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Lösung
am 10.12.2014 16:09
am 10.12.2014 18:43
In diesem Fall hat man ein Sonderkündigungsrecht, weil der Vertragspartner die vereinbarten Leistungen nicht, oder nur teilweise erbringen kann.
Dennoch, das muss nicht zwingend die Lösung des Problems sein. Aus meiner Sicht liest sich das als handele es sich um ein Empfangsproblem. Eine Außenantenne könnte den Missstand in diesem Fall beheben. Um das zu testen müsstest du allerdings ein wenig improvisieren. Wenn nämlich die Turbobox, die ja derzeit dein Empfänger ist, draußen für störungsfreie Nutzung sorgt, würde sich meine Vermutung bestätigen. Demnach käme das LTE-Signal zu schwach in deinen Räumlichkeiten an. Helfen könnte dann ein Rundstrahler oder eine Richtfunkantenne.
10.12.2014 18:50 - bearbeitet 10.12.2014 18:51
@Schnucki bitte keine juristischen Halbwahrheiten verbreiten. Sonderkündigungsrecht GIBT ES NICHT im deutschen Vertragsrecht. Gab es auch nie. Wird es nie geben.
IN diesem Falle des TEs kann man nur hoffen, das man raus gelassen wird. Denn bei LTE wird keine (!) Bandbreite garantiert. Steht im Vertrag was von Outdoor? Dann wirds nämlich richtig schwer...
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
10.12.2014 18:58 - bearbeitet 10.12.2014 19:01
Bitte keine Halbwahrheiten verbreiten, denn das, was du schreibst, ist falsch und deutet darauf hin, dass du dir nicht die Mühe gemacht hast, den Beitrag der Threaerstellerin zu lesen.
Wenn der Vertragspartner die vereinbarte Leistung (Telefonie), nicht oder nur teilweise erbringt, kann man außerordentlich kündigen und das braucht auch nirgendwo stehen, denn es ergibt sich aus den im Vertrag definierten Leistungen, die man vereinbart hat.
Wenn das stimmen würde, was du schreibst, würde ich ab sofort LTE-Verträge anbieten. Und nicht nur die, denn zur Erbringung der Leistungen kann mich ja niemand zwingen.
am 10.12.2014 19:02
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 10.12.2014 19:16
Nun ja, ob sie außerordentlich oder aus besonderem Grund kündigt, ist, wie man so schön sagt, Jacke wie Hose. Hierzulande wissen aber die meisten was gemeint ist.
Immer dann, wenn ein Vertragspartner die zuvor vereinbarte Leistung nicht, oder nur teilweise erbringt, kann die andere Partei aus wichtigem Grund kündigen. Und ob du das dann so oder so nennst, ist wurscht. Mit beidem ist das gleiche gemeint. Kann man auch bei Wiki nachlesen.
Formaljuristisch muss es außerordentliche Kündigung lauten. Vodafone würde auf juristischem Weg aber wohl eher keine Chance haben, wenn die TE in Ihrem Schreiben das "falsche" Wort benutzen würde.
Du verstehst hoffentlich worauf ich hinaus will. Dein Einwand war nicht zuende gedacht.
10.12.2014 19:58 - bearbeitet 10.12.2014 19:59
Natürlich hat denschnet recht, gibt es nicht.
In dem Fall kann man hoffen und nun genau lesen: Dass Vodafone aus Kulanz ein Sokü einrichtet. Wenn man das dann hat, kann man auch erst davon gebrauch machen.
Genauer gesagt zahlt man ja auch nicht für eine Leistung sondern für den Zugang einen monatlichen Pauschalbetrag - dass man Geld zurück bekommt wenn es ein paar Tage (als Beispiel) nicht funktioniert ist reine Kulanzleistung.
Nachtrag: Demnach nett bleiben und nett nachfragen, dann findet sich sicher eine Lösung.
10.12.2014 20:14 - bearbeitet 10.12.2014 20:26
Die TE hat das Recht auf außerordentliche Kündigung, wenn die im Vertrag vereinbarten Leistungen (oder nenne es wie du willst) nicht oder nur teilweise erbracht werden. Daran ändert sich durch deinen Hinweis nichts, aber auch gar nichts. Du und auch dein Vorredner könnt das Recht nicht neu erfinden oder definieren.
Ich hoffe, die TE lässt sich nicht durch euch verunsichern.
Wenn sie das will, kann sie, und sie braucht da auch nicht auf Kulanz hoffen.
Ob sie dann, wenn sie denn will, kooperativ und freundlich schreibt, lassen wir mal dahingestellt. Letztendlich zählt das Vertragsrecht.
Ich wüsste auch nicht weshalb Vodafone sie da nicht rauslassen sollte. Wenn das Telefon nachweislich über einen längeren Zeitraum nicht funktioniert, sind die Vorausetzungen erfüllt.
Hinweis auf vertragswidriges Verhalten einreichen, Frist setzen. Wenn Frist fruchtlos verstrichen, fristlos kündigen. Geht alles.
am 11.12.2014 07:15
11.12.2014 12:38 - bearbeitet 11.12.2014 12:43
Mach das. Du musst ja nicht sofort mit rechtlichen Konsequenzen drohen. Sowas schafft normalerweise sofort eine distanzierte Haltung. Erst mal die kooperative Schiene fahren. Denen schildern, dass du erreichbar sein möchtest, und das eigentlich auch das wenigste ist, was man von einem funktionierenden Miteinander erwarten kann. Wenn es sachlich vorgetragen wird, dürfte es kein Problem sein aus dem Vertrag raus zu kommen.
Vodafone ist da normalerweise ziemlich entspannt, zumal sie wissen, dass LTE mancherorts wirklich sehr schlecht funktioniert.
Ich sehe keinen Grund weshalb man dir Steine in den Weg legen sollte.
Falls die sich auf nichts einlassen, würde ich den o.b. Weg gehen. Fristen setzen, wenn sich nichts ändert, fristlos kündigen. Das Recht ist auf deiner Seite.