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Antwort
Lösung
am 27.02.2012 22:27
Hallo,
vor ca. 10 Tagen war jemand von Vodafone bei uns zwecks LTE-Verfügbarkeit, er musste schon ein gutes Stück die Straße herauflaufen damit er Empfang hatte. Wir entschlossen uns trotzdem das zu probieren. So bekamen wir vor ca. 9 Tagen die Schaltbestätigung und vor ca. 7 Tagen die Hardware.
Nun habe ich eine Woche intensiv getestet und festgestellt, dass selbst mit Zusatzantenne die Verbindung sehr instabil ist, das WLAN immer wieder zusammenbrach und die Internetverbindung oft zusammenbrach. In dieser Woche hab ich mich auch mehrmals mit der Service-Hotline auseinander gesetzt, die meinten, da könne man nichts ändern. Also wollen wir nun vom Sonderkündigungsrecht gebraucht machen. Heute dann wieder bei der Hotline angerufen, um die Vorgehensweise zu erfragen, die nette Dame meinte dann zu mir einfach alles einpacken und auf dem Retourenschein "Widerruf" ankreuzen und das reicht aus. Ich habe mehrmals nachgefragt: "Muss nicht noch ein Schreiben mit rein?", "Nein, der ausgefüllte Retourenschein reicht aus" sagte die nette Dame. Gesagt getan alles eingepackt, Schein ausgefüllt, sicherheitshalber alles kopiert und zur Post gebracht. Nun guck ich auf die Vodafone-Seite, steht da was von Kündigung mit einpacken, daraufhin über Chat einen Mitarbeiter befragt, der hat als Antwort die Passagen kopiert, die ich selbst schon las.
Was ist denn nun richtig, dass was man mir an der Hotline sagte? Ich werde morgen noch eine schriftliche Kündigung faxen, aber reicht das denn aus? Das Paket ist ja jetzt weg...
MfG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
28.02.2012 08:02 - bearbeitet 28.02.2012 08:04
Hallo zusammen,
ja - Sie legen Ihrem Paket den ausgefüllten Retourenschein bei. Dies ist ausreichend und aussagekräftig genug.
Es steht Ihnen natürlich frei, noch einen weiteren Zettel mit einer gewünschten Erläuterung beizulegen - dies ist jedoch nicht erforderlich.
Der Widerruf ist nach Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen möglich.
Viele Grüße
Alex (Moderatorin)
am 28.02.2012 01:23
Hallo Oetschi,
Heute dann wieder bei der Hotline angerufen, um die Vorgehensweise zu erfragen, die nette Dame meinte dann zu mir einfach alles einpacken und auf dem Retourenschein "Widerruf" ankreuzen und das reicht aus. Ich habe mehrmals nachgefragt: "Muss nicht noch ein Schreiben mit rein?", "Nein, der ausgefüllte Retourenschein reicht aus...
Diese Antwort von der netten Dame ist richtig!!!!
Gruß
am 28.02.2012 07:09
Hallo Dirk,
hast du damit Erfahrung bzw. das auch so gemacht? Oder woher weißt du das? Bekommt man dan irgendwie eine Bestätigung oder so? Bin nämlich echt verwirrt über die widersprüchlichen Angaben :(...
MfG
28.02.2012 08:02 - bearbeitet 28.02.2012 08:04
Hallo zusammen,
ja - Sie legen Ihrem Paket den ausgefüllten Retourenschein bei. Dies ist ausreichend und aussagekräftig genug.
Es steht Ihnen natürlich frei, noch einen weiteren Zettel mit einer gewünschten Erläuterung beizulegen - dies ist jedoch nicht erforderlich.
Der Widerruf ist nach Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen möglich.
Viele Grüße
Alex (Moderatorin)
am 28.02.2012 08:08
gilt dies auch beim Sonderkündigungsrecht innerhalb der 30-Tage? Ist dann wirklich die letzte Frage ![]()
am 28.02.2012 08:13
Hallo Oetschi2001,
explizit für LTE gibt es aktuell ein Sonderkündigungsrecht, welches 30 Tage umfasst ![]()
Bei allen anderen Vodafone-Verträgen gelten die genannten, regulären 14 Tage.
Viele Grüße
Alex (Moderatorin) ![]()
am 28.02.2012 08:16
Aha, danke dann für die rasche Aufklärung
MfG
am 28.02.2012 08:18
Hallo zusammen,
das Thema konnte geklärt werden, daher schließe ich den Thread.
Allen einen tollen Tag ![]()
Viele Grüße
Alex (Moderatorin)