
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2019 11:24
folgendes Problem stellt sich mir zur Zeit:
Derzeit besitze ich einen DSL-Vertrag von Vodafone. Im Zuge meiner Umzugsmeldung mit einhergehenden Vertragsverlängerung (somit spare ich mir die "Umzugskosten" - Umzug erfolgt zum 01.02.2019) stellte sich nun heraus, dass die vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Daher wurden mir nun zwei Auswahlmöglichkeiten geboten:
1. Ein Downgrade der Bandbreite von 50Mbit/s auf 16Mbit/s mit einhergehender Vertragsverlängerung (für mich keine Alternative, da ich auf eine schnelle Internetleitung angewiesen bin - zudem passt das Preis-Leistungsverhältnis in keinster Weise)
2. Eine außerordentliche Kündigung verfassen, da vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden können. Dies wäre meine Wunschlösung, allerdings kommt dabei folgendes Problem auf:
Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen weitere 3 Monate Grundgebühr bezahlt werden.
Gerne würde ich einen Neuvertrag bei Unitymedia abschließen (eine höhere Bandbreite ist aufgrund eines Kabelanschlusses möglich), allerdings doppelte Kosten durch die 3-monatige Zahlung der Grundgebühren an Vodafone vermeiden.
Ist es möglich, dass der Wechselbonus auch in meinem Fall der außerordentlichen Kündigung meines Vodafone-Vertrags zustande kommt? In den Vorausetzungen hierfür ist ja eigentlich festgehalten, dass der laufende Vertrag von Unitymedia selbst gekündigt werden muss - dies ist aber in meinem Fall der außerordentlichen Kündigung überhaupt nicht möglich.
Falls ja, könnte ich die außerordentliche Kündigung bei Vodafone einreichen, ohne den Umzug zum 01.02.2019 zu beauftragen und ab dem 01.02.2019 einen Neuvertrag von Unitymedia mit einer 3-monatigen Erstattung der Grundgebühren (=bis zur offiziellen Beendigung des noch laufenden Vodafone-Vertrags) abzuschließen?
Ich hoffe, den Sachverhalt für alle Mitlesenden möglichst verständlich dargestellt zu haben und hoffe auf eine baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
J. Holz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Akzeptierte Lösungen

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2019 13:04
Ich fasse nochmal zusammen:
- Vertrag bei Vodafone kündigen (ohne erneuten Umzugsauftrag?)
- Auf die Bestätigung warten
- Neuvertrag bei Unitymedia für den neuen Wohnort mit Antrag auf Wechselvorteil abschließen und die Kündigungsbestätigung von Vodafone einreichen
- Unitymedia schaltet den Anschluss am neuen Wohnort frei
- Sonderkündigung bei Vodafone mit Wohnungsgeberbescheinigung und Mietvertrag einreichen
- Auf die Bestätigung warten
- Bestätigung der Sonderkündigung bei Unitymedia einreichen, damit für diese keine Mehrkosten entstehen und nur 3 Freimonate gewährt werden statt bis zum regulären Vertragsende
Richtig?

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2019 12:14

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2019 12:24
Das klingt ja schon mal vielversprechend...das heißt, am besten gehe ich wie folgt vor:
- Vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen
- Vodafone die Wohnungsbegeberbescheinigung inkl. Mietvertrag als Nachweis über den tatsächlichen Umzug zukommen lassen
- Auf die Kündigungsbestätigung warten
- Einen Neuvertrag bei Unitymedia mit Antrag auf den Wechselvorteil abschließen und anschließend die Kündigungsbestätigung einreichen ?

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2019 12:33
In der Rechtssprechung ist es strittig, ob eine Sonderkuendigung vor dem Umzug schwebend Wirksam ist (vollendet dann mit der Umzugsbescheinigung) oder erst am Tag des Umzuges ausgesprochen werden kann.

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2019 12:38
1. dem Downgrade auf 16Mbit/s mit Umzug und Vertragsverlängerung und
2. dem Sonderkündigungsrecht
D.h. eine "normale Kündigung" (Vertrag würde bis Ende Juni 2019 laufen) ist überhaupt nicht möglich, da der aktuelle Fall (= Anschluss kann an neuer Adresse nicht geschaltet werden) noch nicht abgeschlossen ist

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2019 12:44

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2019 12:50
Zur Zeit beziehe ich einen VDSL-Vertrag mit 50Mbits. Der VDSL-Anschluss würde beibehalten werden, allerdings die Bandbreite auf 16Mbit/s gedrosselt.
Eine Umstellung von VDSL auf ADSL würde nur geschehen, wenn ich wie oben beschrieben einen Neuvertrag bei Unitymedia abschließen würde.
Müsste Vodafone trotz alledem den Vertrag von sich aus aufheben?

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2019 12:55
Ich wuerde eine normale Kuendigung Ende Juni 2019 aussprechen - die muss bestätigt werden. Liegt das vor folgt die Sonderkuendigung. Bezüglich der Sonderkuendigung bei Umzug gibt es halt die unterschiedlichen Rechtsstandpunkte. Nach der Rechtsaufassung von Vodafone liegt ja noch keine Sonderkuendigung vor, da die Umzugsbescheinigung noch nicht vorliegt.
Eine normale Kuendigung ist immer moeglich. Das Vertragsrecht interessiert sich nicht fuer Computersysteme der Provider, die das nicht auf die Reihe bekommen. Einschreiben gegen Rueckschein oder Fax sollte reichen.
Bezüglich der unterschiedlichen Rechtsauslegungen bei der Sonderkuendigung wegen Umzug kann ein spezialisierter Anwalt helfen (mit Rechtsschutzversicherung) - da fällt das Kostenrisiko weg.

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2019 13:04
Ich fasse nochmal zusammen:
- Vertrag bei Vodafone kündigen (ohne erneuten Umzugsauftrag?)
- Auf die Bestätigung warten
- Neuvertrag bei Unitymedia für den neuen Wohnort mit Antrag auf Wechselvorteil abschließen und die Kündigungsbestätigung von Vodafone einreichen
- Unitymedia schaltet den Anschluss am neuen Wohnort frei
- Sonderkündigung bei Vodafone mit Wohnungsgeberbescheinigung und Mietvertrag einreichen
- Auf die Bestätigung warten
- Bestätigung der Sonderkündigung bei Unitymedia einreichen, damit für diese keine Mehrkosten entstehen und nur 3 Freimonate gewährt werden statt bis zum regulären Vertragsende
Richtig?

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2019 13:43
Jetzt kommt Licht ins Dunkle - vielen Dank!
Ich fasse nochmal zusammen:
- Vertrag bei Vodafone kündigen (ohne erneuten Umzugsauftrag?)- Auf die Bestätigung warten
- Neuvertrag bei Unitymedia für den neuen Wohnort mit Antrag auf Wechselvorteil abschließen und die Kündigungsbestätigung von Vodafone einreichen
- Unitymedia schaltet den Anschluss am neuen Wohnort frei
- Sonderkündigung bei Vodafone mit Wohnungsgeberbescheinigung und Mietvertrag einreichen
- Auf die Bestätigung warten
- Bestätigung der Sonderkündigung bei Unitymedia einreichen, damit für diese keine Mehrkosten entstehen und nur 3 Freimonate gewährt werden statt bis zum regulären Vertragsende
Richtig?
Das sollte der einfachste Weg sein und waere gegenüber Unitymedia äusserst fair.
