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Vodafone Vertreter zockt meine Großmutter ab
Guinevere93
Smart-Analyzer
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Hallo Vodafone Community,

 

Folgendes ist im August 2019 passiert.

Ein Vodafone Vertreter klingelt an der Haustür meiner fast 80 Jährigen Großmutter und verwickelt sie in ein Gespräch über ihren Fernseher. Da das Fernsehprogramm (Kabel Deutschland) bei ihr ab und zu ruckelt, nutzt der Vertreter die Chance und dreht meiner Oma einen Vertrag einer 4K TV Box an, da sie damit besseren Empfang hätte (schonmal absoluter Quatsch und abgesehen davon hätte der Vertreter mit bloßem Auge sehen können, dass ihr 15 Jahre alter Fernseh mit 4k mal so gar nix anfangen kann).

Der Vertreter hat meiner Oma im gleichen Zug dann noch einen Festnetz und Internet Anschluss mit aufgehängt, denn diesen benötigt sie für die 4K Box.

Meine Oma hat weder einen PC, noch ein Smartphone und wüsste auch sonst nix mit Internet anzufangen. Wie gesagt: die wird demnächst 80 Jahre alt.

Der Vertreter hat meiner Oma gesagt dass ihr bestehender Vertrag bei der Telekom durch ihn gekündigt wird und alles somit nahtlos übergeht.

Soweit so gut. All das lasse ich mir noch gefallen, wobei es ja schon sehr dreist ist einer alten Dame etwas anzudrehen, was sie gar nicht braucht.

Doch die Kündigung des Telekom Vertrages hat nie stattgefunden.

Also zahlt sie mit dem bisschen Rente, das sie hat den bestehenden Telekom Vertrag, sowie die beiden Vodafone Verträge mit samt einem gewissen Sicherheitspaket, was auch immer ihr das bringen soll.

Stattdessen werden die Preise nach 12 Monaten um ein gutes Stück teurer. 

Die Visitenkarte des Vertreters liegt uns vor. Über die dort angegebene Handynummer kann man den Herren leider nicht erreichen, denn er geht nicht ran. (welch Wunder)

Einen Widerruf hat Vodafone abgelehnt.

Ich bitte Vodafone inständig darum, eine alte Frau nicht noch ärmer zu machen, als sie schon ist und diesen Vertrag zu verkürzen oder aufzuheben.

Desweiteren ist ihr Name im Vertrag falsch angegeben worden.

Vielleicht habt ihr ein wenig gewissen, um diesen Vertrag, der über List und falsche Aussagen entstanden ist Rückgängig zu machen.

Vodafone wird dadurch nicht arm. Meine Oma aber schon.

Viele Grüße

 

 

 

38 Antworten 38
reneromann
SuperUser
SuperUser

Das Problem ist: Wenn deine Großmutter den Vertrag unterschrieben hat -UND- nicht innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen wurde, ist der Vertrag rechtsgültig - egal ob nun gewollt oder nicht. Denn einerseits hätte die Großmutter nichts unterschreiben müssen und andererseits hätte man die Sache durch einfachen Widerruf entsprechend beenden können (und genau dafür ist der Widerruf auch da, damit man es sich anders überlegen kann, wenn man "überrumpelt" wurde).

 

Und wenn der Vertrag wirklich im August '19 entstanden ist, dürfte da auch schon zu viel Zeit in's Land gegangen sein, als dass man da jetzt noch viel dran drehen könnte. Zumal wir ja jetzt nicht von einer kurzen Überschreitung der Widerrufsfrist, sondern von fast 9 Monaten reden, die seitdem in's Land gegangen sind.

 

Was die Rufnummernportierung anbetrifft: Diese ist nur dann möglich, wenn die Unterlagen dafür auch vollständig ausgefüllt und rechtzeitig genug an Vodafone zurückgeschickt werden, damit dieser den Antrag und die Kündigung an den Altanbieter weiterleitet. Sollte dieser Antrag, der meines Wissens nachträglich per Post kommt, nie ausgefüllt worden sein, so kann Vodafone beim Altanbieter weder die Rufnummernportierung noch die Kündigung einreichen.

 

Und zur 4k-Box:

Diese funktioniert selbst für lineares TV nur dann, wenn ein Internetzugang vorhanden ist (egal von welchem Anbieter auch immer), da die Entschlüsselung bei der 4k-Box nicht mehr über eine SmartCard, sondern über direkte Kommunikation mit den Servern von VF erfolgt.

Das ist ja auch alles schön und gut. Bis zu diesem Punkt verstehe ich das. Nur hört mein Verständnis in dem Moment auf, wo der Vertreter ihr verspricht, dass der Telekom Vertrag dann durch ihn gekündigt wird, was ja nicht passiert ist. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass er wusste, dass er den Telekom Vertrag nie kündigen wird.

Die Kündigung wird de facto ja auch tatsächlich durch VF eingereicht, sowie die Rufnummer zum Laufzeitende portiert.

Hierfür ist allerdings das Ausfüllen des übersandten Anbieterwechsel-Auftrages zwingend notwendig.

Hat deine Großmutter die Vertragsunterlagen denn nie gesichtet?

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Guinevere93,

 

was der Berater vor Ort gemacht hat, mag so nicht in Ordnung gewesen sein. Allerdings können wir nach so einem langen Zeitraum nichts mehr machen. Das hätte innerhalb der Widerrufsfrist erfolgen müssen.

 

Grüße

Thomas

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Es ist definitiv so das auch Vertreter an der Haustür andere Verträge kündigen können durchbeinen Anbieterwechsel mit Rufnummermitnahme. Ist dies auf der Auftragsbestätigung angegeben?

 

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Guinevere93 

es zwar ärgerlich das es deine oma passiert ist aber solche methoden sind bekannt von den anbietern gerade bei älteren personen.

ich würde mal bei der verbraucherzentrale vorbei schauen und ihnen die sachen erklären die freuen sich wenn sie gegen vodafone,telekom,o2 usw. klagen können.

 

man konnte es ja jetzt mitbekommen wo kunden von vodafone etwas untergejubelt wurde von den hotline´s und callcentern  bei vodafone .

dafür ist jetzt eine strafe von 250000€ vorgesehen, wenn vodafone solche vorgehen nicht ändert.

 

die verbraucherzentrale würde auch bei den sogenannten haustür geschäften vorgehen wo kunden schlecht beraten wurden werden nehme ich mal an.

 

ps: an die user die meinen es ist eben ein vertrag zustande gekommen  und der ist gültig.

bei diesen geschäften wird dem kunden etwas vorgegaukelt und druck ausgeübt den gerade ältere personen nicht standhalten bzw. sich nicht mit der materie auskennen und deswegen unterschreiben.

@Gelöschter User 

In dem Fall macht die Verbraucherzentrale gar nichts - wenn der Kunde aus freien Stücken einen Vertrag unterschreibt, dann noch die Widerrufsfrist nicht nutzt und die Unterlagen nicht kontrolliert, kann die VZ auch nichts mehr machen.

 

In den von dir genannten Fällen ging es darum, dass es nie entsprechendes Übereinkommen gab (z.B. ein Klinkenputzer einfach einen Vertrag ohne Zustimmung abgeschlossen hat -oder- ein Hotlinemitarbeiter einen VErtrag ohne Zustimmung eingebucht hat) - aber hier hat wohl die ältere Dame aus freien Stücken den Vertrag unterschrieben. Und genau DA liegt der wesentliche Unterschied.

 

Und noch was: Die Verbraucherzentrale macht NICHTS, aber auch GAR NICHTS für den konkreten Einzelfall. Wenn sie klagt, dann nur als Verband gegen den Anbieter, aber nicht als Unterstützung für den Kunden im konkreten Einzelfall. Im Einzelfall muss man schon selbst mit eigenem Anwalt (denn den stellt die VZ auch nicht - und sie bezahlt ihn auch nicht) selbst vorgehen - nur die Chancen im konrekten Fall dürften aufgrund der Freiwilligkeit der Unterschrift unter dem Antrag sowie der verstrichenen Möglichkeit zum Widerruf mehr als schlecht stehen.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@reneromann 

es sich ja schön und gut was du schreibst aber du weißt ja nicht wie der drücker vorgegangen ist.
diese sogenannten verkäufer wissen genau wie man an eine unterschrift kommt. sei es mit erkennbaren druck oder unterschwelligen druck wo sie genau darauf hinarbeiten damit sie ihre provison bekommen.

 

zwei beispiele:
meiner mutter wollte mal so ein drücker einreden das sie einen kabelanschluß braucht für fernsehen über sat.
diesen drücker hätte ich damals fast erschlagen hätte mich meine mutter nicht zurückgehalten. (etwas spitz übertrieben).
dann wurde er auch noch rotzfrech wo er merkte das er bei ihr nichts verdienen konnte.

 

mich rief mal ein callcenter an damit ich wechsel auf diesen neuen 4k kram von vodafone und weil ci+ ja bald abgeschaltet wird laut seiner aussage. dieser typ wurde auch sauer weil er nichts verkaufen konnte.

@Gelöschter User 

Nochmal: Auch ich finde das Vorgehen dieser Personen nicht in Ordnung - aber genau DAFÜR gibt es ja das Widerrufsrecht! Wenn man dann den Widerruf NICHT nutzt, darf man sich nicht darüber beschweren und rumheulen - genau DAS wäre das Mittel der Wahl gewesen, wenn man diese Leute nicht schon gleich an der Haustür abblitzen lässt.

 

Und genau DAGEGEN können die Verbraucherzentralen nichts machen, weil dieses Klinkenputzen vom Gesetzgeber her geduldet und völlig legitim ist. Es steht jedem (vermeintlichen) Kunden frei, ob er diese Leute reinlässt, ob er eine Unterschrift leistet -oder- ob er am Ende den Auftrag widerruft. Nur wenn man dies alles nicht macht, darf man nicht Krokodilstränen weinen, dass der "böse" Verkäufer genau das gemacht hat, was sein Job ist - Sachen verkaufen.

 

Am Ende hilft da nur eins: Gesunder Menschenverstand und die Aufklärung, dass man unbekannten Personen gefälligst NICHT die Tür öffnet, damit solche Personen keine Chance haben, zwielichtige Geschäfte zu machen.