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Lösung
am 26.04.2026 10:55
Guten Tag,
ich habe vor mir meiner Freundin in eine neue Wohnung zu ziehen zum 01.07. Wir haben aktuell einen Kabelvertrag bei Vodafone der noch bis Ende 2027 läuft. Leider ist jedoch in der neuen Wohnung weder ein Kabel noch ein DSL Anschluss vorhanden. Laut der Verfügbarkeitsprüfung der Vodafone Website ist an der Adresse jedoch grundsätzlich ein Kabelanschluss vorhanden (Mehrfamilienhaus / wir selber wohnen dann im DG). Die Vermieterin ist jedoch nicht gewillt einen Kabelanschluss bis ins DG verlegen zu lassen beziehungsweise verweigert dies. Haben wir unter diesen Umständen ein Sonderkündigungsrecht?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!!
LG Hendrik
am 26.04.2026 11:25
am 26.04.2026 12:31
@Hendon5445 schrieb:
Leider ist jedoch in der neuen Wohnung weder ein Kabel noch ein DSL Anschluss vorhanden. Laut der Verfügbarkeitsprüfung der Vodafone Website ist an der Adresse jedoch grundsätzlich ein Kabelanschluss vorhanden (Mehrfamilienhaus / wir selber wohnen dann im DG). Die Vermieterin ist jedoch nicht gewillt einen Kabelanschluss bis ins DG verlegen zu lassen beziehungsweise verweigert dies.
die Vermieterin ist sogar gesetzlich verpflichtet einen Kommunikationsanschluss in die Wohnung verlegen zu lassen
am 26.04.2026 13:55
@RobertP schrieb:
@Hendon5445 schrieb:
Leider ist jedoch in der neuen Wohnung weder ein Kabel noch ein DSL Anschluss vorhanden. Laut der Verfügbarkeitsprüfung der Vodafone Website ist an der Adresse jedoch grundsätzlich ein Kabelanschluss vorhanden (Mehrfamilienhaus / wir selber wohnen dann im DG). Die Vermieterin ist jedoch nicht gewillt einen Kabelanschluss bis ins DG verlegen zu lassen beziehungsweise verweigert dies.
die Vermieterin ist sogar gesetzlich verpflichtet einen Kommunikationsanschluss in die Wohnung verlegen zu lassen
Genau so ist das!
Irgendeinen stationären Anschluss muss die Vermieterin ermöglichen. Ob Kabel oder DSL oder Glasfaser kann sie selbst entscheiden.