...
Kurzform: Für im Ladengeschäft geschlossene Verträge gibt es regelmäßig kein Rücktritts-/Widerrufsrecht.
@Scotty11 schrieb:
Am besten auch gleich in die AGB deines Vertrages schauen ob eine Klausel zum Rücktrittsrecht besteht.
Die wenigsten Einzelverträge werden eigene AGB haben...sonst hießen die nämlich nicht AGB.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
30.12.2013 11:39 - bearbeitet 30.12.2013 11:40
Hallo Scotty,
Leider trifft dies nicht auf den Einzelhandel zu!
Verträge, die im Einzelhandel abgeschlossen und unterschrieben wurden haben kein Widerrufsrecht.
Außer im Vertrag steht eine Widerrufsklausel (Rückgaberecht), wobei ich hier nicht davon ausgehe. Dies kann uns nur der TE sagen, ob so eine Klausel existiert in seinem Vertrag oder nicht.
€: DerRitter war schneller 😉
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30.12.2013 11:55 - bearbeitet 30.12.2013 11:56
Das verstehe ich leider nicht... wie kann man einen Vertrag unterschreiben und was ganz anderes erhalten? Dann unbedingt mal an die 1212 wenden und dort mal nachforschen was sie überhaupt unterschrieben haben und was ihnen zu steht. Bzw. ist dies auch erkennbar unter MeinVodafone.
Er hatte mir das Blatt, das ich fotografiert habe unten, erst später nachgereicht. Hatte mich auf das mündliche Vertragsverhältnis verlassen.
Das hier ist die Zeile, die zwar anzeigt das ich ein 21,6 Flat habe, jedoch mit 50MB/s und 10GB Volumen Highspeed. Die habe ich aber nicht.
.. und nein wir haben nur ein mündliches Rückgaberecht vereinbart, ich meinte ob ich es doch zurück geben könnte, wenn es nicht richtig funktioniert, der Empfang z.B zu schlecht ist oder sowas. Er meinte sofort ja klar das würde funktionieren.
am 30.12.2013 13:54
Wie schon mehrfach in diesem Thread erwähnt: Auch wenn mündliche Zusagen per se durchaus ebenfalls bindend sind, ist die Beweisbarkeit ungleich schwieriger als bei schriftlichen Angaben.
Ob und wie weit (angeblich) anwesende Verwandte als belastbare Zeugen Gehör finden oder ob diese (da "parteiisch") eher weniger was bringen, kann pauschal nicht beantwortet werden.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 30.12.2013 15:24