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am 24.11.2019 18:09 - zuletzt bearbeitet am 25.11.2019 08:43 von Nancy
Hallo,
mir geht es wie vielen anderen: Ein Mann von vodafone kam bei uns vorbei, suggerierte, an die Leitungen in unserer Wohnung zu müssen, nur um uns dann einen Vertrag aufzuschwatzen (Ich, Pfosten, dachte, es sei aus technischen Gründen tatsächlich notwendig. Er sagte: Das hätte doch längst gemacht werden müssen! Bald bricht hier alles zusammen, dann haben Sie kein Internet mehr!) Ich unterschrieb ein Formular, in dem von einem 14-tägigen Widerrufsrecht die Rede war. Als ich dann aber tatsächlich versuchte, einen Widerruf zu tätigen, wurde ich an allen Ecken blockiert. Im Schreiben hieß es, ein Widerruf sei nur möglich, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen worden sei (Meine Küche scheint also jetzt ein Geschäftsraum von vodafone zu sein?) Am Telefon wurde entweder behauptet, man habe gerade mit "dem Chef" (von vodafone??) gesprochen, und da sei nichts zu machen oder mir wurde gesagt, ich soll mal "chillen" und es "einem anderen erzählen", bevor aufgelegt wurde. Außerdem wurde mir gesagt, ich müsse in dem Shop direkt kündigen, in dem ich gewesen sei. Das wäre dann aber wieder meine Küche. Wem soll ich da kündigen? Meiner Kaffeemaschine. Ich weiß ja nicht einmal, aus welchem Shop der "Techniker" ist.
Ich versuche es jetzt über das Beschwerdemanagment und den Verbtraucherschutz. Aber ich bin ein wenig ratlos. Vodafone geht mit unrechtlichen Maßnahmen gegen einen vor und blockiert dann jede Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben. Mir wurde in der Widerrufverweigerung auch mit "Schadensersatzklage" gedroht, wenn ich mich weiter weigere, den Techniker in unsere Wohnung zu lassen.
Erzählen Sie's wem anderen.
Ich weiß nur langsam nicht mehr, wem. Außer dem Anwalt.
Irgendwelche Ideen?
Edit: @KH19 Board angepasst.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 28.11.2019 08:56
Hallo KH19,
es hat zwar etwas gedauert, aber es konnte geklärt werden. Dein Vertrag wurde widerrufen. Du bekommst darüber auch noch eine schriftliche Bestätigung, sie ist schon auf dem Weg zu Dir.
Viele Grüße
Nancy
am 24.11.2019 19:42
Irgendetwas passt da nicht zusammen...
Mal von vorne:
Der Internetvertrag wurde also definitiv in der Wohnung, nicht aber in einem Geschäft geschlossen?
Und die Durchschrift der Vertragsunterlagen wurde auch da gelassen? Wenn ja, dann sollte es ein Widerrufsrecht geben - sofern nicht explizit (z.B. durch Unterschrift) darauf verzichtet wurde, z.B. um sofortige Arbeiten am Hausnetz ausführen zu lassen.
Zweitens:
Eine Schadenersatzforderung wird es nur dann geben, wenn
a) ein Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist (insbesondere also durch Unterschrift!)
b) ein Schaden entsteht
Sofern also wirklich auf das Widerrufsrecht aktiv verzichtet wurde -UND- jetzt keine Zahlung geleistet wird, KANN ein solcher Schaden entstehen (die monatliche Grundgebühr, ggfs. auch Provisionszahlungen). Da hilft dann auch nicht der Verweis, dass man ja keine Leistungen empfangen kann, weil das Hausnetz nicht funktionieren würde - denn sofern die Gründe dafür beim Kunden liegen (also z.B. Verweigerung des Einlasses des Technikers), gibt es kein Recht auf Verweigerung der Bezahlung.
Wie gesagt: Es hängt ganz stark davon ab, was auf den Zetteln wie formuliert war, die unterschrieben wurden.
Und sofern dort wirklich eine Unterschrift unter einen Verzicht zum Widerrufsrecht geleistet wurde, werden auch Anwalt und Verbraucherschutz da nicht mehr viel bei ausrichten können und genau aufgrund dieser Unterschrift dann die Arbeit einstellen.
am 24.11.2019 19:49
Ein Nachtrag: Sind denn bereits Arbeiten am Hausnetz zur Modernisierung vorgenommen worden, die ggfs. an das Bestehen des Internetvertrages gekoppelt sind? Diese wären im Fall eines Widerrufs des Internetvertrages separat zu bezahlen, da die Dienstleistung "Modernisierung des Hausnetzes" in dem Fall ja schon erbracht wurde. Und ggfs. handelt es sich bei den Schadenersatzforderungen auch um genau jenen Punkt...
am 24.11.2019 19:59
Na ja, dieser Widerrufsverzicht ist in der Regel dann zulässig, wenn der Partner sofort bzw. vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen soll. Aber wie @reneromann schon schreibt, da fehlt in der Beschreibung schon einiges. Auffällig sind halt die unterschiedlichen Begründungen, die TE aufzählt, die VF ihm schon geschrieben hat. Vermutlich wird da nur ein Moderator mit Blick ins Kundenkonto helfen können.
Im übrigen schadet es nie, wenn man sich unsicher ist, sich von Fachleuten beraten zu lassen. Dafür sind sie da.
am 25.11.2019 08:40
Hallo KH19,
willkommen in unserer Community.
Deinen Vertrag würde ich mir gerne mal ansehen. Schick mir dazu bitte Deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift per Privatnachricht zu und melde Dich anschließend wieder hier im Beitrag.
Viele Grüße
Nancy
am 25.11.2019 09:43
Genau, das Gefühl, dass da etwas nicht zusammenpasst, habe ich auch.
Stimmt exakt: Der Vertrag wurde definitiv in unserer Wohnung abgeschlossen – ich kann sie ganz gut von einem Vodafone Shop unterscheiden, weil es zum Beispiel nur ein Telefon gibt, dafür aber Fotos von meiner Mutter. Auf dem Durchschlag steht, dass ich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht habe (Den habe ich noch, die Kopie liegt beim Beschwerdemanagment). Darauf verzichtet habe ich nicht. Die Begründung, mit welcher der Widerruf verweigert wurde, lautet ja auch: Widerruf kann nur akzeptiert werden, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen Vodafones abgeschlossen wurde. Das ist hier nicht der Fall, deswegen nicht akzeptiert. (und nicht: Weil auf ein Widerrufsrecht verzichtet wurde.)
Aber mein etwas verzweifeltes Gefühl in dem Ganzen ist ja eben leider, dass es gar nicht mehr um Logik und Recht geht. Ich fühle mich wie in einer Kurzgeschichte von Kafka. Ich habe mit zwei unterschiedlichen Vodafone Callcenter Mitarbeitern telefoniert und versucht, ihnen den Sachverhalt genauso wie ich es hier gerade tue darzustellen. Im ersten Fall hieß es "Der Chef hat gesagt, da kann man nichts machen." Im zweiten "Jetzt chillen Sie doch mal, jetzt chillen Sie doch erst mal." Und als ich nicht "chillte": "Wissen Sie was, erzählten Sie es dem Nächsten." Dann wurde aufgelegt. Wenn das Gespräch einfach abgebrochen oder mir etwas von einem fiktionalen "Chef", der das letzte Wort hat, gesagt wird, ist meine tatsächlich rechtliche Situation ja ein bisschen egal. Ich kann sagen, was ich will, und juristisch so richtig liegen, wie ich will, wenn die Antwort darauf bloß ist: Erzählen Sie es dem Nächsten.
am 25.11.2019 09:49
Schon geschehen.
am 25.11.2019 10:20
Na, also es gibt ja nur einen mir genannten Grund, warum mein Widerruf nicht akzeptiert wird:
Weil ein Widerruf nur möglich ist bei "außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen" (Zitat Schreiben). Also bei einem sogenannten Haustürvertrag, das ist ja genau das, was in meinem Fall passiert ist.
Die Schadensersatzsache ist keine Begründung für die Widerrufsverweigerung, sondern "nur" eine Drohung:
"Verweigern Sie unserem Techniker die Insatallation Ihres Anschlusses, behalten wir uns vor Ihren Vertrag zu beenden und anteilig Schadensersatz zu berechnen." (Zitat Schreiben).
Eine Nachbarin kann übrigens bestätigen, dass der Mann bei uns in der Wohnung war, bei ihr war er auch, sie war aber schlau genug, das Ganze rasch zu beenden.
am 25.11.2019 11:04
@KH19 Entweder hat der Vertreter etwas manipuliert oder es ist irgendein Eingabefehler passiert. Kann ja mal geschehen. Dass allerdings der Kundenservice auf die geschilderte Art und Weise reagiert, ist eigentlich das wirkliche Dilemma. Zum Glück hast du die community gefunden @Nancy klärt die Sache sicher auf.
am 25.11.2019 11:14
Hallo KH19,
ich habe es mir angesehen und es ist wirklich so vermerkt, als hättest Du den Vertrag im Handel abgeschlossen. Du hast Dich deshalb ja auch schon bei uns gemeldet und die Kollegen haben es zur Klärung weitergegeben. Jetzt warten wir noch auf die Rückmeldung.
Viele Grüße
Nancy