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am 09.09.2018 18:36
Hallo, ich habe folgendens Problem, ich wollte eigentlich meinen alten Vodafone DSL Vertrag kündigen um zur Konkurenz zu wechseln. Daraufhin hat mich telefonisch ein Kundenberater von Vodafone mit einem vergünstigten Tarif und 100 Euro Gutschrift zu einem Red Internet und Phone 32 Tarif überredet. Gestern kam die Hardware mit Vertragsunterlagen, in diesen werden 49,99 Euro Bereitstellungendgeld aufgeführt. Laut Berater sollten diese aber in seinem neuen Angebot entfallen, zusätzlich habe ich noch erfahren, dass die WLAN Nutzung 2,99 Euro pro Monat kostet, was bei seinem Angebotsgespräch selbstverständlich auch nicht erwähnt wurde. Ich habe mich bereits telefonisch beschwert, leider ohne Erfolg die mehr oder weniger qualifizierten Mitarbeiter können oder wollen mir nicht helfen. Bevor ich jetzt von meinem Widerrufsrecht gebrauch mache und den Anbieter Vodafone ad Acta lege wollte ich fragen ob jemand noch einen Tipp hat?
am 09.09.2018 19:06
Ich glaube du verwechselst gerade DSL (Internet über die Telefondose) mit Kabel-Internet (Internet über die Antennendose). Einen "Internet und Phone 32 Tarif" gibt und gab es nämlich nur für Kabel-Internet (über die Antennendose) und nicht für DSL.
Davon abgesehen:
a) Du musst die WLAN-Option nur dann buchen, wenn du das WLAN des Standard-Kabelrouters nutzen willst. Betreibst du deinen eigenen WLAN-Accesspoint oder WLAN-Router HINTER dem Standard-Kabelrouter (im Bridge-Modus), muss die WLAN-Option NICHT gebucht werden. Solltest du bisher einen 32 MBit/s-Tarif bei Kabel gehabt haben, so solltest du das Spiel eigentlich kennen (oder du hattest einen so alten Vertrag, bei dem es noch ein reines Modem gab und du WLAN eh mit einem nachgeschalteten Router à la DLink DIR-300 realisiert wurde).
b) Solltest du vorher wirklich DSL (also Internet aus der Telefondose) gehabt haben und jetzt erst auf Kabel umsteigen, dann wäre die Bereitstellungsgebühr in Ordnung. Wobei es mich wundert, dass diese erhoben wird, weil VF lange Zeit diesen Umstieg kostenlos ermöglichte (schlichtweg weil VF dann keine Leitungsmiete mehr an die Telekom zahlen muss, sondern die eigenen Antennenkabel nutzen kann).
Weiterhin:
Wenn du statt dem Standard-Kabelrouter einen eigenen Kabelrouter einsetzt, musst du natürlich für die Benutzung der WLAN-Funktion des eigenen Routers KEIN Geld bezahlen.
am 09.09.2018 19:22
am 09.09.2018 20:40
Sofern du den VF-Standard-Router im Bridge-Modus betreiben willst, muss der neue Router lediglich einen Gigabit-Ethernet-WAN-Port haben (gibt Modelle für 50..100 €). Telefonie verbleibt am einen analogen Ausgang des VF-Standard-Routers. Geht auch mit den meisten DSL-Fritzboxen wie z.B. 7390, 7490, 7580, 7590 (dabei wird das DSL-Modem "totgeschaltet" und der LAN1-Port wird zum WAN-Port "umfunktioniert").
Wenn du den Standardrouter komplett ersetzen möchtest, gibt es hingegen derzeit nur 3 Modelle mit eingebautem Kabelmodem (in preislich, aber auch technisch aufsteigender Reihenfolge) auf dem freien Markt:
* FritzBox Cable 6430
* FritzBox Cable 6490 (baugleich zur Homebox III; WICHTIG: Nur die Boxen mit der Artikelnummer 2778 am Ende!)
* FritzBox Cable 6590
am 10.09.2018 13:14
Vielen Dank für die Auflistung, dass ist mir zu umständlich. Dann bleibt wohl nur noch der Widerruf.
am 11.09.2018 09:48
Hallo Tyson8181,
schade, dass Du widerrufen möchtest. Gerne schaue ich mir Deine Kundendaten an, was dort vermerkt ist, wenn Du willst. Schick mir dazu Deine Kundennummer, Namen und Anschrift per Privatnachricht. Melde Dich danach wieder hier im Beitrag, sobald Du die Daten geschickt hast.
Zur WLAN-Option hat Dir reneromann ja ein paar Möglichkeiten geschrieben.
Viele Grüße
Nancy
am 11.09.2018 09:53
Hallo Nancy habe dir die Daten per PM geschickt.
VG
am 12.09.2018 12:42
Hallo Tyson8181,
danke für Deine PN.
Ich habe mir Deine Daten angesehen und dort ist kein Vermerk, dass das Bereitstellungsentgelt erlassen werden sollte. In Deiner Auftragsbestätigung ist dieses auch mit 49,99 Euro aufgeführt. Für Deinen Tarif gibt es derzeit keine Aktion, wo dieses zusätzlich zu den 100 Euro ebenfalls noch erlassen wird. Hier liegt wahrscheinlich einfach ein Missverständnis vor, da Du ja eine nicht unerhebliche Gutschrift bekommen hast und damit das Bereitstellungsentgelt mehr als ausgeglichen ist.
Viele Grüße
Nancy