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Antwort
Lösung
am 20.02.2019 19:55
am 23.02.2019 21:21
am 23.02.2019 21:43
Pass nur auf was du kündigst. Habe im Dezember letzten Jahres mein Sonderkündigungsrecht infolge einer Preiserhöhung von 2play fly 400 wahrgenommen. Unverschämt von unitymedia ist, das der digitale Kabelanschluss - den ich ja jetzt nicht mehr brauche - vom Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen ist. Keinerlei Hinweis darauf! Völlig unverschämt das Ganze. jetzt soll ich für was zahlen qas ich nicht mehr nutze und was Voraussetzung für 2play fly 400 war ....
am 23.02.2019 21:48
bis in die frühen 2000er war KabelTV noch Vorraussetzung. Also irgendwie vor >15Jahren
Übrigens ist ein gültiger Vertrag auch heute noch Vorraussetzung, wenn ich Kabel-TV nutzen will.
Alles andere ist illegal.
am 23.02.2019 23:10
bis in die frühen 2000er war KabelTV noch Vorraussetzung. Also irgendwie vor >15Jahren
Nicht bei allen Verträgen und jedem Gebäude. Produkte wie das Kabel 100 oder Unity2play 6000 waren ohne Kabel-TV in der Voraussetzung 🙂
Bei den alten Kabel BW Produkten war der Kabelanschluss teilweise Vertragsbestandteil.
Aber bei allen war auch der NE4 Betreiber entscheidend.
am 23.02.2019 23:29